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INNEN/3658: Zweifelhafter Vorstoß zur Gemeinnützigkeit von Vereinen gegen rechte Gewalt gestoppt


Presseerklärung - die Linke im Bundestag vom 19. Oktober 2012

Zweifelhafter Vorstoß zur Gemeinnützigkeit von Vereinen gegen rechte Gewalt gestoppt



"Gut ist, dass die massiven Proteste vieler Initiativen, Vereine und Akteure gegen die vorgeschlagene Änderung nun Wirkung gezeigt haben. Schlecht ist, dass der Gesetzgeber überhaupt auf eine solche Idee gekommen ist und es offenbart ein schwieriges Demokratieverständnis der derzeitigen Bundesregierung", so Steffen Bockhahn, Mitglied im Haushaltsausschuss für die Fraktion DIE LINKE, zur heute bekannt gewordenen Entscheidung der Regierungskoalition, der zufolge der Verfassungsschutz nun doch nicht über die Gemeinnützigkeit von Vereinen entscheiden darf. Der entsprechende Passus wird aus dem geplanten Jahressteuergesetz wieder gestrichen. Bockhahn weiter:

"Dass gegen extremistische Gewalt engagierte Vereine automatisch den Status der Gemeinnützigkeit verlieren sollten, wenn sie in einem Verfassungsschutzbericht auftauchen, war ein abenteuerlicher Vorschlag. Es ist absurd, dass ausgerechnet der Verfassungsschutz, der ohne Transparenz arbeitet und die wirklichen Probleme wie den NSU scheinbar nicht sehen wollte, nun Hüterin über Gemeinnützigkeit sein sollte.

Insbesondere wären Vereine und Initiativen bedroht gewesen, die sich im Kampf gegen den Rechtsextremismus engagieren und als vermeintlich linksextremistisch eingestuft werden. Es gibt bisher keine Festlegung, nach welchen Kriterien ein Verein, eine Gruppierung oder Bildungsträger als "extremistisch" eingestuft werden kann. Durch die beabsichtigte Gesetzesänderung hätten die Innenminister der Länder mittels Verfassungsschutzberichten unliebsame politische Organisationen und Vereinen willkürlich die Finanzierung entziehen können."

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Quelle:
Presseerklärungen - DIE LINKE. im Bundestag
vom 19. Oktober 2012
Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 23. Oktober 2012