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INNEN/3195: Keine Integration ohne Bleibeperspektive


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 7. Juli 2016

Keine Integration ohne Bleibeperspektive

Die Aufnahmefähigkeit einer Gesellschaft hat Grenzen


Der Deutsche Bundestag wird am heutigen Donnerstag in zweiter und dritter Lesung das Integrationsgesetz abschließend beraten. Dazu erklärt der stellvertretende Vorsitzende CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Stephan Harbarth:

"Die Menschen, die zu uns kommen, weil sie schutzbedürftig sind, verdienen unsere Unterstützung bei der Integration. Deshalb ist es so wichtig, dass wir konsequent zwischen denen unterscheiden, die Schutz brauchen, und solchen, bei denen das offensichtlich nicht der Fall ist. Letztere müssen unverzüglich in ihre Heimat zurückkehren.

Integration ohne Bleibeperspektive kann es deshalb nicht geben. Die Vorschläge der Integrationsbeauftragten Aydan Özoguz laufen letztlich darauf hinaus, das Asylrecht zum Einwanderungsrecht umzubauen. Dieser Ansatz verkennt, dass die Aufnahmefähigkeit einer Gesellschaft Grenzen hat. Auf Dauer wird Integration nur gelingen, wenn wir es schaffen, die Flüchtlingszahlen zu senken und den Zugang von Migranten zu steuern.

Das Integrationsgesetz ist für die Menschen gedacht, die wir aufgenommen, aber uns nicht ausgesucht haben. Genau hier liegt der Unterschied zu einem Einwanderungsgesetz, das Kriterien für die Aufnahme festlegt, die nicht in erster Linie auf humanitären Erwägungen beruhen.

Die Integration von Hunderttausenden Menschen ist eine riesige Herausforderung für die Gesellschaft. Vielen von ihnen fehlen nicht nur Sprachkenntnisse, sondern oft auch eine Ausbildung sowie das Verständnis für unserer Kultur.

Mit der Debatte um ein Einwanderungsgesetz wird der Eindruck erweckt, als gäbe es keine Regelungen für die Zuwanderung. Dem ist keineswegs so. Schon heute haben wir ausreichende Regelungen, die Deutschland nach den USA zum größten Zuwanderungsland weltweit gemacht haben.

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 8. Juli 2016

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