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SOZIALES/1842: Mutterschutzrecht zeitgemäß und transparent


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 30. März 2017

Mutterschutzrecht zeitgemäß und transparent

Neuregelung des Mutterschutzrechts wird im Bundestag beschlossen


Der Deutsche Bundestag wird am heutigen Donnerstag den Gesetzentwurf zur Neuregelung des Mutterschutzrechts verabschieden. Dazu erklären der familien- und frauenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Marcus Weinberg, und die zuständige Berichterstatterin, Bettina Hornhues:

Marcus Weinberg: "Nach langen Verhandlungen mit dem Koalitionspartner haben wir unser Ziel erreicht. Der Weg ist frei, das 1952 in Kraft getretene Mutterschutzgesetz an die heutige Lebenswirklichkeit anzupassen. Seinerzeit war beispielsweise noch eine Kündigung von Hausangestellten und Tagesmädchen nach dem 5. Schwangerschaftsmonat ausdrücklich erlaubt, weil es dem Arbeitgeber nicht zugemutet werden konnte, eine schwangere Hausgehilfin zu behalten. Heute hingegen erweitern wir den mutterschutzrechtlichen Kündigungsschutz auf Frauen, die eine Fehlgeburt nach der 12. Schwangerschaftswoche erlitten haben.

Der CDU/CSU-Fraktion war es besonders wichtig, dass im Zuge der Neuregelung sowohl die Entscheidungsfreiheit und Selbstbestimmung der Frau als auch der Leitgedanke - so viel Mutterschutz wie notwendig - nicht aus den Augen verloren wurden. Viele Forderungen der SPD, die genau diese Anliegen verhindert und stattdessen Einstellungshemmnisse durch Überregulierungen befördert hätten, konnte die Union erfolgreich abwehren. Denn keiner Frau ist damit gedient, wenn sie aus übertriebener Vorsicht unter eine Schutzglocke - das Beschäftigungsverbot - gedrängt wird, obwohl mithilfe ausreichender Schutzmaßnahmen eine weitere Beschäftigung durchaus möglich wäre. Wir müssen endlich wahrnehmen, dass in der heutigen Zeit die Vereinbarkeit von Schwangerschaft und Beruf Lebenswirklichkeit ist.

Wichtig war CDU/CSU auch, dass das Gesetz grundsätzlich erst am 1. Januar 2018 in Kraft tritt. Das Bundesfamilienministerium muss jetzt darauf hinwirken, dass den Vollzugsbehörden und Arbeitgebern bis zum Inkrafttreten des Gesetzes Empfehlungen zur Umsetzung, insbesondere zum neu eingeführten Gefährdungsbegriff 'unverantwortbare Gefährdung', zur Verfügung stehen. Andernfalls würden Vollzugsbehörden und Arbeitgeber mit Inkrafttreten des Gesetzes im luftleeren Raum stehen."


Bettina Hornhues: "CDU/CSU begrüßen den zwischen den Koalitionsfraktionen gefundenen Kompromiss zur Änderung des Mutterschutzgesetzes. Wir schaffen damit ein zeitgemäßes Gesetz. Für uns als CDU/CSU standen während der Gesetzesberatungen immer zwei Dinge im Vordergrund:

Erstens: Der Schutz der Schwangeren und der des ungeborenen Lebens stehen an erster Stelle. Zweitens: Das Mutterschutzgesetz ist ein Gesetz für die Praxis. Das heißt, es muss verständlich und anwenderfreundlich sowohl für die betroffenen Frauen als auch für ihre Arbeitgeber sein. Darum haben wir uns während der Gesetzesberatung dafür eingesetzt, Bürokratie abzubauen und Rechtssicherheit zu schaffen. Besonders wichtig ist der Union, dass wir Frauen, die Kinder mit Behinderungen zur Welt bringen, künftig durch eine verlängerte Schutzfrist nach der Geburt von acht auf zwölf Wochen noch stärker unterstützen. Diese und die Neuregelung zum mutterschutzrechtlichen Kündigungsschutz nach einer Fehlgeburt werden bereits einen Tag nach der Verkündung des Mutterschutzgesetzes in Kraft treten."

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 1. April 2017

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