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SOZIALES/1541: Zur Steuerfreistellung des Taschengelds beim Bundesfreiwilligendienst


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 22. März 2013

Gesetzliche Klarstellung zur Steuerfreistellung des Taschengelds beim Bundesfreiwilligendienst kommt

Bürgerschaftliches Engagement weiter stärken



Der Koalitionsausschuss hat am gestrigen Donnerstag beschlossen, ein Gesetz auf den Weg zu bringen, das unter anderem die Steuerfreistellung des Taschengeldes beim Bundesfreiwilligendienst festschreibt. Dazu erklären die familienpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dorothee Bär, und der zuständige Berichterstatter Markus Grübel:

"Der Beschluss des Koalitionsausschusses ist ein gutes Signal für alle, die freiwillig einen Dienst für die Gesellschaft leisten. Mit der Entscheidung wird das bürgerschaftliche Engagement weiter gestärkt und die Arbeit in den Einrichtungen und den Kommunen vor Ort erleichtert. Außerdem wird die gesetzliche Klarstellung dafür sorgen, dass der überaus erfolgreiche Bundesfreiwilligendienst weiterhin attraktiv bleibt.

Derzeit wird das Taschengeld für die Bundesfreiwilligen im Billigkeitsweg steuerfrei belassen. Die gesetzliche Regelung, dass dies so bleibt, sollte bereits im Jahressteuergesetz 2013 festgeschrieben werden. Doch dieses Gesetz scheiterte im Vermittlungsausschuss. Das geplante neue Gesetz gibt Einsatzstellen und Freiwilligen Planungssicherheit für die Zukunft.

Eventuelle weitere Leistungen, die Freiwillige im Bundesfreiwilligendienst erhalten (Unterkunft, Verpflegung, Dienstkleidung) können nur dann steuerpflichtig werden, wenn ohne Berücksichtigung des Taschengeldes die allgemeinen Steuerfreibeträge überschritten werden. Das kann nur dann der Fall sein, wenn Freiwillige über zusätzliche, nicht mit dem Bundesfreiwilligendienst zusammenhängende Einkünfte verfügen."

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 23. März 2013