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SOZIALES/1876: Teilhabe ist ein Menschenrecht


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 1. Dezember 2017

Teilhabe ist ein Menschenrecht

Bundesteilhabegesetz schafft neue Chancen für Menschen mit Behinderung


Am 3. Dezember ist der Internationale Tag der Menschen mit Behinderung. Hierzu erklärt der Beauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für Menschen mit Behinderung, Uwe Schummer:

"Teilhabe ist ein Menschenrecht. Deshalb hat auch Deutschland die UN-Behindertenrechtskonvention unterzeichnet. Die Durchsetzung von Teilhabe ist eine Aufgabe für alle Lebensbereiche der Politik. So müssen in der weltweiten Entwicklungszusammenarbeit Rechte von Menschen mit Behinderung stärker im Fokus stehen.

Durch das Bundesteilhabegesetz haben wir in Deutschland neue Chancen für Teilhabe geschaffen. So gilt ab 2018 das "Budget für Arbeit". Durch einen Lohnkostenzuschuss bis 75 Prozent und die Finanzierung von Assistenz wollen wir für Menschen, die heute in betreuten Werkstätten tätig sind, Chancen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt schaffen. Nun ist es an den Unternehmen, Ausbildungs- und Arbeitsplätze bereit zu stellen. Hierzu haben wir auch die Rechte der Schwerbehindertenvertretungen in den Betrieben und Verwaltungen ausgebaut. Mit einer ergänzenden unabhängigen Beratung von Menschen mit Behinderung und ihren Angehörigen werden wir die Durchsetzung der vorhandenen Rechte und Hilfsangebote stärker unterstützen.

Der Schlüssel zur verbesserten Teilhabe ist die Barrierefreiheit - baulich, sprachlich und in den Köpfen. Im Zentrum stehen barrierefreie Arztpraxen, Krankenhäuser und Apotheken. Dies wollen wir mit Förderprogrammen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) in besonderer Weise unterstützen. Zur Umsetzung der UN-Behindertenkonvention ist viel erreicht; es ist aber auch noch vieles zu bewältigen."

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 2. Dezember 2017

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