Schattenblick → INFOPOOL → PARLAMENT → CDU/CSU


RECHT/822: Union begrüßt Rehabilitierung homosexueller Männer


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 22. Juni 2017

Union begrüßt Rehabilitierung homosexueller Männer


Strafrechtliches Verbot einvernehmlicher homosexueller Handlungen ist aus heutiger Sicht als grund- und menschenrechtswidrig zu bewerten

Der Deutsche Bundestag berät am heutigen Donnerstag abschließend über das Gesetz zur strafrechtlichen Rehabilitierung der nach dem 8. Mai 1945 wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen verurteilten Personen. Dazu erklärt die rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker:

"Aus heutiger Sicht ist das frühere strafrechtliche Verbot einvernehmlicher homosexueller Handlungen als grund- und menschenrechtswidrig zu bewerten. Durch die Rehabilitierung heben wir den Strafmakel der Verurteilung auf. Die Rehabilitierung der Betroffenen ist ein wichtiges moralisches, politisches und gesellschaftliches Anliegen.

Die pauschale Aufhebung von Urteilen, die unter Geltung des Grundgesetzes ergangen sind, stellt in rechtspolitischer Hinsicht eine Besonderheit dar. Uns war wichtig, dass die Aufhebung der Strafurteile mit diesem Gesetz den hohen verfassungsrechtlichen Anforderungen genügt. Handlungen, die nach dem damaligen Recht auch für heterosexuelle Handlungen strafbar waren oder nach heutigem Recht strafbar sind, werden von den Regelungen allerdings nicht erfasst. Dies hätte zu Wertungswidersprüchen geführt.

Neben der strafrechtlichen Rehabilitierung erhalten die betroffenen Männer eine Entschädigung. Mit Blick auf das hohe Alter vieler Verurteilter müssen wir jetzt als Gesetzgeber schnell handeln, um noch eine Versöhnung zu ermöglichen."

*

Quelle:
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Bürgerinformation: Telefon 030/227-52 267, Telefax 030/227-56 115
E-Mail: fraktion@cducsu.de
Internet: www.cducsu.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 24. Juni 2017

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang