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BUNDESTAG/4203: Heute im Bundestag Nr. 068 - 12.02.2014


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 068
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 12. Februar 2014 Redaktionsschluss: 17:35 Uhr

1. De Maizière will Anti-Doping-Gesetz
2. Koalition für Änderung der Geschäftsordnung



1. De Maizière will Anti-Doping-Gesetz

Sportausschuss

Berlin: (hib/HAU) Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) plädiert für die Schaffung eines Anti-Doping-Gesetzes innerhalb dieser Legislaturperiode. Im Rahmen seines Antrittsbesuches im Sportausschuss räumte er am Mittwochnachmittag ein, dass dies keineswegs einfach sei. "Wir können aber nicht sagen: Es ist kompliziert und wir prüfen das noch vier Jahre", machte de Maizière deutlich. Um zu einem Erfolg zu gelangen, dürften jedoch Gegner und Befürworter einer solchen Regelung nicht auf ihren Positionen beharren, forderte der Minister. "Es nutzt niemanden, wenn man sich gegenseitig Unfähigkeit unterstellt."

Die SPD-Abgeordnete und Ausschussvorsitzende Dagmar Freitag vertrat hingegen die Ansicht, "beim Thema Anti-Doping-Gesetz sind die Argumente weitgehend ausgetauscht". Die Politik müsse sich nun für die eine oder die andere Richtung entscheiden. Eberhard Gienger (CDU) sprach sich dafür aus, das Anti-Doping-Gesetz "so schnell wie möglich" in Angriff zu nehmen. In keinen Falle dürfe aber dadurch die Sportgerichtsbarkeit ausgehebelt werden, warnte er.

Was die derzeit stattfindenden Olympischen Winterspiele angeht, so sprach sich Minister de Maiziere dafür aus, den Sport in den Mittelpunkt zu stellen. Insofern sei seine am kommenden Wochenende geplanten Reise nach Sotchi auch "ein Besuch des Sportministers bei Sportlern". Aus Sicht von Monika Lazar (Bündnis 90/Die Grünen) bieten die Olympischen Spiele jedoch eine gute Gelegenheit, Gespräche über das Thema Bürger- und Menschenrechte zu führen. Auch ein Treffen mit Vertretern von Schwulen- und Lesbenverbänden regte die Grünen-Abgeordnete an. De Maizière entgegnete, er werde keine "ritualisierten Gespräche" mit Menschenrechtlern führen. "Wir müssen die Dimensionen wahren", sagte er. Es könne nicht sein, dass bei Im- und Exportgeschäften mit Russland nicht über die Menschenrechte gesprochen werde, "und bei Olympia reden wir nur über die Menschenrechte".

Der Bundesinnenminister ging auch auf mögliche künftige Olympiabewerbungen Deutschlands ein. Er wolle dies nicht ausschließen, so de Maizière. Zuvor müsse allerdings genauestens analysiert werden, woran die bisherigen Bewerbungen gescheitert sind. Aus seiner Sicht völlig inakzeptabel ist ein innerdeutscher Wettbewerb um einen Olympiastandort, etwa zwischen Hamburg und Berlin. "Das geht gar nicht", sagte er.

Mit Blick auf die Spitzensportförderung kündigte der Minister "nachhaltige und kräftige Veränderungen" an, ohne jedoch konkret zu werden. In jedem Fall würden diese Veränderungen aber im Konsens mit dem Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) umgesetzt werden. Ziel sei es, mehr Erfolge zu erzielen. "Wir machen keine Breitensportförderung", stellte de Maiziere klar.

In Sachen Behindertensport wiederholte der Minister seine schon in mehreren Interview geäußerte Vorstellung von "tatsächlicher Inklusion". Wenn in der Leichtathletik der olympische Endlauf um 10 Uhr startet, sollte eine Stunde später der Wettbewerb der Läufer mit Behinderung beginnen, lautete die Vorstellung de Maizières. "Ich weiß, das ist kompliziert", räumte er ein.

Auf die Finanzierungsprobleme der Nationalen Anti-Doping-Agentur (Nada) eingehend, erinnerte der Bundesinnenminister daran, dass auch die Länder Finanzierungszusagen gemacht hätten, die jedoch nicht eingehalten worden seien. Die Länder damit abzustrafen, dass man ihnen die Bundeszuschüsse für das Programm "Jugend trainiert für Olympia" streicht, wie unlängst zu hören gewesen sei, ist jedoch aus Sicht von Katrin Kunert (Die Linke) "das falsche Signal". Sie sei davon überzeugt, dass es andere Möglichkeiten gebe, die Länder indirekt an der Finanzierung der Nada zu beteiligen. Vielleicht, so entgegnete der Bundesinnenminister, sei die Streichung der Mittel gar nicht nötig. "Man muss die Leute aber auch mal wachrütteln", verteidigte er die Gedankenspiele zur Streichung des Programms, das laut de Maizière eher zum Breiten- denn zum Spitzensport gehört.

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2. Koalition für Änderung der Geschäftsordnung

Bundestagsnachrichten/Antrag

Berlin: (hib/STO) Die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD haben einen Antrag zur "Änderung der Geschäftsordnung zur besonderen Anwendung der Minderheitenrechte in der 18. Wahlperiode" (18/481) vorgelegt. Wie die beiden Fraktionen darin schreiben, bringen das Grundgesetz und die Geschäftsordnung des Bundestages "Verantwortlichkeiten und Gestaltungsmöglichkeiten der Mehrheit und der nicht die Regierung tragenden Fraktionen zu einem angemessenen Ausgleich". Die Regeln des Grundgesetzes und der Geschäftsordnung würden "grundsätzlich auch der politischen Konstellation der 18. Wahlperiode gerecht". Dabei gehe der "Schutz der parlamentarischen Minderheit nicht dahin, die Minderheit vor Sachentscheidungen der Mehrheit zu bewahren, wohl aber dahin, der Minderheit zu ermöglichen, ihren Standpunkt in den Willensbildungsprozess des Parlaments einzubringen".

Dem Antrag zufolge soll in die Geschäftsordnung des Bundestages ein Paragraf 126 a mit dem Titel "Besondere Anwendung der Minderheitenrechte in der 18. Wahlperiode" eingefügt werden. Danach sollen eine Reihe von Minderheitenrechten, die an die Erfüllung von Mindestquoren gebunden sind, auch unter den "Mehrheitsverhältnissen der 18. Wahlporiode Anwendung finden können". So soll etwa die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses oder einer Enquete-Kommission, die bislang auf Antrag eines Viertels der Bundestagsabgeordneten eingesetzt werden müssen, in der laufenden Legislaturperiode "auf Antrag aller Mitglieder der Fraktionen, die nicht die Bundesregierung tragen", erfolgen.

Der Antrag, der am Donnerstag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht, sieht zudem eine Regelung zur Verteilung der Redezeiten auf die Fraktionen vor. Danach sollen bei einer Debattendauer von 25 Minuten jeweils vier Minuten auf die Oppositionsfraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen entfallen und bei dem sogenannten Debattenformat "S" (wie "Standard") mit einer Dauer von insgesamt 38 Minuten jeweils fünf Minuten auf die beiden Oppositionsfraktionen. Bei dem einstündigen Debattenformat "M"(wie "Mittel") sind in der Vorlage jeweils acht Minuten Redezeit pro Oppositionsfraktion vorgesehen und bei dem Format "L" (wie "Lang") mit einer Dauer von 96 Minuten jeweils zwölf Minuten pro Oppositionsfraktion. Beim sogenannten "XL"-Format mit 125 Minuten Debattendauer entfallen laut Antrag auf die Fraktion Die Linke 17 Minuten Redezeit und auf die Grünen-Fraktion 16 Minuten; beim "XXL"-Format mit einer Debattendauer von 224 Minuten soll die Linksfraktion 33 Minuten lang zu Wort kommen und die Grünen-Fraktion 31 Minuten. Bei den Debattenformaten "S" und "M" sollen laut Antrag Die Linke und die Grünen bei der ersten Beratung eigener Initiativen zudem je eine zusätzliche Redeminute erhalten.

Eine Neuregelung beinhaltet der Koalitionsantrag auch in Bezug auf die Geldleistungen, auf die die Fraktionen zur Erfüllung ihrer Aufgaben Anspruch haben. Diese Geldleistungen "setzen sich aus einem Grundbetrag für jede Fraktion, aus einem Betrag für jedes Mitglied und einem weiteren Zuschlag für jede Fraktion, die nicht die Bundesregierung trägt (Oppositionszuschlag), zusammen", wie es in der Vorlage heißt. Danach soll für die Dauer dieser Wahlperiode dieser Oppositionszuschlag "auf den Betrag für jedes Mitglied von zehn Prozent auf 15 Prozent" erhöht werden. Dies solle erstmalig im Beschluss über den Haushalt 2014 festgelegt werden.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 068 - 12. Februar 2014 - 17:35 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 15. Februar 2014