Schattenblick →INFOPOOL →PARLAMENT → FAKTEN

BUNDESTAG/4280: Heute im Bundestag Nr. 145 - 19.03.2014


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 145
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 19. März 2014 Redaktionsschluss: 16:50 Uhr

1. Hecken lobt Arzneimittelgesetz
2. Grüne fordern Hilfen für Hebammen
3. Ausbildungseinsatz EUTM Somalia



1. Hecken lobt Arzneimittelgesetz

Ausschuss für Gesundheit

Berlin: (hib/PK) Das Anfang 2011 in Kraft getretene Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes (AMNOG) hat sich aus Expertensicht bewährt. Der Vorsitzende des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), Josef Hecken, zog am Mittwoch im Gesundheitsausschuss ein durchweg positives Fazit und betonte, alle Befürchtungen, das Gesetz könnte die Versorgung mit innovativen Arzneimitteln beeinträchtigen, hätten sich nicht bewahrheitet. Es sei auch nicht zu Versorgungsengpässen gekommen.

Mit dem AMNOG sollten die stetig steigenden Arzneimittelpreise eingedämmt werden. Neu war, dass der Zusatznutzen eines Medikaments für die Patienten den Abgabepreis bestimmte. Bis dahin verlangten Hersteller für neue Präparate hohe Preise, auch dann, wenn ein Zusatznutzen gar nicht belegt war. Wie Hecken im Ausschuss sagte, hat die Novelle ganz entscheidend dazu beigetragen, "die Spreu vom Weizen zu trennen", denn lange nicht alle neuen Medikamente wiesen einen zusätzlichen Nutzen auf.

Der G-BA legt den Leistungskatalog für die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) fest und bestimmt, welche Leistungen in der medizinischen Versorgung von den Kassen erstattet werden. Hecken sagte, in den zurückliegenden zweieinhalb Jahren seien 66 neue Wirkstoffe bewertet worden. In 13 Fällen habe sich ein "beträchtlicher Zusatznutzen" herausgestellt, in sechs Fällen ein nicht quantifizierbarer Zusatznutzen und knapp 20 Mal ein geringer Zusatznutzen. Die anderen Mittel seien ohne zusätzlichen Nutzen aus dem Prüfverfahren gegangen. Dies zeige, dass das AMNOG seine Aufgabe, echte Innovationen und Scheininnovationen zu trennen, "in vortrefflicher Weise" erfülle.

In nur fünf Fällen hätten Pharmafirmen aufgrund der negativen Nutzenbewertung ihre Produkte vom deutschen Markt genommen. Einmal habe sich kurz danach herausgestellt, dass Bedenken des G-BA hinsichtlich gravierender Nebenwirkungen gerechtfertigt waren. In anderen Fällen hätten sich alternative Therapien ergeben.

Hecken plädierte aufgrund der jetzt gemachten Erfahrungen für einige Nachbesserungen. So seien unter den geprüften Präparaten mit beträchtlichem Zusatznutzen viele aus dem Bereich der Onkologie (Krebsmedizin). Der Zusatznutzen beziehe sich in den Studien jedoch ausschließlich auf die Verlängerung der Lebenserwartung, ohne dass dabei die Lebensqualität berücksichtigt werde. Perspektivisch werde der G-BA auch Daten über die Lebensqualität und Nebenwirkungen einfordern. Es könne ja nicht sein, dass Patienten aufgrund eines Medikaments etwas länger lebten, aber zugleich mit neuen, dramatischen Schwierigkeiten zu kämpfen hätten.

Ein anderes Problem betreffe bereits eingeführte Wirkstoffe, die nicht mehr patentgeschützt seien und von den Herstellerfirmen mit neuem Handelsnamen, neuem Anwendungsgebiet und neuem Patentschutz auf den Markt gebracht werden. Auf diese Weise versuchten Pharmafirmen, ihren Produkten "einen zweiten rentierlichen Lebenszyklus zu verschaffen", wobei mögliche Nebenwirkungen im neuen Einsatzgebiet nicht untersucht würden. Hier sei dringend eine gesetzliche Regelung nötig, die eine Neubewertung zulasse.

*

2. Grüne fordern Hilfen für Hebammen

Gesundheit/Antrag

Berlin: (hib/PK) Angesichts der ausufernden Versicherungskosten für freiberufliche Hebammen in der Geburtshilfe fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen von der Bundesregierung ein sofortiges Hilfspaket. Die Haftpflichtprämien seien für Hebammen wie auch Gynäkologen in den vergangenen Jahren exorbitant gestiegen, schreiben die Abgeordneten in einem Antrag (18/850), der am Donnerstag im Plenum des Bundestages beraten werden soll und verlangen Lösungen, die kurzfristig, mittelfristig und langfristig greifen.

Die gestiegenen Versicherungskosten für Hebammen seien nicht auf vermehrte Schadenfälle zurückzuführen, sondern auf den Anstieg der individuellen Schadensummen. Ursachen hierfür seien die deutlich längere Lebenserwartung von Kindern mit Geburtsschäden, wesentlich höhere Schadenersatzsummen sowie Regressforderungen der Sozialversicherungsträger für medizinische Behandlungen, für Pflege und Rentenzahlungen. Mit dem für 2015 angekündigten Ausstieg der Nürnberger Versicherung aus den Gruppenverträgen für Hebammen habe sich die Lage noch einmal zugespitzt und erfordere ein umgehendes Handeln, schreiben die Grünen weiter.

Die Bundesregierung müsse sich dafür einsetzen, dass auch künftig von Versicherungen Gruppenverträge für Hebammen angeboten werden. Mittelfristig müssten die Kosten der Berufshaftpflicht gesenkt werden, etwa durch einen Haftungsfonds oder Regressbeschränkungen. Zudem müsse zügig eine Neuordnung der Haftpflichtregelungen für alle Gesundheitsberufe in Angriff genommen werden. Dazu sollte die Möglichkeit geprüft werden, die Prinzipien der gesetzlichen Unfallversicherung auf die Haftpflicht für Gesundheitsberufe zu übertragen. Schließlich sollte es eine regelmäßige Bestandsaufnahme der Geburtshilfe in Deutschland geben.

*

3. Ausbildungseinsatz EUTM Somalia

Auswärtiges/Antrag

Berlin: (hib/AHE) Die Bundeswehr soll sich wieder an der militärischen Ausbildungsmission EUTM Somalia beteiligen. Wie die Bundesregierung in einem entsprechenden Antrag (18/857) schreibt, erfordere die Erweiterung und Verlagerung der bisher in Uganda stationierten EU-Mission in die somalische Hauptstadt Mogadischu aufgrund der konkreten Bedrohungslage die konstitutive Zustimmung des Bundestages. Der Antrag steht am morgigen Donnerstag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums.

Der Einsatz erfolge auf Ersuchen der somalischen Regierung an die EU in Verbindung mit Resolution 1872 (2009) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen. Das Mandat soll laut Antrag am 31. März 2014 beginnen und ist bis zum 31. Januar 2015 befristet. Zum Einsatz kommen sollen bis zu 20 Soldaten, zu deren Aufgaben unter anderem die Spezialistenausbildung und die Ausbildung von Führungskräften der somalischen Armee sowie die strategische Beratung des somalischen Generalstabs und des Verteidigungsministeriums gehören. "Eine Begleitung der somalischen Streitkräfte in Einsätze oder eine direkte Unterstützung der militärischen Operationen der multinationalen Friedensmission der Afrikanischen Union in Somalia (AMISOM) oder der somalischen Streitkräfte findet nicht statt", heißt es weiter. Die Kosten des Einsatzes beziffert die Bundesregierung im Mandatszeitraum auf 2,6 Millionen Euro.

Die Lage in Somalia sei seit vielen Jahren eines der zentralen Probleme am Horn von Afrika, schreibt die Bundesregierung in ihrer Begründung. Der langjährige Bürgerkrieg und der damit einhergehende weitgehende Staatszerfall, Aktivitäten extremistischer Kräfte und privater Milizen sowie äußerst prekäre wirtschaftliche und soziale Lebensverhältnisse weiter Teile der Bevölkerung hätten dazu geführt, dass "Piraterie und Terrorismus in Somalia die internationale Sicherheit und auch die Interessen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) bedrohen".

EUTM Somalia sei Teil des Strategischen Rahmens für das Horn von Afrika, mit dem die EU Somalia ganzheitlich beim Aufbau "tragfähiger staatlicher Strukturen, beim Demokratieaufbau, bei Befriedung und Aussöhnung und der Bewältigung der Folgen des langjährigen Bürgerkriegs" unterstütze. Die Mission leiste in diesem Kontext "einen wesentlichen Beitrag zur Ausbildung der somalischen Streitkräfte sowie zum Aufbau funktionsfähiger somalischer Sicherheitsstrukturen durch deren Beratung", schreibt die Bundesregierung. In den bisherigen Ausbildungsdurchgängen in Uganda seien bis Ende 2013 insgesamt rund 3.600 somalische Soldaten ausgebildet worden, die heute den Kern der Armee bildeten. Die somalischen Streitkräfte seien allerdings noch nicht in der Lage, diese Kräfte "zielgerichtet und nachhaltig" einzusetzen.

*

Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 145 - 19. März 2014 - 16:50 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Telefon: +49 30 227-35642, Telefax: +49 30 227-36191
E-Mail: mail@bundestag.de
Internet: www.bundestag.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 21. März 2014