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INNEN/3789: Bestandsdatenauskunft nicht zustimmen


Presseerklärung - die Linke im Bundestag vom 2. Mai 2013

Jan Korte: Bestandsdatenauskunft nicht zustimmen



"DIE LINKE schließt sich dem Appell zahlreicher Bürgerrechtsorganisationen an die Bundesländer an, der Bestandsdatenauskunft nicht zuzustimmen. Noch kann das Gesetz zur Bestandsdatenauskunft im Bundesrat gestoppt und im Vermittlungsausschuss grundlegend überarbeitet werden. Es wäre unverantwortlich, ein offenkundig teilweise grundrechtswidriges Gesetz einfach durchzuwinken", erklärt Jan Korte, Mitglied im Vorstand der Fraktion DIE LINKE, mit Blick auf die morgige Entscheidung zur Neuregelung der Bestandsdatenauskunft im Bundesrat. Korte weiter:

"Die Neuregelung würde einen schwerwiegenden und unverhältnismäßigen Eingriff in die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger sowie die Aufrüstung von BKA und Zollkriminalamt zu einer 'Internet-Polizei' mit sich bringen. Um sich künftig Zugang zu den Bestandsdaten zu verschaffen, müsste weder eine konkrete Gefahr bestehen noch vorher ein Richter gefragt werden. Schon einfache Ordnungswidrigkeiten könnten den Datenabgriff von Polizeibehörden und Geheimdiensten einleiten. Dazu würde u.a. auch die Herausgabe von Passwörtern zu E-Mails, digitalen Fotoalben, sozialen Netzwerken und Online-Speicherdiensten gehören. Auch die von der Bundesregierung eigentlich als 'sichere vertrauliche Kommunikation' gepriesene DE-Mail wäre für Ermittlungsbehörden schon bei Bagatelldelikten ein offenes Geheimnis. Jetzt ist die Vernunft der Bundesländer gefragt. Eine neue Verfassungsklage kann noch vermieden werden."

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Quelle:
Presseerklärungen - DIE LINKE. im Bundestag
vom 2. Mai 2013
Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 4. Mai 2013