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INNEN/3176: Integrationsgesetz erleichtert die Eingliederung


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 3. Juni 2016

Integrationsgesetz erleichtert die Eingliederung

Wohnsitzauflage verhindert Ghettobildung


Der Deutsche Bundestag hat am heutigen Freitag das Integrationsgesetz in 1. Lesung beraten. In der Debatte hat die Opposition unter anderem die Wohnsitzauflage kritisiert, wonach anerkannten Flüchtlingen unter bestimmten Voraussetzungen ein Wohnsitz zugewiesen werden kann. Hierzu erklärt der Großstadtbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Kai Wegner:

"Die Opposition verkennt, dass die beruflichen Perspektiven auch in Städten begrenzt sind. Die Integration weniger Flüchtlinge ist leichter zu bewerkstelligen, als die von Tausenden innerhalb kurzer Zeit. Das Integrationsgesetz schafft mit der Wohnsitzauflage hierfür die richtigen Voraussetzungen.

Die Unterbringung der Flüchtlinge, die in den vom starken Zuzug geprägten Städten an die Grenzen des Machbaren stoßen, ist in Regionen mit hohem Leerstand einfacher. Wer wie die migrationspolitische Sprecherin der Linksfraktion, Sevim Dagdelen, von einem Modell zur "Desintegration ganz nach dem zaristischen Entwicklungsmodell für Sibirien" spricht, schätzt die Lebenswirklichkeit in Deutschland völlig falsch ein. Deutschland kann im Übrigen auf positive Erfahrungen zurückblicken. Bei der Integration der Spätaussiedler hat sich die Wohnsitzzuweisung als sehr erfolgreich erwiesen.

Ländliche Kommunen bilden aufgrund kleinteiliger Strukturen auch bessere Voraussetzungen zur Eingliederung in die Gesellschaft. Intensivere Kontaktmöglichkeiten, sei es im Ort, beim Einkaufen, in Sportvereinen und in Ehrenämtern bieten bessere Chancen zur Integration und können für mehr Miteinander sorgen. Die engen sozialen Kontakte tragen nebenbei zum besseren Verständnis unserer deutschen Kultur und Werte bei, als Ghettoisierungen in der Stadt."

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 4. Juni 2016

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