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BUNDESTAG/3840: Heute im Bundestag Nr. 240 - 30.04.2013


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 240
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Dienstag, 30. April 2013 Redaktionsschluss: 09:25 Uhr

1. Schwarz-Gelb will mehr Gesundheitsbewusstsein
2. Koalition will Apothekennotdienst durch Zuschuss sichern
3. EU-Richtlinie führt nicht zu Gesundheitstourismus
4. Im Bundestag notiert: Verkauf der TLG Immobilien
5. Im Bundestag notiert: Politisch motivierte Straftaten
6. Im Bundestag notiert: Rechtsextreme Demonstrationen



1. Schwarz-Gelb will mehr Gesundheitsbewusstsein

Gesundheit/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/suk) Die Koalition will die Bevölkerung in einem gesundheitsbewussten Verhalten stärken und damit gesundheitliche Risiken reduzieren. Dies geht aus einem Gesetzentwurf von Union und FDP (17/13080) hervor. Darin heißt es, Gesundheit fördere die Entwicklung und die gesellschaftliche Teilhabe jedes Einzelnen und sei Voraussetzung für die "Leistungsfähigkeit der Gesellschaft, für Beschäftigung und für Wettbewerbsfähigkeit in Deutschland". Daher sollen die Leistungen zur Prävention und zur Früherkennung von Krankheiten im Fünften Buch Sozialgesetzbuch fortentwickelt werden. Eine Ständige Präventionskonferenz im Bundesministerium für Gesundheit soll dabei helfen, sich auf gemeinsame Gesundheitsförderungs- und Präventionsziele zu verständigen; auf diese gemeinsamen verbindlichen Ziele sollen die Leistungen ausgerichtet werden. Zudem will Schwarz-Gelb die Rahmenbedingungen der betrieblichen Gesundheitsförderung verbessern und den Wettbewerb der Krankenklassen auch im Bereich der Prävention stärken.

Dafür soll der Ausgabenrichtwert für Leistungen zur Primärprävention angehoben werden: Im Jahr 2013 sollen die Krankenkassen dafür 3,01 Euro für jeden ihrer Versicherten zur Verfügung stellen, ab 2014 sollen es 6 Euro sein. Für die betriebliche Gesundheitsförderung sollen ab dem Jahr 2014 jährlich mindestens 2 Euro für jeden Versicherten ausgegeben werden. Zusätzlich ist ein Euro für jeden Versicherten pro Jahr für Leistungen zur Prävention in Lebenswelten vorgesehen. Als Lebenswelten bezeichnet die Koalition "abgrenzbare soziale Systeme insbesondere des Wohnens, des Lernens, des Studierens, der medizinischen und pflegerischen Versorgung sowie der Freizeitgestaltung einschließlich des Sports und des Spielens, in denen die Versicherten große Teile ihres Lebens verbringen".

Krankenkassen sollen künftig in ihrer Satzung bestimmen, unter welchen Voraussetzungen Versicherte, die regelmäßig Leistungen zur Vermeidung und Früherkennung von Krankheiten in Anspruch nehmen oder an Leistungen der Kassen zur individuellen Verhaltensprävention teilnehmen, Anspruch auf "eine Geldleistung als Bonus haben". Gleiches gilt für Maßnahmen zur betrieblichen Gesundheitsförderung.

Mit der Unterstützung der Krankenkassen bei der Durchführung von kassenübergreifenden Leistungen zur Prävention für GKV-Versicherte soll ab dem kommenden Jahr die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung beauftragt werden. Sie erhält dafür eine pauschale Vergütung, die mindestens der Hälfte des Betrages entsprechen soll, die die Kassen für Leistungen zur Prävention in Lebenswelten aufzuwenden haben.

Über die Entwicklung der Gesundheitsförderung soll die Ständige Präventionskonferenz berichten. Sie wird nach dem Willen der Koalition alle vier Jahre einen Bericht erstellen und diesen dem Bundesgesundheitsministerium zuleiten. Vorsitzender der Konferenz wird der Bundesgesundheitsminister sein, der zudem Vertreter der betroffenen Ministerien, der Länder, der kommunalen Spitzenverbände, der Sozialleistungsträger, der Spitzenorganisationen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowie der Verbände einberuft.

Zur Begründung heißt es, schon jetzt würden Krankenkassen Präventionsmaßnahmen "in erheblichem Umfang" fördern. Die Leistungen zur Primärprävention würden bislang jedoch "keinem einheitlichen Qualitätsstandard" entsprechen, zudem würden sie nicht immer die Menschen erreichen, die einen Bedarf hätten. Insbesondere die Menschen sollen zu gesundheitsbewusstem Verhalten in die Lage versetzt werden, "die - wie Jugendliche mit Migrationshintergrund und Menschen mit niedrigem Bildungsstand - oft schwer zu erreichen sind". Auch deshalb soll die "im Grundschulalter bestehende Versorgungslücke" bei der primären und sekundären Prävention bei Kindern und Jugendlichen geschlossen werden, indem die bisherige Altersgrenze für die so genannten U-Untersuchung angehoben wird. "Primärpräventive Beratungselemente" sollen nach dem Gesetzentwurf künftig zum verbindlichen Bestandteil der Früherkennungsuntersuchungen werden.

Die Koalition gibt in ihrem Gesetzentwurf an, die geplanten Maßnahmen werden zu jährlichen Mehrausgaben von 150 bis 180 Millionen Euro ab dem Jahr 2014 führen. Dem könnten aber "mittel- bis langfristig erhebliche Einsparungen durch die Vermeidung von Krankheits- und Krankheitsfolgekosten gegenüberstehen".

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2. Koalition will Apothekennotdienst durch Zuschuss sichern

Gesundheit/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/suk) Notdienstapotheken sollen künftig einen pauschalen Zuschuss erhalten. Damit soll eine flächendeckende Arzneimittelversorgung der Bevölkerung vor allem in dünn besiedelten Regionen sicher gestellt werden. Die Koalition hat einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt (17/13081).

Darin heißt es, bislang könnten Apotheken einen Betrag von 2,50 Euro je Inanspruchnahme während der Notdienstzeiten berechnen. Dazu komme der Erlös aus den in dieser Zeit abgegebenen Arzneimitteln. Der darüber hinaus gehende Aufwand werde aus dem Gesamtumsatz der Apotheken finanziert. Vor allem in dünn besiedelten Gebieten, in denen die Notdienste seltener in Anspruch genommen würden, ergäben sich für die Apotheken "erhebliche Belastungen für die Erbringung und Aufrechterhaltung des Notdienstes", die bei der letzten Anpassung des Festzuschlags für die Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel nicht berücksichtigt worden seien.

Union und FDP wollen deshalb, dass die Notdienstapotheken für ihre Leistung einen Zuschuss aus einem Fonds erhalten, der vom Deutschen Apothekerverband errichtet und verwaltet werden soll. Die Finanzierung des Zuschusses solle über eine Erhöhung des Festzuschlages erfolgen, den die Apotheken bei der Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel erheben. Damit würden sich die Apothekenabgabepreise für verschreibungspflichtige Fertigarzneimittel um 0,16 Euro erhöhen.

Eine Finanzierung des Zuschusses über eine Erhöhung des zusätzlichen Betrags für die Inanspruchnahme des Notdienstes sei "nicht möglich". Dieser müsste "erheblich" angehoben werden, um ein hinreichendes Finanzvolumen zu erreichen - hier bestünden jedoch "durchgreifende Bedenken im Hinsicht auf die Sozialverträglichkeit und die resultierenden Fehlanreize bezüglich der Inanspruchnahme des Notdienstes". Gleichzeitig könne der vorgesehene Erhöhungsbetrag zum Festzuschlag den Apotheken auch nicht einfach erlassen werden, weil sich damit eine gezielte Förderung der Sicherstellung des Notdienstes nicht erreichen ließe. Vielmehr würden davon insbesondere umsatzstarke Apotheken in Ballungszentren profitieren, die aber weniger Notdienste leisteten.

Die Höhe des Zuschusses soll vom Deutschen Apothekerverband für jedes Quartal festgesetzt werden. Er geht an Apotheken, die von der zuständigen Behörde zur "Dienstbereitschaft im Notdienst durchgehend in der Zeit von spätestens 20 Uhr bis mindestens 6 Uhr des Folgetages bestimmt wurden" und diesen Notdienst vollständig erbracht haben.

Das "Gesetz zur Förderung der Sicherstellung des Apothekennotdienstes" ziele darauf ab, auch künftig eine flächendeckende und wohnortnahe Versorgung mit Arzneimitteln zu Notdienstzeiten zu sichern und "strukturellen Problemen der Versorgung rechtzeitig zu begegnen". Der pauschale Zuschuss komme vor allem den Apotheken zu gute, die aufgrund einer geringeren Apothekendochte besonders häufig Notdienste leisten müssten.

Die geplante Anhebung des Festzuschlages werde die gesetzliche Krankenversicherung mit jährlichen Mehrkosten von rund 100 Millionen und die gesetzliche Krankenversicherung mit Mehrkosten von circa 12 Millionen Euro belasten. Der genaue Umfang der Mehrbelastung aber hänge von der Zahl der abgegebenen Arzneimittelpackungen ab.

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3. EU-Richtlinie führt nicht zu Gesundheitstourismus

Gesundheit/Antwort

Berlin: (hib/suk) Deutsche Kurorte sind nach Ansicht der Bundesregierung nicht durch einen Gesundheitstourismus aus Deutschland heraus gefährdet. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/13101) auf eine Kleine Anfrage der SPD-Fraktion (17/12896) zur Umsetzung eine EU-Richtlinie zur grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung.

Seit diesem Jahr können Bürger der Europäischen Union weitgehend selbst bestimmen, in welchem Land der EU sie sich ambulant oder stationär behandeln lassen. Dies wird durch die "EU-Richtlinie über die Ausübung der Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung" geregelt. Die Bundesregierung schreibt, in der amtlichen Statistik der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) seien im Jahr 2011 fast 4.000 Fälle stationärer Behandlung im Ausland gezählt worden. Dabei werde jedoch nicht nach Notfallversorgung und regulärer Versorgung unterschieden. Im Jahr 2012 seien in der GKV rund 850 Millionen Euro für ambulante Leistungen im Ausland aufgewendet worden. Erhebungen des Statistischen Bundesamts wiesen im Jahr 2010 für die private Krankenversicherung Gesundheitsausgaben im Ausland in Höhe von 430 Millionen Euro aus.

Gefragt, mit wie vielen Fällen einer Behandlung im Ausland von deutschen Patienten und einer Behandlung im Inland von ausländischen Patienten sie nach Umsetzung der Richtlinie rechne, gibt die Regierung an, dies lasse sich "prognostisch nicht erfassen". Deutsche Patienten hätten bereits seit 2004 die Möglichkeit der Auslandsbehandlung gegen Kostenerstattung. Es sei dadurch nicht zu einer Unterauslastung und Einstellung inländischer Versorgungsangebote gekommen; diese sei "auch in Zukunft nicht zu erwarten". Ebenso wenig gebe es Hinweise "auf einen Gesundheitstourismus nach Deutschland" mit Auswirkungen auf das inländische Versorgungsangebot.

Nach dem Recht der GKV könnten aus medizinischen Gründen erforderliche ambulante Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten erbracht werden und auch nach den einschlägigen Vorschriften im europäischen Ausland in Anspruch genommen werden. Das Recht zur grenzüberschreitenden Leistungsinanspruchnahme aber habe "dort seine Grenzen, wo die Krankenkasse ohne ausreichende Berücksichtigung von Qualitätsaspekten entsprechende Leistungen ausländischer Anbieter ermöglichen". Deutsche Kurorte stünden in einem "fairen Wettbewerb" mit den Kurorten im EU-Ausland. Generelle gehöre Deutschland zu den EU-Mitgliedstaaten mit einem umfassenden und qualitativ hochwertigen Versorgungsangebot, das Patienten in aller Regel zeitgerecht zur Verfügung stehe. Dennoch dürften fehlende Behandlungsmöglichkeiten im Inland als relevante Motivation für anstrebte Auslandsbehandlungen dort in Fragen kommen, "wo seltene, hochspezialisierte Epxertise vonnöten ist, die EU-weit nur vereinzelt zur Verfügung steht". In wie vielen Fällen dies eintrete, könne nicht beziffert werden.

Auf die Frage nach der Information der Patienten heißt es, eine nationale Kontaktstelle werde voraussichtlich ab Oktober 2013 ihre Arbeit aufnehmen. Ziel der Einrichtung sei es insbesondere, "Patientinnen und Patienten zu helfen, eine sachkundige und kostenbewusste Entscheidung zu treffen, wenn sie die Gesundheitsversorgung in einem anderen Mitgliedstaat in Anspruch nehmen". Dazu gehörten auch Informationen über die nationalen Gesundheitsdienstleister und deren Angebot. Auch die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland, die die Aufgaben der nationalen Kontaktstelle übernehmen werde, das Internetangebot des Bundesministeriums für Gesundheit und die Krankenlassen würden informieren.

Die Richtlinie verlange transparente Rechtsdurchsetzungsmechanismen für den Fall einer Schädigung aufgrund der erhaltenen Gesundheitsversorgung, verlange aber kein gesondertes Haftungsrecht oder gesonderte Rechtsbehelfe. Für Behandlungen würden die Qualitäts- und Sicherheitsstandards im Behandlungsmitgliedstaat gelten. Kompetenzen der EU zur inhaltlichen Regelung oder zur Vereinheitlichung von Qualitäts- und Sicherheitsstandards in der Gesundheitsversorgung "bestehen nicht".

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4. Im Bundestag notiert: Verkauf der TLG Immobilien

Finanzen/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HLE) Ob beim Verkauf der TLG Immobilien und der TLG Wohnen GmbH mit den tatsächlichen Verkaufsergebnissen die Verkehrswerte erlöst und damit die Vorgabe der Bundeshaushaltsordnung eines Verkaufs zum "vollen Wert" erfüllt sei, will die Linksfraktion in einer Kleinen Anfrage (17/13048) erfahren. Außerdem wollen die Abgeordneten erfahren,. welche Gesellschaft die Vermieterin der ehemaligen TLG-Wohnungen ist.

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5. Im Bundestag notiert: Politisch motivierte Straftaten

Inneres/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/STO) "Politisch motivierte Straftaten in Deutschland im März 2013" sind Gegenstand einer Kleinen Anfrage der CDU/CSU- und der FDP-Fraktion (17/13181). Darin erkundigen sich die Koalitionsfraktionen unter anderem danach, wie viele solcher Straftaten der Bundesregierung bislang für März dieses Jahres bekannt geworden sind.

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6. Im Bundestag notiert: Rechtsextreme Demonstrationen

Inneres/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/STO) Rechtsextreme Demonstrationen im ersten Quartal des Jahres 2013 sind Thema einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (17/13174). Unter anderem wollen die Abgeordneten wissen, wie viele öffentliche Auftritte der extremen Rechten in diesem Zeitraum stattfanden.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 240 - 30. April 2013 - 09:25 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 1. Mai 2013