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BUNDESTAG/4221: Heute im Bundestag Nr. 086 - 19.02.2014


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 086
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 19. Februar 2014 Redaktionsschluss: 11:40 Uhr

1. Rentenbeiträge sinken nicht
2. Länder bekommen mehr Geld für Schulobst



1. Rentenbeiträge sinken nicht

Ausschuss für Arbeit und Soziales

Berlin: (hib/CHE) Der Rentenbeitrag von 18,9 Prozent wird in diesem Jahr trotz hoher Überschüsse nicht sinken. Das hat der Ausschuss für Arbeit und Soziales am Mittwochvormittag beschlossen.

Mit den Stimmen von Union, SPD und Linken und bei Gegenstimmen von Bündnis 90/Die Grünen nahm das Gremium einen entsprechenden Gesetzentwurf (18/187) der Koalitionsfraktionen an, der regelt, dass der Beitragssatz zur

zur gesetzlichen Rentenversicherung auch im Jahr 2014 bei 18,9 Prozent festgesetzt wird. Der Beitragssatz zur knappschaftlichen Rentenversicherung soll auf 25,1 Prozent festgesetzt werden. "Das schafft Planungssicherheit und gewährleistet die finanzielle Stabilität der gesetzlichen Rentenversicherung." Dadurch würden sich in diesem Jahr Mehreinnahmen in Höhe von 7,5 Milliarden Euro ergeben, schreiben die Abgeordneten. Weiter heißt es in dem Entwurf, dass durch die Beibehaltung des Beitragssatzes mögliche Minderausgaben beim allgemeinen Bundeszuschuss zur Rentenversicherung für die alten und neuen Länder in Höhe von insgesamt rund 1,18 Milliarden Euro nicht realisiert würden. Auch eine Entlastung für Bund, Länder und Kommunen bei den Beiträgen für ihre Beschäftigten soll es deshalb nicht geben.

Nicht durchsetzen konnte sich dagegen die Fraktion die Linke mit ihrem Gesetzentwurf (18/52). Darin fordert sie zwar ebenfalls, den Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung nicht rückwirkend zum 1. Januar 2014 zu senken. Der Vorschlag, durch den Verzicht auf die Begrenzung der Rücklagen bei gleichzeitiger Stabilisierung der derzeit gültigen Beitragssätze den "Automatismus zur Senkung der Beitragssätze" außer Kraft zu setzen, fand jedoch keine Mehrheit, weshalb der Entwurf von allen anderen Fraktionen abgelehnt wurde.

Die Unionsfraktion lobte ihren Gesetzentwurf als "konsequente Umsetzung dessen, was die Experten in der Anhörung am 17. Februar vorgetragen haben". Die "Stabilisierung der Beitragssätze" bleibe das zentrale Anliegen jetzt und in Zukunft. Die SPD-Fraktion betonte, es gehe auch um verbesserte Leistungen wie ein höheres Reha-Budget und verbesserte Erwerbsminderungsleistungen. Dass dies nun per Gesetz und nicht per Verordnung geregelt werde, sei in der Anhörung von allen Sachverständigen unterstützt worden. Auch die Grünen stimmten stabilen Rentenbeiträgen zu, kritisierten jedoch die Verwendung der so gewonnen Finanzmittel. Insbesondere dürften diese nicht zur Finanzierung versicherungsfremder Leistungen wie der "Mütterrente" ausgegeben werden. Statt dessen müsse die Nachhaltigkeitsrücklage der gesetzlichen Rentenversicherung stabilisiert werden, um die Auswirkungen demografischer Entwicklungen abzufangen, die in fünf bis zehn Jahren auf die Gesellschaft zukommen werden, betonte die Fraktion. Die Linke mahnte: "Wir brauchen in Zukunft jeden Cent, um Maßnahmen der Armutsbekämpfung zu finanzieren." Davon sei aber im Rentenpaket der Koalition nichts zu lesen, so die Kritik. Zwar gebe es einen breiten Konsens, die Rentenbeiträge nicht abzusenken, jedoch Uneinigkeit darüber, was mit diesem Geld geschehen soll. Auch die Linke nutzte die Diskussion noch einmal für Kritik an der Finanzierung der Mütterrente. "Diese versicherungsfremde Leistung muss sofort und nicht erst ab 2018 steuerfinanziert werden ", hieß es aus der Fraktion.

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2. Länder bekommen mehr Geld für Schulobst

Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft

Berlin: (hib/EIS) Der Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft hat am Mittwochmorgen einstimmig der Änderung des Schulobstgesetzes (18/295) zugestimmt. Der Gesetzentwurf geht auf eine Initiative des Bundesrates zurück und hat unter anderem zur Folge, dass der Anteil des Zuschusses der Bundesländer zum EU-Schulobstprogramm von 50 Prozent auf 25 Prozent gesenkt wird. Die Gesetzesänderung wurde erforderlich, weil den Ländern die Teilnahme am erhöhten Kofinanzierungsanteil durch die EU schon zu Beginn des Schuljahres 2014/2015 ermöglicht werden soll. Im Zuge der Reform der gemeinsamen europäischen Agrarpolitik ist vorgesehen, den Zuschuss der EU am Schulobstprogramm von 50 Prozent auf 75 Prozent zu erhöhen. Weil die nationale Umsetzung im Schulobstgesetz des Bundes geregelt wird, muss der Bundestag der Änderung diesen Donnerstag noch zustimmen.

Der Abstimmung im Ausschuss war eine Debatte vorausgegangen, die die Mittelaufstockung durch die EU begrüßte. "Das Programm bietet die Chance, dass Obst und Gemüse kostenlos in allen Schulen angeboten wird", hieß es seitens der CDU/CSU-Fraktion. Die Ernährungsgewohnheiten würden schon früh in der Familie geprägt und das Programm könne in Schulen das Angebot guter Lebensmittel fortsetzen. Die SPD bekräftigte, dass das Schulobstprogramm einen Beitrag zur Verminderung von Übergewicht in Deutschland leisten könne. Die Koalitionsfraktionen hatten zuvor einen Entschließungsantrag vorgelegt, der bei Enthaltung der Fraktion Die Linke mit den Stimmen der übrigen Fraktionen angenommen wurde. Darin wurde das Angebot auf Gemüse erweitert.

Die Linke kritisierte an der Entschließung, dass diese nur für Grundschulen und Kindertageseinrichtungen gelte. "Doch davon sollen auch Jugendliche partizipieren", forderte die Fraktion, die die weiterführenden Schulen ausgeschlossen sah. Die Linke kündigte an, einen entsprechenden Änderungsantrag zur Plenardebatte vorzulegen. Zwar begrüßte die Linksfraktion wie auch die übrigen Fraktionen, dass durch die Senkung des Kofinanzierungsanteils mehr Bundesländer an dem Programm teilnehmen können, weil der finanzielle Aufwand sinke, doch forderte die Linksfraktion, dass der Bund die Kosten des Anteils ganz übernehmen soll. "Denn viele Kinder kommen bisher nicht in den Genuss des Programms, weil viele Länder und Schulen es sich nicht leisten können."

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bezeichnete die Senkung des Zuschusses durch die Länder als großen Fortschritt und sprach sich für die Teilnahme aller Bundesländer an dem Programm aus. So sei Italien "ganz weit vorne" bei der Annahme des Angebots durch die EU. Deutschland solle dabei nicht zurückstehen. Die EU hatte im Jahr 2009 das Schulobstprogramm initiiert. Ziel sei es, die Wertschätzung für Obst bei Kindern zu steigern und die Entwicklung eines gesundheitsförderlichen Ernährungsverhaltens zu unterstützen.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 086 - 19. Februar 2014 - 11:40 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 21. Februar 2014