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AUSSEN/1685: Keine völkerrechtswidrige Besatzung von Afrin


DIE LINKE - Presseerklärung vom 22. März 2018

Keine völkerrechtswidrige Besatzung von Afrin


Die Vorsitzende der Partei DIE LINKE, Katja Kipping, äußert sich zur Regierungserklärung der Kanzlerin, in der Angela Merkel auch auf den Krieg in Syrien einging:

Es reicht nicht, wenn Angela Merkel im Nachhinein den Krieg Erdogans in Afrin verurteilt. Dafür können sich die vertriebenen Kurden nichts kaufen. Die Bundesregierung muss jetzt im NATO-Rat ein doppeltes Veto gegenüber der Türkei aussprechen: Keine ethnischen Säuberungen in dem syrisch-kurdischen Gebiet und keine völkerrechtswidrige Besatzung von Afrin.

Solange die türkische Armee in Afrin steht, und solange die vertriebene Bevölkerung nicht zurückkehren kann, sollten alle bilateralen und europäischen Zahlungen an die Türkei eingefroren werden.

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Quelle:
Partei DIE LINKE - Pressemitteilung vom 22. März 2018
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veröffentlicht im Schattenblick zum 23. März 2018

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