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INNEN/4852: Anhörung der Geheimdienstchefs hätte vor der Wahl im Bundestagsplenum erfolgen müssen


Presseerklärung - DIE LINKE. im Bundestag vom 4. Oktober 2017

Anhörung der Geheimdienstchefs hätte vor der Wahl im Bundestagsplenum erfolgen müssen


"Grundsätzlich ist es zu begrüßen, dass nun erstmals eine öffentliche Anhörung der deutschen Geheimdienstchefs stattfindet, wie es in den USA seit langem praktiziert wird. Wir als LINKE haben das wiederholt gefordert. Deshalb sage ich einerseits: Besser spät als nie. Andererseits ist das jetzt gewählte Format aus verschiedenen Gründen ungeeignet und der Zeitpunkt mindestens unglücklich", erklärt André Hahn, für die Fraktion DIE LINKE Mitglied des Parlamentarischen Kontrollgremiums für die Geheimdienste (PKGr) und dessen stellvertretender Vorsitzender, zur morgen stattfindenden öffentlichen Anhörung der Chefs der drei deutschen Nachrichtendienste BND, Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) und Militärischen Abschirmdienst (MAD). Hahn weiter:

"Angesichts der diversen Pannen und Skandale der Geheimdienste in der nun zu Ende gehenden Wahlperiode, in der sich ja auch zwei Untersuchungsausschüsse (NSA/BND und NSU) damit befassen mussten, hätte die Veranstaltung vor der Bundestagswahl stattfinden müssen. Union und SPD haben sich mit ihrer Mehrheit leider für einen anderen Termin entschieden.

Der Gesetzentwurf der LINKEN zur Stärkung der Parlamentarischen Kontrolle der Geheimdienste sah eine öffentliche Befragung der Geheimdienstchefs vor, allerdings durch das Plenum des Bundestages und nicht durch das Parlamentarische Kontrollgremium. Letzteres kennt die kritischen Vorgänge und Probleme bei den Geheimdiensten aus den regulären Gremiensitzungen ohnehin, darf darüber aufgrund der geltenden Geheimhaltungsvorschriften in der Regel aber nicht reden.

Das bedeutet im Kern, dass die PKGr-Mitglieder morgen eigentlich nur Fragen stellen können, deren Antworten sie schon kennen. Dadurch wird das neue Format deutlich entwertet. Eine Befragung durch alle Mitglieder des Bundestages wäre weitaus weniger berechenbar und damit auch für die Öffentlichkeit deutlich spannender als die jetzt gewählte Form.

Immerhin habe ich durchsetzen können, dass nicht nur über vorab vereinbarte Themen gesprochen werden kann. Es gibt nun auch einen Punkt 'Aktuelles', bei dem Dinge angesprochen werden können, die gerade in der Öffentlichkeit und auch medial eine Rolle spielen und auf die sich die Geheimdienstleute nicht schon intensiv vorbereiten konnten. Inwieweit diese dann wirklich etwas sagen oder wieder lediglich auf irgendwelche angeblichen Geheimhaltungserfordernisse verweisen werden, bleibt abzuwarten.

In jedem Fall muss es nach der Anhörung eine Auswertung geben, zu der ich die Medienvertreter schon jetzt einlade, sich daran aktiv zu beteiligen. Im Ergebnis gehört die jetzige Regelung dann auf den Prüfstand."

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Quelle:
Presseerklärung - DIE LINKE. im Bundestag
vom 4. Oktober 2017
Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 5. Oktober 2017

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