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BUNDESTAG/4249: Heute im Bundestag Nr. 114 - 10.03.2014


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 114
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Montag, 10. März 2014 Redaktionsschluss: 13:00 Uhr

1. Sittenwidrige Kfz-Kennzeichen
2. Ergänzung zum Thema Zwangsverrentung
3. "Doping-Studie ist von hoher Relevanz"
4. Versicherung gegen Elementarschäden
5. Befristete Arbeitsverträge



1. Sittenwidrige Kfz-Kennzeichen

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/MIK) Die Bundesregierung hat keine Erkenntnisse über die gezielte Verwendung von Buchstaben- und Ziffernkombinationen durch Rechtsextremisten auf Fahrzeugkennzeichen. Dies schreibt sie in ihrer Antwort (18/685) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/523) zu sittenwidrigen Kfz-Kennzeichen.

Die Fahrzeug-Zulassungsverordnung bestimme, dass die Zeichenkombination der Erkennungsnummer sowie die Kombination aus Unterscheidungszeichen und Erkennungsnummer nicht gegen die Sitten verstoßen dürfe, heißt es weiter. Diese Bestimmung sei für die Zulassungsbehörden bindend.

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2. Ergänzung zum Thema Zwangsverrentung

Arbeit und Soziales/Antwort

Berlin: (hib/PK) Zu einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (18/33) über das Thema Zwangsverrentung hat die Bundesregierung nachträglich einige ergänzende Antworten (18/681) zur Verfügung gestellt. In ihrer ersten Antwort (18/152) hatte die Regierung erklärt, es bestehe grundsätzlich die Pflicht, eine vorgezogene Altersrente mit Abschlägen in Anspruch zu nehmen, sofern bestimmte Voraussetzungen vorliegen wie etwa die Vollendung des 63. Lebensjahres.

Auch nach Vollendung des 63. Lebensjahres müssten Leistungsberechtigte jedoch eine Altersrente nicht vorzeitig in Anspruch nehmen, wenn dies "unbillig" wäre. Dies sei dann der Fall, wenn es sich um sogenannte Aufstocker handele, die neben einem gering bezahlten Job auch noch Arbeitslosengeld bekämen, wenn die Betroffenen in nächster Zeit (drei Monate) eine abschlagsfreie Rente bezögen oder glaubhaft darlegen könnten, dass sie demnächst eine Erwerbstätigkeit aufnehmen.

Mit diesen Ausnahmen werde sichergestellt, dass Erwerbstätige nicht vorzeitig aus dem Arbeitsmarkt herausgedrängt würden, schrieb die Regierung in ihrer ersten Antwort auf die Kleine Anfrage. Die fortgesetzte und verlängerte Beschäftigung Älterer werde damit als wesentliches Element moderner Beschäftigungspolitik im Sozialgesetzbuch II anerkannt. Zudem werde darauf hingewiesen, dass auch während des Rentenbezugs eine Jobaufnahme möglich sei.

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3. "Doping-Studie ist von hoher Relevanz"

Sport/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Nach Ansicht der Bundesregierung ist die Studie "Doping in Deutschland von 1950 bis heute aus historisch-soziologischer Sicht im Kontext ethischer Legitimation" sowohl politisch als auch gesellschaftlich von hoher Relevanz. Das geht aus der Antwort (18/683) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/517) hervor. Eine umfassende Aufarbeitung der Dopinghistorie in Ost- wie in Westdeutschland sei aus Sicht der Repression und der Prävention für die Dopingbekämpfung wichtig, heißt es weiter. Dies beträfe insbesondere die mit dem Projekt bezweckte Erkenntnis über strukturelle Zusammenhänge, die zum Einsatz von Dopingmitteln beigetragen hätten.

In der Antwort macht die Bundesregierung deutlich, dass es aus ihrer Sicht in der Bundesrepublik Deutschland kein "Staatsdoping" gegeben hat. In der DDR hingegen habe es mit dem "Staatsplanthema 14.25" einen planmäßig organisierten Aufbau eines staatlichen Dopingsystems gegeben. Zugleich spricht die Regierung von einer "Unterstellung", wenn die Linksfraktion in ihrer Fragestellung davon ausgeht, dass in der Bundesrepublik in der Vergangenheit Forschungsprojekte staatlich gefördert worden seien, die darauf ausgerichtet gewesen seien, Medikamente und Substanzen auf ihre leistungssteigernde Wirkung hin zu untersuchen, um diese anschließend im Falle der festgestellten Eignung gezielt zum Zwecke des Dopings im Spitzensport einzusetzen. Zutreffend sei hingegen, "dass Forschungsprojekte des Bundesinstituts für Sportwissenschaften (BISp) und des Bundesinnenministeriums (BMI) im Rahmen einer Dopingprävention gefördert worden sind und nicht auf eine anwendungsorientierte Forschung hin ausgerichtet gewesen sind".

Auf die Frage der Linksfraktion eingehend, ob aus Regierungssicht eine Fortsetzung der Studie über den Zeitabschnitt 1990 bis heute erforderlich ist, wird in der Antwort darauf verwiesen, dass die mit dem Projekt befasste Arbeitsgruppe der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster - anders als das ebenfalls am Projekt beteiligte Forscherteam der Humboldt-Universität Berlin - auch den Zeitraum von 1990 bis 2007 untersucht habe. Ob es einen fortbestehenden Forschungsbedarf gibt, kann nach Aussage der Bundesregierung erst dann belastbar eingeschätzt werden, wenn die laufenden wissenschaftlichen Arbeiten und die Abschlussberichte der vom Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) eingesetzten sogenannten Steiner-Kommission und der "Evaluierungskommission Freiburger Sportmedizin" vorliegen.

Dass das Forschungsprojekt innerhalb der vorgesehenen Dauer von drei Jahren nicht vollumfassend bearbeitet wurde, ist aus Sicht der Bundesregierung nicht auf finanzielle Gründe zurückzuführen. Beide Forschungsgruppen hätten dem Finanzierungskonzept des BISp über 450.000 Euro, verteilt über einen Zeitraum von drei Jahren, zugestimmt. Zudem seien Nachfinanzierungsanträge beider Forschergruppen in den Jahren 2010 und 2011 bewilligt worden. Anders als die Forschergruppe aus Münster haben nach Regierungsangaben die Berliner Forscher eine im Jahr 2012 vom BISp angebotene erneute Nachfinanzierung in Höhe von 25.000 Euro jedoch nicht beantragt.

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4. Versicherung gegen Elementarschäden

Recht und Verbraucherschutz/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/KOS) Für einen besseren Versicherungsschutz bei Hausbesitzern im Falle von Elementarschäden wie Hochwasser macht sich die Linke in einer Kleinen Anfrage (18/687) stark. Die Fraktion will von der Regierung u. a. wissen, ob sie die Einführung einer Pflichtversicherung für Elementarschäden erwägt und welche Kostensteigerungen in einem solchen Fall auf Hauseigentümer zukommen würden.

Beim Hochwasser 2013 habe sich gezeigt, heißt es in der Anfrage, dass die Versicherungsquote gegen Elementarschäden zu gering sei und deshalb Bund wie Länder bei der Schadensregulierung massive Hilfen hätten leisten müssen. Wegen der Zunahme von Extremwetterereignissen im Zuge der globalen Erwärmung würden in den nächsten Jahren Flutschäden häufiger und intensiver auftreten, prognostiziert die Oppositionspartei. Die Linke erwähnt Medienberichte, wonach die Allianz 15.000 Hausbesitzern in Ostdeutschland eine Änderungskündigung zu den von dem Konzern übernommenen DDR-Gebäudeversicherungen zugestellt habe. In den modifizierten Verträgen würden Versicherungssummen und Selbstbeteiligungen erhöht. Die Fraktion verweist auf Befürchtungen von Verbraucherschützern, dass Hauseigentümer in der Hochwasser-Risikozone 4 gar keine Möglichkeit mehr bekommen könnten, eine Versicherung gegen Elementarschäden abzuschließen. Auch angesichts der finanziellen Lage vieler Hausbesitzer in Ostdeutschland seien dort teure Versicherungen gegen Elementarschäden seltener.

Die Linke will von der Regierung u. a. wissen, welche "Ausstattungsdichte" bei solchen Versicherungen in den einzelnen Bundesländern existiert. Die Regierung soll darlegen, ob sie die Notwendigkeit sieht, die Zahl dieser Versicherungen zu erhöhen - und dies insbesondere in Ostdeutschland. "Welche Maßnahmen sind in diesem Zusammenhang geplant?", lautet eine Frage. Stellung nehmen soll die Regierung auch zu der Kündigung der alten DDR-Gebäudeversicherungen durch die Allianz. Die Fraktion zitiert Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff mit der Kritik, Aktionen wie das Vorgehen des Konzerns richteten sich gegen die Bemühungen der Landesregierung, mehr potenzielle Flutopfer zum Abschluss von Versicherungen gegen Elementarschäden zu bewegen.

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5. Befristete Arbeitsverträge

Arbeit und Soziales/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/PK) Mit der deutlichen Ausweitung befristeter Arbeitsverträge befasst sich die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (18/696). Nach Einschätzung der Abgeordneten sind insbesondere junge Beschäftigte davon betroffen. Solche Verträge erschwerten die Lebensplanung und seien mit einer unsicheren Berufsperspektive verbunden. Ob ein Arbeitsvertrag befristet sei oder nicht, sei daher "zentral für die Qualität von Arbeit". Aus arbeitsrechtlicher Sicht bestehe zudem die Gefahr, dass mit befristeten Arbeitsverträgen der Kündigungsschutz ausgehöhlt werde. Die Fraktion fragt nun konkret nach der Entwicklung der befristeten Beschäftigung in Deutschland.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 114 - 10. März 2014 - 13:00 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 12. März 2014