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SOZIALES/1958: Bund kann sozialen Wohnungsbau unmittelbar fördern


Pressestatement der CDU/CSU-Fraktion - 21. Februar 2019

Bund kann sozialen Wohnungsbau unmittelbar fördern


Zur Einigung im Vermittlungsausschuss über die Grundgesetzänderung im Bereich sozialer Wohnungsbau, können Sie den stellvertretenden Vorsitzenden der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ulrich Lange, wie folgt zitieren:

"Der Bund kann ab 2020 den sozialen Wohnungsbau unmittelbar fördern. Das ist ein wichtiger Beitrag, um den Schwierigkeiten bei der Suche nach bezahlbarem Wohnraum zu begegnen. Damit wird der soziale Zusammenhalt in unseren Städten und Gemeinden gestärkt. Der Bund übernimmt hier eine verantwortungsvolle Aufgabe, die konkrete Wirkung vor Ort zeigt."

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 22. Februar 2019

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