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BUNDESTAG/3851: Heute im Bundestag Nr. 251 - 08.05.2013


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 251
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 8. Mai 2013 Redaktionsschluss: 11:50 Uhr

1. Öffentliche Anhörung zu Beitragsschulden in der Krankenversicherung
2. SPD-Fraktion: Regierung versagt beim Kampf gegen Armut
3. Regierung informiert über "assistierte Ausbildung"
4. Fördermittel für Amazon im Rahmen von Gemeinschaftsaufgabe
5. Bundesregierung hält an Grippemittel Tamiflu fest
6. Im Bundestag notiert: Übergang von Arbeitslosengeld in eine Erwerbsminderungsrente
7. Im Bundestag notiert: Stellen in der Arbeitnehmerüberlassung



1. Öffentliche Anhörung zu Beitragsschulden in der Krankenversicherung

Ausschuss für Gesundheit

Berlin: (hib/SUK) Wie Beitragsschuldner in der Krankenversicherung besser vor Überforderung geschützt werden können, ist Thema einer öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses am Montag, 13. Mai 2013. Ab 13.30 Uhr werden die Abgeordneten im Fraktionssaal der CDU/CSU-Fraktion, Reichstag 3 N001, dazu verschiedene Experten hören. Für die Anhörung sind zwei Stunden eingeplant.

Im Mittelpunkt stehen ein Entwurf der Koalitionsfraktionen für ein Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung (17/13079), ein Antrag der SPD-Fraktion (17/12069) mit dem Titel "Keine überhöhten Säumniszuschläge bei Beitragsschulden" sowie zwei Anträge der Linksfraktion zur Versorgung privat Versicherter (17/10119; 17/5524).

Union und FDP planen, die Säumnisgebühren für freiwillig Versicherte und bisher nicht Versicherte in der Gesetzlichen Krankenversicherung drastisch zu senken und in der privaten Krankenversicherung einen Notlagentarif einzuführen. Damit sollen Menschen, die ihre Beiträge nicht zahlen können, vor sozialer Überforderung und Überschuldung geschützt werden. Auch die SPD will eine Senkung der Säumnisgebühren von bislang fünf auf ein Prozent. Die Fraktion Die Linke fordert, die private Krankenversicherung als Vollversicherung abzuschaffen.

Als sachverständige Verbände sind unter anderen der Bund der Versicherten, die Bundesärztekammer, die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, der Deutsche Gewerkschaftsbund, die Kassenärztliche Bundesvereinigung, der Marburger Bund Bundesvorstand, der Sozialverband VdK Deutschland und der Verbraucherzentrale Bundesverband aufgeführt.

Zuhörer werden gebeten, sich im Sekretariat des Ausschusses für Gesundheit mit vollständigem Namen, Geburtsdatum und dem polizeilich gemeldeten Wohnort vorzugsweise per E-Mail (gesundheitsausschuss@bundestag.de) anzumelden.

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2. SPD-Fraktion: Regierung versagt beim Kampf gegen Armut

Arbeit und Soziales/Antrag

Berlin: (hib/CHE) Die SPD-Fraktion übt massive Kritik an der Armuts- und Reichtumsberichterstattung der Bundesregierung. In ihrem Antrag (17/13102) wirft sie der Regierung vor, im aktuellen 4. Armuts- und Reichtumsbericht eine "geschönte Präsentation der sozialen Verhältnisse" der "nüchternen Analyse" vorgezogen zu haben. Dadurch schaffe es der Bericht nicht, konkrete Handlungsoptionen "für ein Umsteuern in der Verteilungsfrage hin zu einem gerechteren sozialen Ausgleich" zu formulieren, lautet der Vorwurf der Abgeordneten. Die Qualitätsmängel zeigten sich besonders im Berichtsteil zum Reichtum, in dem sich die Daten- und Erkenntnislage mit Blick auf besonders hohe private Einkommen kaum verbessert habe. Ein "Skandal" sei es, dass die Genderfrage "nicht hinreichend" thematisiert wird. Ferner gehe der Bericht nicht auf verdeckte Armut ein und gebe keine Perspektiven zur Armutsbekämpfung in Bezug auf steigende Energiepreise, die Überschuldung privater Haushalte oder die unsoziale Entwicklung auf dem Wohnungsmarkt, heißt es in dem Antrag weiter.

Die Sozialdemokraten fordern deshalb unter anderem, die bessere Einbindung eines Beraterkreises für mehr Transparenz im Entstehungsprozess des Berichts. Sie verlangen eine stärkere Nutzung vorhandenen Datenmaterials zur Genderfrage und zum Reichtum, eine Vernetzung mit Ergebnissen anderer Berichterstattungen (Gleichstellungsbericht, Berichte zu Familie, Kindern, Bildung) und eine Ausweitung des Berichts auf Fragen wie: Wem nützen gesellschaftlich notwendige Dienstleistungen? Wer nutzt bestehende Teilhabechancen nicht und warum? Was bedeuten Leistungseinschränkungen und Privatisierung für die Lebenslagen verschiedener Bevölkerungsgruppen?

Als Antwort auf den 4. Armuts- und Reichtumsbericht bedürfe es außerdem endlich "geeigneter politischer Instrumente zur Vermeidung und Beseitigung von Armut, zur Stärkung der Eigenverantwortung und zur Verminderung von Polarisierungen zwischen Arm und Reich", so die SPD-Fraktion. Dazu gehöre ein flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn, der Kampf gegen prekäre Beschäftigung und ein besseres Angebot von Qualifizierungsmaßnahmen für Arbeitslose. Eine umverteilende Steuerpolitik müsse unter anderem die stärkere Besteuerung großer Vermögen und einen höheren Spitzensteuersatz enthalten. In der Sozialpolitik sollten zum Beispiel private Haushalte bei den Energiekosten entlastet und der soziale Wohnungsbau ausgebaut werden. Im Bildungsbereich verlangen die Abgeordneten mehr Angebote zur Ganztagsbetreuung, die Gebührenfreiheit von der Kita bis zum Studium und einen Rechtsanspruch auf berufliche Qualifikation und Weiterbildung.

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3. Regierung informiert über "assistierte Ausbildung"

Arbeit und Soziales/Antwort

Berlin: (hib/STO) Die "assistierte Ausbildung" ist Thema der Antwort der Bundesregierung (17/12831) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/12599). Wie die Regierung darin erläutert, ist "assistierte Ausbildung" kein etablierter, fest definierter Begriff. Vielmehr lasse der Begriff verschiedene Perspektiven zu "mit Schwerpunkt in der Assistenz von Jugendlichen oder ausbildungsbereiten Betrieben oder in der Berücksichtigung beider Aspekte während oder im Vorfeld der dualen Ausbildung".

Aktuell würden unterschiedliche Projektansätze verschiedener Akteure diesem Oberbegriff zugeordnet, heißt es in der Vorlage weiter. Die Grundidee bestehe insbesondere darin, "die duale Ausbildung um einen Dienstleister (Bildungsträger) als dritten Partner zu erweitern, der sowohl den Jugendlichen als auch den Betrieben Vorbereitungs- und Unterstützungsangebote unterbreitet".

In diesem Kontext entwickelt und erprobt laut Bundesregierung zum Beispiel "der Modellversuchsförderschwerpunkt ,Neue Wege in die duale Ausbildung - Heterogenität als Chance für die Fachkräftesicherung? (Neue Wege/Heterogenität) des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) Unterstützungsleistungen für kleine und mittlere Unternehmen vornehmlich in der Ausbildung förderungsbedürftiger Jugendlicher". Für diesen Modellversuchsförderschwerpunkt würden dem BIBB "für einen Förderzeitraum von drei Jahren im Zeitraum 2011 bis 2014 Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt bis zu 7,35 Millionen Euro vom Bundesministerium für Bildung und Forschung zur Verfügung gestellt".

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4. Fördermittel für Amazon im Rahmen von Gemeinschaftsaufgabe

Arbeit und Soziales/Antwort

Berlin: (hib/STO) Für den Internetversandhändler Amazon einschließlich seiner Tochterunternehmen sind im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) laut Bundesregierung insgesamt 7.083.037 Euro an Bundesmitteln bewilligt worden. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/12778) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/12569) schreibt, entfielen davon auf das Bewilligungsjahr 2006 Bundesmittel in Höhe von 7.008.577 Euro und auf das Bewilligungsjahr 2009 in Höhe von 74.460 Euro.

Zugleich verweist die Regierung darauf, dass Zuschüsse grundsätzlich nur für Investitionsvorhaben gewährt würden, die innerhalb von 36 Monaten durchgeführt werden. Für GRW-Förderungen in der gewerblichen Wirtschaft gelte eine Bindefrist von fünf Jahren nach Abschluss des Investitionsvorhabens. Innerhalb dieses Zeitraums müssten die durch die Förderung geschaffenen oder erhaltenen Arbeitsplätze tatsächlich besetzt oder zumindest dauerhaft auf dem Arbeitsmarkt angeboten werden. Die Durchführung der GRW einschließlich der Beurteilung der Förderwürdigkeit ist der Antwort zufolge "alleinige Aufgabe der Länder, die sich mit 50 Prozent an der GRW-Förderung beteiligen".

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5. Bundesregierung hält an Grippemittel Tamiflu fest

Gesundheit/Antwort

Berlin: (hib/SUK) Im Falle einer Grippeepidemie soll in Deutschland weiterhin das Medikament Tamiflu zum Einsatz kommen. Dies schreibt die Regierung in ihrer Antwort (17/13202) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/12989). Die Daten der Cochrane-Untersuchung würden "die derzeitige positive Nutzen/Risiko-Bewertung" für das Medikament "nicht beeinflussen". Daher seien die Kriterien, die zur Auswahl von Tamiflu für einen Einsatz im Rahmen einer Pandemie geführt hätten, nach wie vor "als unverändert" anzusehen.

Die Linksfraktion hatte in ihrer Anfrage ausgeführt, neueste wissenschaftliche Publikationen der Cochrane Collaboration Respiratory Group hätten dokumentiert, dass es für Tamiflu aus den der Europäischen Zulassungsbehörde EMA überlassenen Unterlagen "keine stichhaltigen Beweise für eine Wirksamkeit dieses Medikaments in Bezug auf die Verhinderung der viralen Infektionsausbreitung oder auf die Verhinderung schwerer Komplikationen" gebe. Der Hersteller Roche verweigere die Herausgabe fehlender Daten; gleichzeitig stimmten die zu Tamiflu in wissenschaftlichen Zeitschriften veröffentlichten positiven Studienergebnisse nicht mit den Ergebnissen unabhängiger Analysen überein. Damit belege der "Tamiflu-Fall exemplarisch, wie medizinische Forschungsergebnisse manipuliert, in medizinischen Publikationen verfälscht dargestellt und durch selektive Veröffentlichungen nur der positiven Ergebnisse in ihrer Wirksamkeit überschätzt werden" könnten, schreiben die Abgeordneten.

Dazu schreibt die Bundesregierung, die Äußerungen aus dem wissenschaftlichen Bereich über Zweifel an der Wirksamkeit des Medikaments seien ihr "bekannt". Weiter heißt es in der Antwort, für die Beschaffung von Tamiflu hätten das Bundesinnenministerium 748.156 Euro, das Verteidigungsministerium 792.500 Euro und das Bundesministerium für Gesundheit 68,7 Millionen Euro ausgegeben. Die Gesamtkosten der Länder für die Beschaffung des Medikaments seien nicht bekannt. Das Innenministerium habe in den Jahren 2005 und 2006 914.990 Kapseln Tamiflu beschafft, der Restbestand belaufe sich auf 180.400 Kapseln. Das Bundesgesundheitsministerium habe im Jahr 2009 im Rahmen der H1N1-Pandemie eine "Bundesreserve antiviraler Arzneimittel" beschafft und eingelagert. Dabei sei das eingelagerte Oseltamivir-Wirkstoffpulver - das unter dem Markennamen Tamiflu angeboten wird - für die Versorgung der Bevölkerung mit insgesamt 7,5 Millionen Therapieeinheiten beschafft worden. Eine Bevorratung mit antiviralen Arzneimitteln werde von den Gesundheitsressorts des Bundes und der Länder zur Therapie des medizinischen Personals, Personals zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie der erkrankten Personen mit erhöhtem Risiko für Komplikationen empfohlen. Der Bedarf an diesen Arzneimitteln könne im Falle einer schweren Grippeepidemie "nicht mit den üblichen Vorräten und Produktionskapazitäten gedeckt" werden.

Die Frage der Fraktion, ob die Verträge mit dem Hersteller von Tamiflu zur weiteren Einlagerung des Medikaments gekündigt worden seien, stelle sich nicht: Die seinerzeit geschlossenen Verträge seien mit der Lieferung der Ware durch die Firma Roche erfüllt worden, schreibt die Regierung.

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6. Im Bundestag notiert: Übergang von Arbeitslosengeld in eine Erwerbsminderungsrente

Arbeit und Soziales/Antrag

Berlin: (hib/CHE) Die Linke möchte eine Sicherungslücke im Übergang von Arbeitslosengeld in eine Erwerbsminderungsrente schließen. In einem Antrag (17/13113) fordert die Fraktion eine gesetzliche Regelung, um die Nahtlosigkeit des Arbeitslosengeldes bis zum Zeitpunkt der Auszahlung einer bewilligten Erwerbsunfähigkeitsrente sicherzustellen. Die derzeitige Praxis führe oft dazu, dass Betroffene zum Teil kein Arbeitslosengeld mehr erhalten, wenn ihnen eine Erwerbsminderungsrente zwar bereits bewilligt aber noch nicht ausgezahlt wurde, schreiben die Abgeordneten.

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7. Im Bundestag notiert: Stellen in der Arbeitnehmerüberlassung

Arbeit und Soziales/Antwort

Berlin: (hib/STO) Im Jahresdurchschnitt 2012 sind der Bundesagentur für Arbeit laut Bundesregierung insgesamt rund 478.000 Arbeitsstellen gemeldet gewesen, von denen etwa 164.000 oder 34 Prozent auf den Wirtschaftszweig der Arbeitnehmerüberlassung entfielen. Im Verlauf des Jahres 2012 seien insgesamt rund 2,02 Millionen Arbeitsstellen neu gemeldet worden, von denen etwa 678.000 oder 34 Prozent aus dem Wirtschaftszweig der Arbeitnehmerüberlassung kamen, berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/12443) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/12271). Bei der Bewertung des Anteils der gemeldeten Stellen in der Arbeitnehmerüberlassung an allen gemeldeten Stellen sei zu berücksichtigen, dass es "aufgrund von Mehrfachmeldungen von Stellenangeboten zu Überzeichnungen kommen kann", schreibt die Regierung weiter.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 251 - 8. Mai 2013 - 11:50 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 11. Mai 2013