Schattenblick → INFOPOOL → PARLAMENT → CDU/CSU


INNEN/3136: Ankunftsnachweis für Flüchtlinge beschleunigt Asylverfahren und erhöht Sicherheit


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 15. Januar 2016

Ankunftsnachweis für Flüchtlinge beschleunigt Asylverfahren und erhöht Sicherheit

Bundestag beschließt Datenaustauschverbesserungsgesetz


Der Deutsche Bundestag hat am gestrigen Donnerstagabend den Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Registrierung und des Datenaustausches zu aufenthalts- und asylrechtlichen Zwecken (Datenaustauschverbesserungsgesetz) verabschiedet. Hierzu erklärt der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Stephan Mayer:

"Der im Bundestag beschlossene Gesetzentwurf ist ein wichtiger Baustein bei der Bewältigung der Asylsituation und bei der Rückkehr zu geordneten Verhältnisses bei der Bewältigung des Andrangs von Asylsuchenden. Die Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern und Kommunen wird durch eine einheitliche Datenplattform künftig effektiv gestaltet, Doppelarbeit vermieden. Durch die Hinterlegung von Fingerabdrücken wird zudem ein erheblicher Beitrag zur Sicherheit geleistet.

Ziel des Gesetzentwurfs ist es, Migranten, die nach Deutschland einreisen oder sich hier unerlaubt aufhalten, so früh wie möglich zu registrieren sowie die in diesem Zusammenhang erfassten Informationen allen öffentlichen Stellen in einem einheitlichen Datensystem zur Erfüllung ihrer Aufgaben zur Verfügung zu stellen.

Mit dem Ankunftsnachweis wird zudem ein einheitliches Dokument zur sicheren Erfassung und jederzeitigen, sicheren und raschen Identifizierung der Flüchtlinge geschaffen. Das Dokument mit fälschungssicheren Elementen trägt so zu einem Mehr an Sicherheit bei. Die Fingerabdrücke sind in einer Datenbank hinterlegt.

Durch die neue Datenbank für Asylbewerber und Flüchtlinge wird die Durchführung der Verfahren in Deutschland effektiver gemacht und beschleunigt. Die Daten von Asylsuchenden werden nicht erst bei Stellung eines Asylantrags, sondern nach Möglichkeit bereits bei dem Erstkontakt mit den Asyl- und Schutzsuchenden zentral gespeichert. Im parlamentarischen Verfahren wurden verschiedene Petita des Bundesrats aufgegriffen, wie etwa der erweiterte Datenzugriff der Jugendämter und der Gerichte.

Der Gesetzentwurf soll noch im Januar im Bundesrat behandelt werden. Jetzt ist es an den Ländern ihren Beitrag zur Verbesserung der Situation zu leisten und das Gesetz so schnell wie möglich mit Gesetzeskraft zu versehen. Der anhaltende hohe Migrationsdruck nimmt uns alle in die Verantwortung."

*

Quelle:
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Bürgerinformation: Telefon 030/227-52 267, Telefax 030/227-56 115
E-Mail: fraktion@cducsu.de
Internet: www.cducsu.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 16. Januar 2016

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang