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ARBEIT/1491: Streikrecht darf nicht ausgehebelt werden


Presseerklärung - DIE LINKE. im Bundestag vom 3. März 2015

Klaus Ernst: Streikrecht darf nicht ausgehebelt werden


"Der Gesetzentwurf zur Tarifeinheit ist eine verfassungswidrige Einschränkung des Streikrechts. Artikel 9 des Grundgesetzes garantiert das Streikrecht unabhängig von der Größe einer Gewerkschaft. Das geplante Tarifeinheitsgesetz der Bundesregierung sieht vor, dass in einem Betrieb nur noch der Tarifvertrag der größeren Gewerkschaft zur Anwendung kommen soll. Streiks kleinerer Gewerkschaften wären damit faktisch nicht mehr zulässig", erklärt Klaus Ernst, stellvertretender Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE. Ernst weiter:

"Die Bundesregierung versucht, die Bevölkerung in die Irre zu führen. Selbstverständlich würde das Streikrecht durch das Tarifeinheitsgesetz berührt. Arbeitgeber könnten im Streikfall sogar Schadenersatz von den Gewerkschaften fordern. Nach geltendem Recht muss ein Streik der Erzielung eines Tarifvertrags dienen. Wenn ein Tarifvertrag aber gar nicht wirksam werden kann, weil die Gewerkschaft zu klein ist, kann auch nicht mit diesem Ziel gestreikt werden. Kleinen Gewerkschaften droht mit dem Gesetz das Aus. Beschäftigte werden sich kaum in einer Gewerkschaft engagieren, die sich nicht für die Interessen ihrer Mitglieder einsetzen kann. Ein weiteres Mal will also die große Koalition die Verfassung brechen, diesmal sogar unter Federführung einer SPD-Ministerin."

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Quelle:
Presseerklärungen - DIE LINKE. im Bundestag
vom 3. März 2015
Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 5. März 2015

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