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BUNDESTAG/3502: Heute im Bundestag Nr. 507 - 08.11.2012


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 507
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Donnerstag, 8. November 2012 Redaktionsschluss: 09:30 Uhr

1. Finanzmarktstabilisierungsfonds SoFFin wird bis 2014 verlängert
2. Streubesitzdividenden sollen rückwirkend steuerfrei werden
3. Regierung legt Gesetzentwurf zur Änderung des Arzneimittelgesetzes vor
4. Regierung legt einen Entwurf für ein Agrarmarktstrukturgesetz vor
5. Fraktion Die Linke: Fracking in Deutschland verbieten
6. Grüne legen Antrag zur Verbesserung der Bedingungen auf Schlachthöfen vor
7. SPD unterstützt Qualitätswettbewerb zur Verbesserung der Lehrerausbildung
8. Kulturelle Bildung für benachteiligte Jugendliche



1. Finanzmarktstabilisierungsfonds SoFFin wird bis 2014 verlängert

Haushaltsausschuss

Berlin: (hib/MIK) Der Finanzmarktstabilisierungsfonds SoFFin wird bis Ende 2014 verlängert. Einem entsprechenden Entwurf der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP eines Dritten Gesetzes zu Umsetzung eines Maßnahmenpaketes zur Stabilisierung des Finanzmarktes Gesetzentwurf (17/11138) stimmte der Haushaltsausschuss am Mittwochabend mit den Stimmen der Koalitionsabgeordneten in geänderter Fassung zu. Die Opposition votierte dagegen.

Das im Oktober 2008 verabschiedete Finanzmarktstabilisierungsgesetz und die Erweiterung des Instrumentariums durch das Finanzmarktstabilisierungsergänzungsgesetz hätten wesentlich zur Stabilisierung des Finanzmarktes beigetragen, heißt es im Gesetzentwurf. Trotzdem bestünden auch angesichts der anhaltenden Staatsschuldenkrise im Euroraum weiterhin potenzielle Gefahren für die Finanzmarktstabilität.

Die Sprecher der Koalition betonten, dass es sich bei der Verlängerung des Finanzmarktstabilisierungsgesetz vor allem um eine Vorsorgemaßnahme handele. Einen konkreter Grund gebe es nicht.

Die SPD-Fraktion erkannte in dem Gesetzentwurf zwar gewisse Fortschritte, konnte aber trotzdem nicht zustimmen, da nach ihrer Meinung die Bankenabgabe nicht zur Finanzierung ausreichen werde. Die Verluste würden trotzdem beim Steuerzahler verbleiben. Deshalb forderten sie in einem Änderungsantrag eine höhere Bankenabgabe. Der Antrag wurde jedoch abgelehnt.

Bündnis 90/Die Grünen warfen der Regierung vor, sie verhindere auf europäischer Ebene die Schaffung entsprechender Strukturen, damit ein deutsches Gesetz nicht nötig werde. Die Linksfraktion wies darauf hin, dass es in der Vergangenheit schon zwei "Bad Banks" gegeben habe, bei denen der Steuerzahler habe zahlen müssen.

In zwei angenommenen Änderungsanträgen der Koalition wurde unter anderem festgelegt, dass die Restrukturierung der Banken die Regel sei; Stabilisierungsmaßnahmen sollen die Ausnahme bleiben. Zudem soll die Rekapitalisierung durch die SoFFin nachrangig sein, zunächst sind die Eigentümer in der Pflicht. Die Finanzierung soll dabei über die Bankengabe erfolgen.

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2. Streubesitzdividenden sollen rückwirkend steuerfrei werden

Finanzen/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/HLE) Sogenannte Streubesitzdividenden, die an ausländische Unternehmen gezahlt werden, sollen steuerfrei sein. Dies sieht der von der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des EuGH-Urteils vom 20. Oktober 2011 in der Rechtssache C-284/09 (17/11314) vor. Der Entwurf steht am Freitag auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages. Damit soll ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 20. Oktober 2011 in der Rechtssache C-284/09 (Kommission gegen Bundesrepublik Deutschland) umgesetzt werden. Das Gericht hatte die Erhebung der Abgeltungsteuer auf Dividendenzahlungen an ausländische Unternehmen untersagt, wenn die Beteiligung unter zehn Prozent liegt und damit die sogenannte "Mutter-Tochter-Richtlinie" keine Anwendung findet. In diesen Fällen war bisher Kapitalertragsteuer von 25 Prozent einbehalten worden, bei Vorhandensein eines Doppelbesteuerungsabkommens 15 Prozent. Bei inländischen Unternehmen wurde zwar auch die Kapitalertragsteuer erhoben, sie wurde jedoch mit der Körperschaftsteuer verrechnet. Die unterschiedliche Behandlung in- und ausländischer Unternehmen war vom EuGH als Verstoß gegen europäisches Recht angesehen worden. Die betroffenen Körperschaften sollen eine Erstattung der zu Unrecht einbehaltenen Kapitalertragssteuer verlangen können.

Da der vom EuGH beanstandete unionsrechtswidrige Zustand auch mit Wirkung für die Vergangenheit beseitigt werden soll, kommt es laut Gesetzentwurf zu erheblichen Steuerausfällen. So wird für 2013 von 1,495 Milliarden Euro Mindereinnahmen ausgegangen, für 2014 werden 1,535 Milliarden erwartet. 2015 sollen die Steuerausfälle durch die Regelung auf 600 Millionen Euro zurückgehen.

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3. Regierung legt Gesetzentwurf zur Änderung des Arzneimittelgesetzes vor

Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/EIS) Die Bundesregierung legt einen Gesetzentwurf zur Änderung des Arzneimittelgesetzes (17/11293) vor. Ziel des Gesetzes ist es, den Einsatz von Antibiotika bei der Haltung von Tieren zu reduzieren, das Risiko der Entstehung und Ausbreitung von Antibiotikaresistenzen zu begrenzen, sowie die Überwachung effektiver zu gestalten. Des Weiteren werden im Hinblick auf Antibiotika Kontrollen für Tierhalter bestimmter Lebensmittel liefernder Tiere vorgeschrieben.

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4. Regierung legt einen Entwurf für ein Agrarmarktstrukturgesetz vor

Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/EIS) Die Bundesregierung legt einen Gesetzentwurf zur Änderung agrarmarktrechtlicher Bestimmungen (17/11294) vor. Im sogenannten Milchpaket wurden auf EU-Ebene erstmals für den Milchbereich Bestimmungen zur staatlichen Anerkennung von Erzeugerorganisationen, deren Vereinigungen sowie Branchenverbänden beschlossen. Weil das Marktstrukturgesetz, das seit 1969 der Anerkennung von Erzeugerorganisationen und deren Vereinigungen in Deutschland dient, keine ausreichende Grundlage für diesen Regelungsbedarf bietet, soll das Marktstrukturgesetz durch ein Gesetz zur Weiterentwicklung der Marktstruktur im Agrarbereich (Agrarmarktstrukturgesetz, AgrarMSG) abgelöst werden.

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5. Fraktion Die Linke: Fracking in Deutschland verbieten

Wirtschaft und Technologie/Antrag

Berlin: (hib/HLE) Die Förderung von Kohleflöz- sowie Schiefergas und Schieferöl mit der "Hydraulic Fracturing"-Methode soll in Deutschland verboten werden. Die Fraktion Die Linke fordert die Bundesregierung in einem Antrag (17/11328) auf, einen Gesetzentwurf mit einem Verbot dieser auch als "Fracking" bekannten Fördermethode vorzulegen. Unternehmen, die bereits eine Aufsuchungserlaubnis für Schiefergas- oder Schieferölvorkommen erhalten haben, sollen innerhalb von sechs Monaten nachweisen, dass eine Förderung auch ohne Fracking möglich ist: "Sollte ein solcher Nachweis nicht oder nicht zufriedenstellend erfolgen, ist die Aufsuchungserlaubnis zu widerrufen", fordert die Fraktion.

In der Begründung heißt es, zahlreiche Studien würden die hohen Risiken und negativen Umweltbelastungen durch Fracking belegen. Als Beispiele nennt die Fraktion die Verunreinigung des Trinkwassers durch Chemikalien, Methan oder Lagerstättenwasser. Außerdem enthalte der bei der Förderung anfallende Flowback (Rückfluss) aus Lagerstättenwasser und Frac-Flüssigkeit neben Chemikalien häufig radioaktive Isotope, Quecksilber und Benzol. Anwohner hätten eine große Lärmbelastung zu ertragen. "Aufgrund dieser hohen Risiken ist die Voraussetzung, Fracks zu genehmigen, nicht gegeben", so das Fazit der Linksfraktion.

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6. Grüne legen Antrag zur Verbesserung der Bedingungen auf Schlachthöfen vor

Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz/Antrag

Berlin: (hib/EIS) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen legt einen Antrag zur Verbesserung der Bedingungen auf Schlachthöfen (17/11355) vor. Darin fordern die Grünen unter anderem, dass ein Mindestlohn von mindestens 8,50 Euro eingeführt, die Fachkunde aller am Schlachtvorgang Beteiligten verbessert und für die Arbeitsvorgänge des Treibens, Ruhigstellens, Betäubens und Tötens der Tiere die Zahlung von Stücklöhnen oder Akkordlöhnen verboten wird. Darüber hinaus wird die Förderung verlässlicher automatisierter Verfahren zur Überprüfung des Erfolgs von Betäubung und Entblutung gefordert. Bis zur Verfügbarkeit so eines Verfahrens soll vorgeschrieben werden, dass eigens zur Kontrolle Personal abgestellt wird.

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7. SPD unterstützt Qualitätswettbewerb zur Verbesserung der Lehrerausbildung

Bildung und Forschung/Antrag

Berlin: (hib/ROL) Der Lehrerbildung kommt eine Schlüsselfunktion im gesamten Bildungs- und Ausbildungssystem zu. Ob eine Schule gut ist, hängt stark vom fachlichen, didaktischen und pädagogischen Wissen und Können sowie von der Motivation und Professionalität der Lehrer ab. In ihrem Antrag "Für einen breiten Qualitätspakt in der Reform der Lehrerbildung" (17/ 11322) begrüßt die SPD das Vorhaben der Bundesregierung und der Bundesländer, ein Programm für mehr Qualität in der Lehrerausbildung aufzulegen. Damit sollen innovative Konzepte in der Lehrerausbildung entwickelt werden.

Zudem bewerten die Sozialdemokraten die bisherigen Initiativen der Kultusministerkonferenz positiv, durch die Schaffung von Standards eine bessere Anerkennung von Lehramtsabschlüssen zwischen den einzelnen Ländern zu erreichen. Sie begrüßen die Bemühungen vieler Hochschulen, moderne Ansätze zur Eignungsfeststellung, zu mehr Praxisbezug und zum besseren Umgang mit heterogenen Anforderungen im Unterricht in die Studiengänge zu implementieren.

In einem 16-Punkte-Plan fordern die Sozialdemokraten die Bundesregierung auf, gemeinsam mit den Ländern einen Qualitätswettbewerb auf den Weg zu bringen, der auf der Grundlage wissenschaftsbasierter Kriterien innovative Zukunftskonzepte der Lehrerbildung unterstützt. Er soll so ausgestaltet werden, dass Hochschulen in allen 16 Ländern gefördert werden, um den Transfer der Erfahrungen besonders innovativer Hochschulen in alle Bundesländer schnell zu befördern. Die SPD tritt dafür ein, solche Zukunftskonzepte zu fördern, die Ausbildung auf dem neuesten Stand der Forschung in den Fächern, Fachdidaktiken und Bildungswissenschaften praktizieren. Erforderlich seien vorrangig neue Konzepte, die höhere Praxisanteile beinhalten, dem inklusiven Bildungsansatz Rechnung tragen und die Lehrkräfte auch auf das Schulangebot von Ganztagsschulen vorbereiten.

Das Anforderungsprofil an die Lehrkräfte wandelt sich in fast allen Bereichen. Nach dem Pisa-Schock hätten sich die Erwartungen an die Leistung der Schüler und damit auch der Lehrer erhöht. Zudem würden sich durch die Digitalisierung die Unterrichtsmethoden verändern. Aber auch in pädagogischer Hinsicht stünden Lehrer neuen Herausforderungen gegenüber. Diese seien vor allem auf gesellschaftliche Veränderungen zurück zu führen. Dazu gehören vor allem wachsende Migration und soziale Differenzierung.

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8. Kulturelle Bildung für benachteiligte Jugendliche

Bildung und Forschung/Antwort

Berlin: (hib/ROL) In Deutschland hängt der Bildungserfolg in starkem Maße von der sozialen Herkunft ab. Um diesem Umstand entgegenzuwirken, will die Bundesregierung eine Vernetzung von Verbänden, Einrichtungen und "zivilgesellschaftlichen Akteuren" vorantreiben, die "ergänzend zur Arbeit der Schulen Verantwortung für die Bildung der jungen Generation übernehmen". In der Antwort "Kulturelle Bildung benachteiligter Kinder und Jugendlicher - 'Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung'" (17/10932) auf die Kleine Anfrage der Linken (17/10689) schreibt die Bundesregierung, dass das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) die Förderung von Bildungsbündnissen in Form der Förderrichtlinie "Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung" konkretisiert habe.

Mit der Förderrichtlinie "Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung" fördert das BMBF außerschulische Bildungsmaßnahmen, vor allem im Bereich der kulturellen Bildung. Dazu seien bis zum 31. Juli 2012 insgesamt 163 Konzepte beim BMBF eingegangen. Die kulturelle Bildung sei besonders geeignet, bildungsbenachteiligte Kinder und Jugendliche in ihrer Persönlichkeitsentwicklung zu fördern und zu stärken, da sie Menschen auf sehr unterschiedlichen Ebenen anspreche und ihnen Erfolgserlebnisse und soziale Anerkennung vermittle.

Der Förderrichtlinie liege ein weit gefasster Kulturbegriff zugrunde. Danach umfasst kulturelle Bildung alle künstlerischen Sparten bis hin zur Medienbildung und Alltagskultur. Hierzu zählen auch Maßnahmen der Lese- und Sprachförderung. Kulturelle Bildung verbindet kognitive, emotionale und gestalterische Handlungsprozesse. Sie umfasst sowohl die eigene kreative Auseinandersetzung mit den Künsten als auch die aktive Rezeption von Kunst und Kultur, schreibt die Bundesregierung in der Antwort. Für dieses Verständnis sei auch die interkulturelle Bildung besonders wichtig.

Die Förderung beginnt im kommenden Jahr und erstreckt sich über einen Zeitraum von fünf Jahren. Laut der Kleinen Anfrage der Linken stellt das BMBF 2013 dafür 30 Millionen Euro, in den Folgejahren bis zu 50 Millionen Euro zur Verfügung. Ziel des Programms ist es, Bildungsarmut zu verringern und den Zusammenhang von Bildungserfolg und sozialer Herkunft abzubauen.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 507 - 8. November 2012 - 09:30 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 10. November 2012