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INNEN/2935: Bundesverfassungsgericht stärkt kommunale Selbstverwaltung


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 7. Oktober 2014

Bundesverfassungsgericht stärkt kommunale Selbstverwaltung

Bund hat kein Durchgriffsrecht



Das Bundesverfassungsgericht hat am heutigen Dienstag sein Urteil zu den "Optionskommunen" verkündet. Dazu erklärt der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Kommunalpolitik der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ingbert Liebing:

"Wir begrüßen, dass das Bundesverfassungsgericht die Vorgaben des § 6a Absatz 2 Satz 3 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch als mit dem Grundgesetz unvereinbar bewertet. Damit macht das Gericht deutlich, dass der Bund gegenüber den Kommunen keine Gesetzgebungszuständigkeit besitzt und kein Durchgriffsrecht hat. Dies stärkt die kommunale Selbstverwaltung.

Das Bundesverfassungsgericht bekräftigt damit in seinem Urteil, dass die Länder für die Kommunen zuständig und verantwortlich sind. Das ist für alle Beteiligten von besonderer Bedeutung und darf bei der Einordnung des Urteils in den Gesamtkontext nicht übersehen werden."

Hintergrund:
Das SGB II sieht in § 6a Absatz 2 Satz 3 der bisherigen Fassung vor, dass der Antrag auf Anerkennung als Optionskommune einer Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder der zuständigen Vertretungskörperschaft bedarf.

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 8. Oktober 2014