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INNEN/3130: Rechtliche Grundlagen der strategischen Fernmeldeaufklärung schärfen


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 17. Dezember 2015

Rechtliche Grundlagen der strategischen Fernmeldeaufklärung schärfen

Parlamentarische Kontrolle weiter reformieren


Das Parlamentarische Kontrollgremium hat seit Mitte Oktober die Fernmeldeaufklärung des Bundesnachrichtendienstes untersucht und hierzu eine Task-Force eingesetzt sowie Berichterstatter ernannt. Ein vorläufiger Bericht liegt nun vor. Dazu erklärt der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Thomas Strobl:

"Mit den Empfehlungen des Parlamentarischen Kontrollgremiums sind nun eine ganz Reihe von konkreten und substantiellen Vorschlägen erarbeitet worden, die eine gute Grundlage für klarstellende Regelungen für die strategische Fernmeldeaufklärung im BND-Gesetz legen.

Im Zuge einer entsprechenden Reform gilt es insbesondere, die rechtliche Grundlage für den Einsatz der strategischen Fernmeldeaufklärung zu schärfen. Wir müssen durch eine Eingrenzung des bisherigen Anwendungsbereichs sicherstellen, dass der Schutz sensibler Ziele von EU-Bürgern und EU-Einrichtungen gewährleistet ist.

Die Arbeit der Task Force macht deutlich, dass mit dem entsprechenden Instrumentarium die parlamentarische Kontrolle der Nachrichtendienste greift und funktioniert. Wir wollen sie entsprechend unserer Vereinbarung im Koalitionsvertrag weiter ausbauen".

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 19. Dezember 2015

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