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RECHT/577: Katja Kipping zum 219a Prozess in Berlin


DIE LINKE - Pressemitteilung vom 14. Juni 2019

Katja Kipping zum 219a Prozess in Berlin


Heute beginnt der Prozess gegen eine Gynäkologin in Berlin, die wegen Verstoßes gegen den Paragraphen 219a angeklagt ist. Katja Kipping, Vorsitzende der Partei DIE LINKE, dazu:

"Der Prozess gegen Frau Gaber sollte den Gesetzgeberinnen und Gesetzgebern die Schamesröte ins Gesicht treiben. Der Paragraph 219a ist ein plumper Versuch, bigotte Werte durch die Hintertür wieder einzuführen. Die Rückständigkeit der CDU beschränkt sich leider nicht auf den digitalen Raum, sondern zeigt sich auch mit Blick auf die Emanzipation der Frauen in diesem Land.

Denn das sogenannte Werbeverbot für Abreibungen ist doch letztendlich der Versuch, Ärztinnen und Ärzte zu kriminalisieren, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. Es verbietet nicht die Werbung, sondern die Information. Frau Gaber ist angeklagt, weil sie darüber informiert hat, welche Abreibungen in ihrer Praxis vorgenommen werden. Sie hat die Abtreibungen damit doch nicht beworben.

Der Paragraph 219a gehört abgeschafft. Frauen, die ungewollt schwanger sind, brauchen Informationen über die medizinische Hilfe, die ihnen zur Verfügung steht. Wir stehen solidarisch an der Seite der Ärztinnen und Ärzte, die eben diese Hilfe bieten und natürlich auch an der Seite der Frauen, die sie in Anspruch nehmen."

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Quelle:
Partei DIE LINKE - Pressemitteilung vom 14. Juni 2019
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veröffentlicht im Schattenblick zum 15. Juni 2019

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