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BUNDESTAG/3068: Heute im Bundestag Nr. 073 - 08.02.2012


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 073
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 8. Februar 2012 Redaktionsschluss: 14:40 Uhr


1. Innenausschuss beriet über Beobachtung von Linke-Abgeordneten durch Verfassungsschutz
2. SPD will Rechte von Hinweisgebern gesetzlich schützen


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1. Innenausschuss beriet über Beobachtung von Linke-Abgeordneten durch Verfassungsschutz

Innenausschuss

Berlin: (hib/STO) Die Beobachtung von Abgeordneten der Fraktion Die Linke durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hat am Mittwoch den Innenausschuss beschäftigt. Während dabei aus den Reihen der Opposition deutliche Kritik an der Praxis des Bundesamtes kam, verteidigte die Bundesregierung das Vorgehen des BfV. Auch dessen Präsident Heinz Fromm rechtfertigte das Handeln seiner Behörde.

Ein Vertreter des Bundesinnenministeriums betonte, dass Die Linke vom BfV seit Jahren im Rahmen seiner gesetzlichen Aufgaben beobachtet werde und dies auch unter der rot-grünen Bundesregierung der Fall gewesen sei. Diese Beobachtung sei aufgrund von Anhaltspunkten für linksextremistische Bestrebungen in der Partei gerechtfertigt. Er verwies zugleich auf eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2010, das das Vorgehen des Bundesamtes bestätigt hatte. Gleichwohl habe Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) eine Überprüfung der Liste der vom BfV beobachteten Abgeordneten der Linksfraktion veranlasst.

Fromm wies Vorwürfe zurück, seine Mitarbeiter handelten rechtswidrig. "Das BfV hält sich an Recht und Gesetz", sagte er. Die Rechtsposition des Bundesamtes sei vom Bundesverwaltungsgericht bestätigt worden. Niemand könne von einer Behörde verlangen, dass sie Gesetze nicht anwende. Fromm kritisierte in diesem Zusammenhang, dass in der öffentlichen Diskussion über die Beobachtung von Linke-Abgeordneten durch das Bundesamt die Rechtslage keine Rolle spiele. Er verwies zudem darauf, dass das BfV bei der Beobachtung von Abgeordneten der Linksfraktion keine nachrichtendienstlichen Mittel einsetze.

Die SPD-Fraktion sagte, sie vertrete nicht die Auffassung, dass es überhaupt keine Beobachtung von Abgeordneten geben dürfe. Es müsse aber klar sein, dass es nur ausnahmsweise und mit guter Begründung zu einer solchen Beobachtung kommen dürfe. Die Auflistung von 27 beobachteten Mitgliedern der Linksfraktion nannte die SPD-Fraktion "nicht erklärlich".

Die Linksfraktion warf die Frage auf, wie der Begriff "extremistisch" definiert werde. Zugleich betonte die Fraktion, dass Kapitalismuskritik nicht verfassungswidrig sei. Zudem wollte sie wissen, ob ausgeschlossen werden könne, dass es im Umfeld von Abgeordneten V-Leute gibt.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen betonte, man könne dem BfV nicht vorwerfen, jenseits des Rechts zu agieren. Dennoch halte man das Vorgehen des Bundesamtes für falsch. Die Fraktion plädierte zugleich für eine gesetzliche Regelung bei der Beobachtung von Abgeordneten durch den Verfassungsschutz und verwies auf Überlegungen, eine solche Beobachtung analog zum Immunitätsrecht bei Strafverfahren zu regeln.

Die CDU/CSU-Fraktion gab zu bedenken, dass eine Beobachtung von Abgeordneten zu einer Frage der Mehrheitsverhältnisse würde, wenn ein Bundestagsgremium einer solchen Maßnahme zustimmen müsste. Sie verwies zudem darauf, dass das Gesetz kein Abgeordnetenprivileg kenne.

Die FDP-Fraktion argumentierte, für die Entscheidung, ob Abgeordnete zu beobachten sind, habe man das BfV. Die Fraktion wandte sich zugleich dagegen, mit Begriffen wie "Überwachung" einen Zusammenhang zwischen dem Bundesamt und der DDR-Staatssicherheit herzustellen. Dies sei "absolut unzulässig".


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2. SPD will Rechte von Hinweisgebern gesetzlich schützen

Arbeit und Soziales/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/CHE) Die SPD-Fraktion will Arbeitnehmer, die auf Missstände in ihrem Betrieb hinweisen, besser vor arbeitsrechtlichen Nachteilen schützen. Diese sogenannten Hinweisgeber sollten per Gesetz vor Rechtsunsicherheiten geschützt werden, was nach Ansicht der Fraktion am besten durch ein Hinweisgeberschutzgesetz gegeben wäre. Deshalb hat sie nun einen Entwurf für ein solches Gesetz vorgelegt (17/8567). Sie begründet dies mit dem ihrer Ansicht nach bisher unzureichenden Schutz von Hinweisgebern in Deutschland. Zwar fänden sich vereinzelt gesetzliche Anzeigerechte, die meisten Regelungen berechtigten Arbeitnehmer jedoch nur im Ausnahmefall und nur für eng definierte Anzeigegegenstände, innerbetriebliche Missstände extern anzuzeigen. Häufig müsse ein internes Beschwerdeverfahren durchgeführt werden, heißt es in dem Entwurf.

Der SPD-Vorschlag soll Benachteiligungen und Kündigungen aufgrund rechtmäßiger Hinweise verbieten. Als Benachteiligung wird "jede unmittelbare oder mittelbare, tatsächliche oder rechtliche Beeinträchtigung der persönlichen, gesundheitlichen, beruflichen oder finanziellen Stellung" des Hinweisgebers definiert. Insbesondere auch die Beeinträchtigung von beruflichen Entwicklungs- und Karrierechancen sollen darunter fallen. Als Missstand definiert der Entwurf, "wenn in einem Unternehmen, Betrieb oder im Umfeld einer unternehmerischen oder betrieblichen Tätigkeit Rechte und Pflichten verletzt werden oder unmittelbar gefährdet sind", oder wenn eine Gefahr für Leben oder Gesundheit von Menschen oder für die Umwelt droht.


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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 073 - 8. Februar 2012 - 14:40 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 10. Februar 2012