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BUNDESTAG/3196: Heute im Bundestag Nr. 201 - 25.04.2012


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 201
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 25. April 2012 Redaktionsschluss: 10:40 Uhr

1.‍ ‍Rechtsausschuss beschließt Änderung des Eurojust-Gesetzes
2.‍ ‍Bundesrat: Menschverachtende Tatmotive sollen strafverschärfend sein



1. Rechtsausschuss beschließt Änderung des Eurojust-Gesetzes

Rechtsausschuss

Berlin: (hib/VER) Das Eurojust-Gesetz (Europäische Einheit für justizielle Zusammenarbeit) soll geändert werden. Die Bundesregierung legte dazu einen Gesetzentwurf (17/8728) vor, der am Mittwochvormittag im Rechtsausschuss breite Zustimmung gefunden hat.

Neu in dem Gesetzentwurf sind insbesondere die Einführung eines sogenannten Koordinierungs-Dauerdienstes bei Eurojust, ausführliche Regelungen über die Befugnisse der nationalen Mitglieder, die Einführung eines Eurojust-Koordinierungssystems auf nationaler Ebene und weitgehende Unterrichtungspflichten der EU-Mitgliedstaaten gegenüber ihrem jeweiligen nationalen Mitglied. Eurojust hat den Status einer EU-Agentur und koordiniert grenzüberschreitende Strafverfahren auf europäischer Ebene. Des Weiteren soll das Gesetz die Arbeit der nationalen Justizbehörden Europas im Bereich der grenzüberschreitenden organisierten Kriminalität koordinieren und den Informationsaustausch zwischen den nationalen Justiz- und Polizeibehörden fördern. Arbeitsbereiche seien unter anderem die Terrorbekämpfung, die Bekämpfung und Prävention des illegalen Waffenhandels, des Drogenhandels, des Menschenhandels, der Kinderpornografie und der Geldwäsche.

Im Rechtsausschuss wurde der Gesetzentwurf zur Änderung des Eurojust-Gesetzes mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen sowie der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen der Linksfraktion angenommen.

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2. Bundesrat: Menschverachtende Tatmotive sollen strafverschärfend sein

Recht/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/BOB) Menschenverachtende, insbesondere rassistische oder fremdenfeindliche Beweggründe und Ziele des Täters, sollen strafverschärfend sein. Das fordert der Bundesrat in einem Gesetzentwurf (17/9345). Das Strafrecht müsse daher in Teilen geändert werden. Die Länderkammer argumentiert, dass diesen sogenannten Hassdelikten gegenüber sonstigen Gewaltdelikten ein erhöhter Unrechtsgehalt inne wohne. Ihre Täter würde sie nicht vor dem Hintergrund einer persönlichen Auseinandersetzung mit dem Opfer begehen. Vielmehr werde mit dem Angriff auf das Opfer ein persönliches Unwerturteil über dessen "Anderssein" gefällt.

Dem erhöhten Unrechtsgehalt müsse das Strafrecht deutlicher als bisher Rechnung tragen, findet der Bundesrat. Es müsse ein "klares Signal" gesetzt werden, dass die Gesellschaft nicht bereit sei, entsprechende Gewalttaten - oftmals gegen ihre schwächsten Mitglieder - zu tolerieren. Dazu müssten hassgeleitete Motive des Täters bei der Strafzumessung stärker als bisher berücksichtigt werden, "um innerhalb der bestehenden und als grundsätzlich ausreichend angesehenen Strafrahmen im Einzelfall angemessene Sanktionen zu verhängen", findet die Länderkammer.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 201 - 25. April 2012 - 10:40 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 27. April 2012