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BUNDESTAG/3547: Heute im Bundestag Nr. 552 - 28.11.2012


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 552
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 28. November 2012 Redaktionsschluss: 15:15 Uhr

1. Bau von Offshore-Anlagen wird erleichtert
2. Gesundheitsausschuss setzt sich für eine Verbesserung der Patientenrechte ein
3. Opposition bemängelt Gleichstellungspolitik der Koalition
4. Moldawischer Parlamentspräsident: EU-Mitgliedschaft ist langfristiges Ziel
5. Grüne für Aufhebung von Asylbewerberleistungsgesetz und Residenzpflicht
6. Koalitionsfraktionen legen Antrag zur Zukunft ländlicher Räume vor
7. Im Bundestag notiert: Bekämpfung des Menschen- und Organhandels auf dem Sinai



1. Bau von Offshore-Anlagen wird erleichtert

Ausschuss für Wirtschaft und Technologie

Berlin: (hib/HLE) Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP haben Nachsteuerungen an der Energiewende vorgenommen und Neuregelungen zum Ausbau der Windenergieanlagen in der See (Offshore) beschlossen. Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie billigte am Mittwoch den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Neuregelung energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften (17/10754) mit den Stimmen der Koalition, die zuvor noch einige Änderungen an dem Entwurf vorgenommen hatte. Die Oppositionsfraktionen SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen lehnten den Entwurf ab. Änderungsanträge der Opposition wurden mit Koalitionsmehrheit zurückgewiesen.

Der Entwurf sieht die Schaffung einer Haftung der Netzbetreiber vor, wenn die Offshore-Anlagen nicht rechtzeitig angeschlossen werden können. Dann bekommen betriebsbereite Offshore-Anlagenbetreiber einen Entschädigungsanspruch gegen den anbindungsverpflichteten Übertragungsnetzbetreiber. "Damit die notwendigen Investitionen getätigt werden, müssen eventuelle unternehmerische Risiken im Wesentlichen vorhersehbar sein", begründete die Bundesregierung ihr Vorhaben. Die Haftung des Übertragungsnetzbetreibers soll allerdings begrenzt werden und wurde durch die Änderungsanträge nochmals verändert. Bei Überschreiten einer bestimmten Höchstgrenze und bei vom Übertragungsnetzbetreiber nicht verschuldeten Schäden sollen die Kosten über eine "Entschädigungsumlage" auf die Stromverbraucher abgewälzt werden. Diese neue "Entschädigungsumlage" wird auf eine Höchstgrenze von maximal 0,25 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt. Bei einem durchschnittlichen Strompreis eines Haushaltskunden von 24 Cent pro Kilowattstunde werde es durch die Entschädigungsumlage zu einer Erhöhung des Strompreises um ein Prozent kommen, schreibt die Regierung in der Begründung des Entwurfs.

Der Vertreter der Bundesregierung erklärte in der Sitzung, wenn man die Energiewende erfolgreich durchführen wolle, komme man um die Nachsteuerung einiger Dinge wie der Haftung bei Offshore-Anlagen nicht herum. Die CDU/CSU-Fraktion sprach von sehr ambitionierten Zielen beim Offshore-Ausbau. Da Neuland beschritten werde, komme man nicht so schnell voran wie erhofft. Man wage den Spagat, die Ziele der Energiepolitik umzusetzen und gleichzeitig die Belastungen in Grenzen zu halten. Auch die FDP-Fraktion bezeichnete das Nachsteuern als selbstverständlich. Sie wandte sich gegen alle Forderungen nach einer Beteiligung des Staates oder der staatlichen KfW am Netzausbau.

Auch der Sprecher der SPD-Fraktion betonte die Notwendigkeit von Nachsteuerungen. Regierung und Unternehmen hätten aber die Lage im Offshore-Bereich falsch eingeschätzt, was bei gründlicher Vorbereitung hätte vermieden werden können. Da die Sorge bestehe, dass sich der Ausbau von Offshore-Anlagen weiter verzögere, regte der Sprecher der SPD-Fraktion eine Beteiligung der staatlichen Seite an, um die Haftungsrisiken zu begrenzen. Schließlich handele es sich bei der Energieversorgung um ein Stück Daseinsvorsorge.

Die Linksfraktion kritisierte die Kosten des Offshore-Ausbaus. Der Bau von Windkraftanlagen auf See sei vier Mal so teuer wie der Bau von Anlagen in Süddeutschland. Die Fraktion wandte sich außerdem dagegen, die Verbraucher so stark in Haftung zu nehmen und stellte die Notwendigkeit des Baus so vieler Anlagen in Zweifel, da der Energieverbrauch nicht mehr so stark steige. Daher sollte man sich beim Ausbau dieser "Hochrisikotechnologie" auf See mehr Zeit nehmen.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verwies auf die Uneinigkeit der Koalition, die in der Energiepolitik zudem "im Nebel" stochere. Der Gesetzentwurf sei eine "Notreparatur für Versagen in der Vergangenheit". Die Verbraucher zahlen zu lassen, sei falsch: "Das gefährdet die Akzeptanz der Energiewende", erklärte ein Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der die Schaffung einer "Deutschen Netz AG" verlangte. Regelungen in dem Gesetzentwurf, nach denen Kraftwerksbetreiber zur Stilllegung vorgesehene Kraftwerke zur Sicherung der Energieversorgung weiterbetreiben müssen, bezeichnete die Fraktion als "Kraftwerkszwangsbetreibungsgesetz", das man von dieser Koalition nicht erwartet habe.

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2. Gesundheitsausschuss setzt sich für eine Verbesserung der Patientenrechte ein

Gesundheitsausschuss

Berlin: (hib/TVW) Die Koalition hat in der abschließenden Ausschussberatung noch neue Änderungsanträge zum Patientenrechtegesetz (17/10488) vorgelegt. Von den 13 Änderungsanträgen der Koalition stießen in den Reihen der Opposition nur wenige auf Ablehnung, vier wurden einstimmig angenommen. Die Stärkung der Antragsrechte der Patientenvertreter im Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA), dem höchsten Gremium der Selbstverwaltung in der gesetzlichen Krankenversicherung, die stärkere Einbeziehung von minderjährigen oder nicht einwilligungsfähigen Patienten in eine medizinische Behandlung und die Erleichterung der Einsichtnahme von Patienten in ihre Patientenakte - dies sind Maßnahmen, die von allen Fraktionen befürwortet wurden. Dem Gesetzentwurf insgesamt stimmte nur die Koalitionsmehrheit zu. SPD und Linke lehnten ihn ab, die Grünen enthielten sich.

Die Abgeordneten der CDU/CSU-Fraktion unterstrichen, dass mit dem Gesetzentwurf etwas zu einem guten Abschluss gekommen sei, worüber frühere Koalitionen 15 Jahre lang nur diskutiert hätten. "Wir haben es geschafft, endlich ein entsprechendes Gesetz zu verabschieden," betonten die Unionsabgeordneten. Das Ergebnis seien mehr Rechte für die Patienten, eine größere Transparenz des Behandlungsgeschehens und eine bessere Qualität der Leistungen. Nach Überzeugung der CDU/CSU-Fraktion wird künftig auch "eine neue Kultur des Fehlermanagements" entstehen. Hingegen könne man das Problem des Umgangs mit Behandlungsfehlern nicht auf die Alternative "Härtefallfonds ja oder nein" reduzieren, führten die Unionsabgeordneten aus. Zudem würden die Änderungsanträge dazu beitragen, "ein gutes Gesetz noch besser zu machen", gaben sich die Unionsabgeordneten überzeugt. Sie verwiesen insbesondere darauf, dass die Patienten verschärfte Fristenregelungen nun noch mehr "Druck auf die Krankenkassen" ausüben könnten, wenn es um die Bewilligung von Leistungen gehe.

Die Fraktion der SPD stellte zunächst fest, dass die Bündelung der bislang in verschiedenen Rechtsmaterien verstreuten Patientenrechte einen Fortschritt darstelle. Viel mehr als eine Zusammenfassung der geltenden Rechtslage in einem neuen Gesetz sei der Koalition allerdings trotz der zahlreichen Änderungsanträge nicht gelungen. "An ein modernes Patientenrechtegesetz sind jedoch höhere Anforderungen zu stellen", erklärten die Abgeordneten. Bei Themen wie Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL), Fehlervermeidung bei der Behandlung und Verbesserung von Medizinprodukten seien die Erwartungen der Patienten enttäuscht worden. Für besonders bedauerlich hält es die SPD, dass die Koalition sich nicht dazu habe durchringen können, einen Härtefallfonds für die Opfer von Behandlungsfehlern einzurichten. Hingegen habe die SPD mit ihren beiden vorliegenden sowie mit älteren Anträgen gezeigt, "wie man diese Dinge im Interesse der Patienten regeln kann."

Die Fraktion der FDP vertrat die Auffassung, dass es sich die Befürworter eines Härtefallfonds zu leicht machten. So sei das von der SPD favorisierte "österreichische Modell nicht auf Deutschland übertragbar", führten die FDP-Abgeordneten aus. Es sei nicht möglich, wie die SPD dies wolle, die sehr speziellen Bestimmungen dieses Modells dem deutschen Haftungsrecht einfach überzustülpen. Auch in Bezug auf die IGeL-Leistungen argumentiere die SPD viel zu allgemein. "Man kann nicht pauschal behaupten, dass diese Leistungen medizinisch nicht notwendig sind", argumentierte die FDP. Die Koalition habe demgegenüber mit ihrem Gesetzentwurf nicht nur Bestehendes zusammengefasst, sondern auch echte Verbesserungen für die Patienten erreicht. Die FDP verwies dabei insbesondere auf die Maßnahmen zur Beschleunigung des Bewilligungsverfahrens bei den Krankenkassen.

Bei der Fraktion Die Linke nahm man Bezug auf eine gängige Redensart: "Der Berg kreißte und gebar eine Maus", dies sei die zutreffende Beschreibung des Gesetzesvorhabens aus Sicht derer, die sich eine umfassendere Verbesserung der Patientenrechte gewünscht hätten. Was die Unterstützung der Opfer von Behandlungsfehlern anbelange, ist nach Meinung der Linken noch nicht einmal für die Härtefälle ein befriedigende Lösung gefunden worden. "Die Betroffenen müssen weiterhin langwierige Gerichtsverfahren durchstehen, um zu ihrem Recht zukommen", bemängeln die Linken. Auch die Stärkung der Antragsrechte der Patientenvertretung im GBA stelle "nur einen Tippelschritt auf dem Weg zu einer besseren Patientenbeteiligung dar", meinten die Linken. Immerhin stelle dies eine Verbesserung dar, der man zustimmen könne.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen lobte zunächst, dass durch den Gesetzentwurf die Transparenz des Behandlungsgeschehens erhöht und das bestehende Recht zusammengefasst werde. Auch die meisten Änderungsanträge seien positiv zu beurteilen, weil sie Regelungsdefizite bei den Patientenrechten ausgleichen würden. Die Koalition sei aber über diesen ersten notwendigen Schritt nicht hinausgelangt: "Es wird nur gebündelt, was bereits da ist", stellten die Grünen fest. Enttäuschend sei vor allem, dass die Koalition in ihrem Streit über den Umgang mit Schadensopfern letztlich nicht zu einem befriedigenden Ergebnis, nämlich der Einrichtung eines Härtefallfonds, gelangt sei. Dabei habe "der Bundesrat doch die nötige Vorarbeit dafür bereits geleistet", unterstrichen die Grünen.

Die Anträge der SPD (17/9061 und 17/1108), der Linken (17/6489) und der Grünen (17/63 48) zum Thema Patientenrechte wurden mit der Mehrheit der Koalition abgelehnt.

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3. Opposition bemängelt Gleichstellungspolitik der Koalition

Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Berlin: (hib/AW) Als "fahrlässig" und "rückwärtsgewandt" haben die Oppositionsfraktionen SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen einhellig am Mittwoch die Gleichstellungspolitik der Bundesregierung und der Koalitionsfraktionen im Familienausschuss kritisiert. Einhellig lobten zwar alle Fraktionen den Ersten Gleichstellungsbericht (17/6240), zogen zugleich jedoch unterschiedliche Schlüsse daraus. Die Opposition verwies auf die kritische Haltung des Berichts gegenüber dem Betreuungsgeld, dem Ehegattensplitting und den Mini-Jobs sowie den Forderungen nach gesetzlichen Regelungen für Frauenquoten und Entgeltgleichheit. Die Koalition allerdings tue nichts, um die Handlungsempfehlungen des Gleichstellungsberichts umzusetzen. Der Antrag der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP (17/8879) belasse es bei unverbindlichen Prüfaufträgen. In der Gleichstellungspolitik herrsche jedoch kein "Erkenntnisdefizit" sondern ein "Umsetzungsdefizit". Der Antrag sei "zu dünn". Den kritisierten Antrag verabschiedete der Ausschuss trotzdem mit den Stimmen der Koalitionsmehrheit von Union und FDP. Abgelehnt hingegen wurde der Antrag der SPD-Fraktion (17/6466) zur Gleichstellungspolitik.

Die CDU/CSU-Fraktion bestätigte die "grundsätzlich richtigen Ansätze" des Gleichstellungsberichtes. Sie verwies vor allem auf das Thema "Mehr Zeit für Familien" und die Kinderbetreuung. Mit den zusätzlich 580 Millionen Euro für den Ausbau der Kita-Plätze seien die Weichen gestellt worden, um den Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz ab August 2013 zu gewährleisten.

Die FDP-Fraktion räumte ein, dass die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen "noch keine Selbstverständlichkeit" sei. Allerdings sei es typisch für die SPD, in ihrem Antrag "reflexartig" gesetzliche Eingriffe zu fordern. Die FDP setze auf eine gesellschaftliche Diskussion, um die tradierten Rollenbilder und Ungleichbehandlungen aufzulösen.

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4. Moldawischer Parlamentspräsident: EU-Mitgliedschaft ist langfristiges Ziel

Ausschuss für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Berlin: (hib/AHE) Der Parlamentspräsident der Republik Moldau, Marian Lupu, hat die "strategische Bedeutung" bilateraler deutscher Hilfen für die Reformen in seinem Land hervorgehoben. "Die EU-Mitgliedschaft der Republik Moldau ist ein langfristiges Ziel", sagte Lupu am Mittwoch im Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung. Sein Land setze bereits heute - auch mit der Unterstützung Deutschlands - Reformen um, die Voraussetzungen für einen EU-Beitritt sind. Die Reformen im Bereich der Justiz, beim Wahlrecht, in der Kommunalverwaltung, im Bildungs-, Sozial- und Rentensystem seien teilweise "schmerzhaft", aber dennoch "absolut notwendig". Die derzeitige Regierungskoalition setzte auf diesen Reformkurs, nicht um Brüssel zu gefallen, sondern aus der Einsicht, dass er Voraussetzung für die demokratische und wirtschaftliche Entwicklung Moldawiens sei, sagte Lupu.

Die gemeinsamen Projekte mit dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) nannte Lupu "ausgezeichnet". Laut BMZ fließen die für 2013 vorgesehen Mittel in Höhe von knapp 20 Millionen Euro unter anderem in die Verbesserung kommunaler Dienstleistungen, in die Beratung zur Wirtschaftsförderung sowie in den Aufbau einer nationalen Agentur für Lebensmittelsicherheit. Lupu betonte, dass diese Projekte "strategische Bedeutung" für den Reformprozess seines Landes hätten.

Als Herausforderungen seines Landes benannte Lupu unter anderem die Entwicklung ländlicher Gebiete abseits der Hauptstadtmetropole Chisinau, die kleinteiligen Eigentumsstrukturen in der Landwirtschaft, den Konflikt um das abtrünnige Transnistrien im Osten des Landes sowie die starke Abhängigkeit von russischen Gaslieferungen.

Die Mehrheit der Moldawier sei für eine Integration in die EU, gleichwohl sähen viele seiner Landsleute Russland nach wie vor als wichtigen strategischen Partner, sagte Lupu. Dieser Widerspruch erkläre sich nicht zuletzt aus der Geschichte und der geographischen Lage seines Landes zwischen dem westlichen Europa und dem großen östlichen Nachbarn. Die Republik Moldau wolle zwar weiterhin im Rahmen der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten (GUS) mit den östlichen Nachbarn zusammenarbeiten, jedoch nicht der von Moskau vorangetriebenen Eurasischen Zollunion beitreten. Beides, ein Beitritt zur EU und ein Beitritt zur Eurasischen Zollunion, würde sich ausschließen, sagte Lupu.

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5. Grüne für Aufhebung von Asylbewerberleistungsgesetz und Residenzpflicht

Inneres/Antrag

Berlin: (hib/STO) Die Bundesregierung soll nach dem Willen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen einen Gesetzentwurf vorlegen, mit dem das Asylbewerberleistungsgesetz aufgehoben und der "Kreis der Leistungsberechtigten nach dem Zweiten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (Grundsicherung für Arbeitsuchende und Sozialhilfe) um die bisher nach dem Asylbewerberleistungsgesetz leistungsberechtigten Personen ergänzt wird". In einem Antrag (17/11663), der am Donnerstag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht, fordert die Fraktion zudem von der Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Aufhebung der sogenannten Residenzpflicht für Asylbewerber und der Beschränkungen des Aufenthalts von Geduldeten auf das ihnen zugewiesene Bundesland sowie der damit zusammenhängenden Straf- und Bußgeldvorschriften.

Ferner soll die Regierung der Vorlage zufolge einen Gesetzentwurf zur Erleichterung des Arbeitsmarktzugangs für Asylbewerber vorlegen und unter anderem die rechtlichen Voraussetzungen dafür schaffen, dass Asylsuchenden im laufenden Asylverfahren und Geduldeten "nach einer Mindestaufenthaltszeit der Zugang zu Integrationskursen eröffnet wird".

In dem Antrag verweisen die Abgeordneten darauf, dass das Bundesverfassungsgericht "mit Urteil vom 18. Juli 2012 (1 BvL 10/10 und 1 BvL 2/11) die gekürzten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz für grundgesetzwidrig erklärt" habe. Es habe "unmissverständlich klargestellt, dass das Existenzminimum für alle Menschen gleich ist, egal ob Deutscher oder Flüchtling". Das Verfassungsgericht habe zudem in aller Deutlichkeit erklärt: "Die im Grundgesetz garantierte Menschenwürde ist migrationspolitisch nicht zu relativieren."

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6. Koalitionsfraktionen legen Antrag zur Zukunft ländlicher Räume vor

Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz/Antrag

Berlin: (hib/EIS) Zur Gestaltung einer nachhaltigen Entwicklung der ländlichen Räume legen CDU/CSU und FDP einen Antrag mit dem Titel "Zukunft für ländliche Räume - Regionale Vielfalt sichern und ausbauen" (17/11654) vor. Damit wollen die Koalitionsfraktionen Maßnahmen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel in den Bereichen Verkehrs-, Kommunikations- und Energieinfrastruktur, Wirtschaft und Arbeit, sozialer Zusammenhalt, Betreuung, Gesundheit und Pflege sowie integrierte ländliche Entwicklung umsetzen.

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7. Im Bundestag notiert: Bekämpfung des Menschen- und Organhandels auf dem Sinai

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/AHE) Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse dazu vor, dass illegal entnommene Organe von Flüchtlingen in der Grenzregion zwischen Israel und Ägypten auch nach Deutschland oder in die EU geliefert wurden. Die Bundesregierung habe das Thema des Organhandels bereits kurz nach Auftreten erster Gerüchte 2011 bei der ägyptischen Seite "anhängig gemacht" und die ägyptischen Behörden zu einer aktiven Bekämpfung des Menschen- und Organhandels auf dem Sinai aufgefordert, schreibt sie in ihrer Antwort (17/11409) auf eine Kleine Anfrage (17/11409) der Fraktion Die Linke.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 552 - 28. November 2012 - 00:00 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 30. November 2012