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INNEN/4464: Anti-Asylgesetzgebung geht weiter


Presseerklärung - DIE LINKE. im Bundestag vom 19. November 2015

Ulla Jelpke: Anti-Asylgesetzgebung geht weiter


"Die Bundesregierung verdreht das Asylrecht vollends zum Anti-Asylrecht. Aus Asylverfahren werden reine Willkürakte. Von Rechtsstaatlichkeit kann angesichts der Vielzahl unbestimmter Rechtsbegriffe und vager Formulierungen keine Rede mehr sein. Investiert wird nur in die Abschottung und Abschiebung, nicht in die Aufnahme oder Integration schutzsuchender Menschen", erklärt Ulla Jelpke, innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, mit Blick auf den Referentenentwurf des Bundesinnenministeriums zum Asylrecht. "Der Innenminister versucht sein Versagen bei der Organisation von rechtsstaatlichen Asylverfahren in angemessenen Zeitrahmen durch nahezu schrankenlose Schnellverfahren zu kompensieren und die von der Union angestrebte Flüchtlingsobergrenze durch Massenabschiebungen zu erreichen." Jelpke weiter:

"Standen bislang bestimmte Flüchtlingsgruppen im Fokus der Abschottungspolitik der Bundesregierung, so sind nun potentiell alle Schutzsuchenden von den Verschärfungen betroffen. Die Ausnahme wird zur Regel. Das sogenannte beschleunigte Asylverfahren wird auf einen weitaus größeren Personenkreis Anwendung finden als zunächst behauptet. Fehlen die notwendigen Ausweispapiere, ist es schwer festzustellen, ob diese verloren oder gar nicht erst besessen oder beiseite geschafft wurden. Für die sogenannte Rückführung sollen bei Verdacht auf Beiseiteschaffung zukünftig problemlos neue Dokumente ausgestellt werden - beim Familiennachzug zeigten sich die Behörden im Hinblick auf Ersatzpapiere bislang weit weniger kooperativ.

Anstatt in Aufnahme und Integration der Schutzsuchenden zu investieren, will die Bundesregierung nun die Flüchtlinge indirekt für die desolate Aufnahme- und Versorgungssituation bezahlen lassen - indem sie den Familiennachzug massiv einschränkt und eine verschärfte Residenzpflicht verordnet. Verstöße gegen diese sollen völlig unverhältnismäßig mit der Einstellung des Asylverfahrens sanktioniert werden - das heißt ein Schritt über die Bezirksgrenze kann für den Betroffenen bereits die Versagung des Asylrechts und die Abschiebung bedeuten. Das ist eine unmenschliche und grausame Politik mit fatalen Folgen für die Flüchtlingspolitik und die Menschen, die bei uns Schutz suchen."

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Quelle:
Presseerklärungen - DIE LINKE. im Bundestag
vom 19. November 2015
Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 21. November 2015

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