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INNEN/2972: Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes sichert Unabhängigkeit der Datenschutzbeauftragten


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 19. Dezember 2014

Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes sichert Unabhängigkeit der Datenschutzbeauftragten

Stärkung der Bundesbeauftragten für den Datenschutz ein Gewinn



Am gestrigen Donnerstagabend hat der Deutsche Bundestag das Zweite Gesetz zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes beschlossen. Dazu erklärt der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Stephan Mayer:

"Das Gesetz stärkt die Unabhängigkeit der Bundesbeauftragten für den Datenschutz in bedeutendem Umfang. Ihre Behörde wird zu einer obersten Bundesbehörde umgewandelt und untersteht ab dem 1. Januar 2016 nicht mehr der Aufsicht durch die Bundesregierung. Zudem erhält die neue Behörde einen Zuwachs an Stellen. Die Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs, die eine stärkere Unabhängigkeit eingefordert haben, haben wir konsequent umgesetzt.

Wir freuen uns über die Verbesserungen, die wir für die Arbeit der Bundesbeauftragten erreichen konnten. Sie wird in die Lage versetzt, ihre vielfältigen Aufgaben europarechtskonform wahrzunehmen und noch unabhängiger als schon bisher die vielfältigen Herausforderungen anzunehmen, die sich durch die rasante Digitalisierung der Gesellschaft stellen."

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Quelle:
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 20. Dezember 2014


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