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INNEN/4660: Zum Tode Dschaber al-Bakr - Was wusste der Verfassungsschutz?


DIE LINKE - Presseerklärung vom 14. Oktober 2016

Zum Tode Dschaber al-Bakr: Was wusste der Verfassungsschutz?


Nach dem Suizid des 22jährigen Syrers Dschaber al-Bakr in Untersuchungshaft wird nun, zurecht und notwendiger Weise, parteiübergreifend Aufklärung über die Hergänge in der Haftanstalt Leipzig gefordert. Dabei geraten jedoch andere, drängende Fragen in den Hintergrund, beispielsweise zur Rolle der Verfassungsschutzämter in Sachsen und im Bund, so die Mitglieder des Parteivorstandes der LINKEN, Luise Neuhaus-Wartenberg und Dominic Heilig. Sie erklären:

Nach Angaben des Bundesamtes für den Verfassungsschutz (BfV) soll der 22jährige Syrer einen Selbstmordanschlag auf Personenzüge oder einen Berliner Flughafen geplant haben. Die Aufforderung zur Festnahme des potentiellen Attentäters kam allem Anschein nach vom BfV an die sächsische Polizei. Dieser entwischte al-Bakr auf fragwürdige Art und Weise.

Im vergangenen Herbst soll der mutmaßliche IS-Terrorist zweimal in die Türkei gereist sein und sich kurzzeitig auch in der syrischen Stadt Idlib aufgehalten haben. Was wollte er dort? Zu wem hat er dort Kontakt aufgenommen? Oder: Wer hat ihn in die Türkei geschickt bzw. war darüber wann informiert? Seit welchem Zeitpunkt war der Syrer auf dem Radar der Geheimdienste und vor allem, auf welchem Radar?

Festnahme-, Ermittlungs- und Durchsuchungspannen - die Unterkunft von al-Bakr in Eilenburg wurde nicht durchsucht - lassen Erinnerungen an das NSU-Debakel und das Agieren der Verfassungsschutzämter damals wach werden.

Es ist also höchste Zeit, dass die Verfassungsschutzämter sowie die weiteren Dienste ihre Informationen zu Dschaber al-Bakr transparent machen.

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Quelle:
Partei DIE LINKE - Pressemitteilung vom 14. Oktober 2016
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veröffentlicht im Schattenblick zum 15. Oktober 2016

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