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SOZIALES/1759: Gefahr von E-Zigaretten und E-Shishas nicht verharmlosen


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 29. Januar 2016

Gefahr von E-Zigaretten und E-Shishas nicht verharmlosen

Jugendschutz an aktuelle Entwicklungen anpassen


Am gestrigen Donnerstagabend hat der Bundestag das Gesetz zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor den Gefahren des Konsums elektronischer Zigaretten und Shishas verabschiedet. Dazu erklärt die Verbraucherschutzbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Mechthild Heil:

"Die beschlossene Gesetzesänderung regelt das Abgabeverbot der nikotinhaltigen Erzeugnisse - die sogenannten Liquids - und der entsprechenden Behältnisse an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. Es wurde Zeit, die Regelungen zum Jugendschutz auch auf elektronische Zigaretten und Shishas auszuweiten. Diese Produkte verfügen aufgrund ihrer Inhaltsstoffe über ähnliche Risiken für physische Abhängigkeiten und die körperliche Gesundheit wie klassische Tabakzigaretten. Die Gefahren dieser neuen Produkte werden in der Öffentlichkeit oft unterschätzt oder verharmlost. Aufgrund der teilweise sehr geringen Preise und süßen Aromen sind sie für Kinder und Jugendliche besonders interessant. Die Entwicklungen in den letzten Jahren weisen einen klaren Handlungsbedarf auf. Studien zeigen, dass bereits 20 Prozent der Personen zwischen 12 und 17 Jahren Erfahrungen mit elektronischen Shishas gemacht haben.

Wir haben hier konsequent gehandelt und im Sinne des Schutzes vor Gesundheitsrisiken und beginnender Nikotinabhängigkeit entschieden. Die Unionsfraktion begrüßt, dass wir diesen Schritt getan haben und so unserem Schutzauftrag gegenüber Kindern und Jugendlichen nachkommen."

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 30. Januar 2016

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