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SOZIALES/1860: Reform des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes braucht breite fachliche Debatte


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 19. Juni 2017

Reform des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes braucht breite fachliche Debatte

Geplante Regelungen sind unangemessen und nicht praxistauglich


Am heutigen Montag fand im Familienausschuss des Deutschen Bundestages die Anhörung zum Kinder- und Jugendstärkungsgesetz statt. Dazu erklärt die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Nadine Schön:

"Die Anhörung hat die Kritik der CDU/CSU-Bundestagsfraktion an der Vorgehensweise des Familienministeriums zur Abstimmung des Gesetzentwurfs mit den Fachverbänden eindrucksvoll bestätigt. Auch das Tempo, mit dem das Gesetz durch Bundestag und Bundesrat gedrückt werden soll, ist nicht akzeptabel. Eine Reform, die tief in die Grundrechte von Eltern und Kindern eingreift, benötigt ausreichend Zeit und intensive Diskussionen. Doch die in der Sache gebotene breite fachliche Debatte hat das Familienministerium nicht zugelassen.

So ist es nicht verwunderlich, dass der Gesetzentwurf viele höchst bedenkliche Regelungsvorschläge enthält, die die CDU/CSU-Bundestagsfraktion nicht mittragen kann. Die unprofessionelle Arbeit des Ministeriums kann in der kurzen Zeit bis zum Ende der Legislaturperiode auch bei größter Bereitschaft und höchsten Anstrengungen nicht mehr ausgemerzt werden.

In der Fachwelt stark kritisiert wird die frühe Festlegung bei der Perspektivklärung im Hilfeplanverfahren. Diese Kritik teilen wir. Auch die Einschränkung des Jugendwohnens für junge Menschen, die an einer schulischen oder beruflichen Bildungsmaßnahme teilnehmen, lehnen wir ab. Berechtigte Kritik gibt es auch von den Jugendverbänden. Und zwar an der Regelung, dass Einrichtungen der offenen Jugendarbeit, wie Jugendclubs, Kinder- und Jugendtheater, Jugendzentren, künftig mit neuen Verpflichtungen konfrontiert werden. Dazu gehören Meldepflichten über die Betriebsaufnahme oder eine Änderung des Konzepts und die Pflicht, Konzepte zum Kinderschutz zu entwickeln. Natürlich ist der Schutz von Kindern und Jugendlichen wichtig. Aber dieser ist für Träger, bei denen ausschließlich neben- oder ehrenamtliches Personal tätig sind und die keine öffentliche Förderung erhalten, auch mit weniger aufwändigen Maßnahmen sicherzustellen. Die geplanten Regelungen dagegen sind unangemessen und nicht praxistauglich und würden ehrenamtliches Engagement erschweren, selbstorganisierte Jugendarbeit verhindern und so Freiräume von jungen Menschen zerstören. Das ist mit der Union nicht zu machen."

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 21. Juni 2017

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