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ARBEIT/1619: Gesetz zur Regulierung von Leiharbeit und Werkverträgen - Wortbruch statt Durchbruch


DIE LINKE - Presseerklärung vom 11. Mai 2016

Wortbruch statt Durchbruch


Die Große Koalition hat nach monatelangem Gezerre ihr Gesetz zur Regulierung von Leiharbeit und Werkverträgen eingetütet. Das von Bundesarbeitsministerin Nahles bejubelte Ergebnis ist kein Durchbruch, sondern ein Wortbruch, sagt Bernd Riexinger, Vorsitzender der Partei DIE LINKE.

Die Große Koalition hat ihr Versprechen, den Missbrauch von Werkverträgen und Leiharbeit zu verhindern, gestern Abend gebrochen. Leiharbeit ist moderne Sklaverei und gehört abgeschafft. Als Sofortmaßnahme muss gleicher Lohn für gleiche Arbeit vom ersten Tag an bezahlt werden und zusätzlich ein Flexibilitätszuschlag von 10 Prozent auf den Lohn. Alles andere ist Sozialdumping.

Was haben Leiharbeiter davon, nach 9 Monaten den gleichen Lohn wie die Stammbelegschaft zu bekommen, wenn mehr als die Hälfte der Beschäftigungsverhältnisse höchstens drei Monate dauert?

Dass Leiharbeitsverhältnisse mit Tarifverträgen bis zum Sankt Nimmerleinstag über die gesetzlich begrenzten 18 Monate hinaus verlängert werden können, ist Nahles' Hofknicks vor den Arbeitgebern, die dadurch regelrecht zur Leiharbeit eingeladen werden.

Einen verbindlichen Katalog der Missbrauchstatbestände hatte Frau Nahles bereits im Februar auf Wunsch der Arbeitgeber gestrichen. Damit enthält der ohnehin blutarme und halbherzige Versuch der SPD, den Missbrauch von Werkverträgen gesetzlich einzudämmen, weichgespülte allgemeine Begriffe statt klarer Kriterien zur Definition von Missbrauchstatbeständen. Die Regelung zu Werkarbeitsverträgen wird in der Praxis zu einer Verschlechterung der Situation für die Arbeitnehmer in Werkverträgen führen.

Richtig peinlich ist es, dass Frau Nahles von "Tarifpolitik vom Feinsten" spricht, und damit die zahlreichen Abweichungen von der Höchstdauer und der gleichen Bezahlung meint. Die SPD sollte sich schämen, diesen Bluff als großen Wurf zu verkaufen.

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Quelle:
Partei DIE LINKE - Pressemitteilung vom 11. Mai 2016
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veröffentlicht im Schattenblick zum 12. Mai 2016

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