Schattenblick → INFOPOOL → PARLAMENT → CDU/CSU


SOZIALES/1941: 5,5 Milliarden Euro für die Zukunft unserer Kinder


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 13. Dezember 2018

5,5 Milliarden Euro für die Zukunft unserer Kinder

Wo Gute-Kita drauf steht, muss auch Gute-Kita drin sein


Am morgigen Freitag wird der Deutsche Bundestag in 2./3. Lesung das so genannte "Gute-Kita-Gesetz" beschließen. Für Verbesserung der Qualität und Teilhabe in der Kindertagesbetreuung wird der Bund den Ländern 5,5 Milliarden Euro zur Verfügung stellen. Dazu erklären die Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Nadine Schön, und der familienpolitische Sprecher, Marcus Weinberg:

Nadine Schön: "Das Gute-Kita-Gesetz ist ein wichtiges Signal an alle Eltern, die ihre Kinder gut betreut wissen wollen. Mit dem Gesetz helfen wir den Ländern, die Qualität ihrer Betreuungseinrichtungen zu verbessern. Die Betreuungssituation ist momentan sehr unterschiedlich und daher ist es richtig, dass die Länder das Geld dort einsetzen können, wo es am nötigsten ist - zum Beispiel in einen guten Personalschlüssel, in die Gewinnung qualifizierter Fachkräfte oder in die Förderung der sprachlichen Bildung. Wir wollen einen echten Entwicklungsprozess in den regelmäßigen Fortschrittsberichten der Länder erkennen. Zusätzlich können Länder das Geld auch für Gebührensenkung verwenden. Auch dies ist in mehreren Bundesländern angesichts hoher Gebühren notwendig. Für Geringverdiener (Bezieher von Leistungen nach SGB II und SGB XII als auch Bezieher von Wohngeld und Kinderzuschlag) stellen wir im Gesetz klar, dass sie künftig von den Gebühren zu befreien sind. Das ist eine gute Nachricht für alle Kinder und Familien in unserem Land."

Marcus Weinberg: "CDU/CSU stehen zu der großen gesamtgesellschaftlichen Verantwortung, den Kleinsten die bestmöglichen Startbedingungen durch eine qualitativ hochwertige Kinderbetreuung zu ermöglichen. Deshalb ist es zu begrüßen, dass es auf der Zielgeraden noch eine Einigung zum Gute-Kita-Gesetz gegeben hat. Die Union hat sich in den parlamentarischen Beratungen sehr für eine Qualitätssteigerung der Betreuungsangebote stark gemacht. Und diese Qualitätsverbesserungen werden kommen. CDU/CSU haben im Gesetz durchgesetzt, dass die Bundesgelder lediglich "zusätzlich" für eine Beitragsfreiheit vorgesehen werden können. Dadurch haben wir ganz klar und deutlich gemacht, dass Schwerpunkt des Gesetzes bei der Umsetzung in den Ländern die Qualität der Kindertagesbetreuung sein soll. Jetzt sind die Länder in der Verantwortung, die Bundesgelder vor Ort da einzusetzen, wo sie dringend benötigt werden.

Wir erwarten, dass bei der Analyse der Ausgangssituation und der Ermittlung der entsprechenden Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung, die als Vertragsgrundlage zwischen Bund und Land dienen, - wie im Gesetz auch vorgesehen - alle Akteure, wie die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, die freien Träger, Sozialpartner, die kommunalen Spitzenverbände auf Landesebene sowie die Elternschaft mit einbezogen werden. CDU/CSU werden mit Blick auf die Verwendung der Bundesmittel sehr genau auf die gesetzlich vorgesehenen Berichte der Länder achten. Nur so können wir Rückschlüsse für zukünftige prioritäre Maßnahmen ziehen."

*

Quelle:
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Bürgerinformation: Telefon 030/227-555 50, Telefax 030/227-159 30
E-Mail: fraktion@cducsu.de
Internet: www.cducsu.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 15. Dezember 2018

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang