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BUNDESTAG/4304: Heute im Bundestag Nr. 168 - 02.04.2014


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 168
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 2. April 2014 Redaktionsschluss: 11:00 Uhr

1. Kurzzeitpflege nach Krankenhausaufenthalt
2. EU-Abkommen mit USA zu Inneres und Justiz
3. Todesopfer unter Flüchlingen in die EU
4. Korruptionsvorwürfe entkräftet



1. Kurzzeitpflege nach Krankenhausaufenthalt

Petitionsausschuss

Berlin: (hib/HAU) Der Petitionsausschuss plädiert für eine intensivere Befassung mit der versicherungsrechtlichen Situation der Kurzzeitpflege nach Krankenhausaufenthalten. In der Sitzung am Mittwochmorgen beschlossen die Abgeordneten einstimmig, eine Petition zu dem Thema dem Bundesministerium für Gesundheit "als Material" zu überweisen und den Fraktionen des Bundestages zur Kenntnis zu geben. Der Forderung des Petenten, die Kurzzeitpflege bis sechs Monate gesetzlich neu zu regeln, folgten die Abgeordneten jedoch nicht. Die in der öffentlichen Petition beschriebene "Lücke in der Gesetzgebung" beim Übergang von einem Krankenhausaufenthalt in die Kurzzeitpflege ist aus Sicht der Abgeordneten nicht erkennbar.

Der Petitionsausschuss weist in der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung darauf hin, dass für den Erhalt von Leistungen der Pflegeversicherung mindestens erhebliche Pflegebedürftigkeit (Pflegestufe I) Voraussetzung ist. Ansonsten kämen die Leistungen der als Teilleistungssystem konzipierten Pflegeversicherung weder bei ambulanter noch bei stationärer Pflege in Betracht. Da der Übergang von der stationären in eine weitergehende medizinische, rehabilitative oder pflegerische Versorgung eine besonders kritische Phase der Behandlungs- und Versorgungskette darstelle, sei mit dem "Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung" 2007 ein Leistungsanspruch des Versicherten auf ein Versorgungsmanagement eingeführt worden, heißt es weiter. Mit dem Pflege-Weiterentwicklungsgesetz sei 2008 zudem eine Ergänzung vorgenommen worden, wonach in das Versorgungsmanagement auch Pflegeeinrichtungen einzubeziehen seien.

Um den Anspruch auf ein "Entlassmanagement", also die Überleitung Versicherter von der Krankenhausbehandlung in die verschiedenen notwenigen Nachsorgebereiche, effektiver zu gestalten, sei zudem in dem seit Anfang 2012 geltenden GKV-Versorgungsstrukturgesetz geregelt, dass das Entlassmanagement Teil des Anspruchs auf Krankenhausbehandlung ist. Infolgedessen seien die Krankenkassen, gegen die sich der Anspruch auf Krankenhausbehandlung richtet, verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die Erbringung der Leistung sichergestellt ist.

Trotz aller schon vorhandenen Regelungen gelangten die Abgeordneten zu der Einschätzung, dass es in diesem Bereich noch Klärungsbedarf gibt. Die Petition wird insofern als geeignet angesehen, dazu einen Beitrag zu leisten.

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2. EU-Abkommen mit USA zu Inneres und Justiz

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Zwischen der Europäischen Union und den USA existieren zur Zusammenarbeit in den Bereichen Inneres und Justiz nach Kenntnis der Bundesregierung insgesamt drei Abkommen. Wie aus der Antwort der Bundesregierung (18/934) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/695) hervorgeht, handelt es sich dabei neben einem Abkommen "über Auslieferung und Rechtshilfe in Strafsachen" unter anderem um das sogenannte "SWIFT-Abkommen" über die "Verarbeitung von Zahlungsverkehrsdaten und deren Übermittlung aus der Europäischen Union an die Vereinigten Staaten von Amerika für die Zwecke des Programms zum Aufspüren der Finanzierung des Terrorismus". Als drittes Programm nennt die Bundesregierung in der Vorlage das "PNR-Abkommen" über die "Verarbeitung von Fluggastdatensätzen und deren Übermittlungen durch die Fluggesellschaften an das United States Department of Homeland Security".

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3. Todesopfer unter Flüchlingen in die EU

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Um "Todesopfer unter Flüchtlingen" in die Europäische Union geht es in der Antwort der Bundesregierung (18/927) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/743). Darin äußert sich die Bundesregierung "tief betroffen" angesichts der "schrecklichen Unglücke z. B. vor der Küste der italienischen Insel Lampedusa, bei denen zahlreiche Flüchtlinge zu Schaden gekommen sind oder gar ihr Leben verloren haben". Es müssten daher auch zukünftig alle verfügbaren Mittel genutzt werden, um derartige Risiken zu minimieren.

Die mit Migration und Flucht verbundenen Herausforderungen seien allerdings gewaltig und hätten sehr vielschichtige Dimensionen, heißt es in der Vorlage weiter. Kein Land der EU könne sie allein meistern. Deshalb stimme sie sich in der Flüchtlings- und Migrationspolitik eng mit den anderen Mitgliedstaaten der EU ab, schreibt die Regierung weiter.

Zugleich verurteilt sie das Handeln von Schleuserbanden. Schleusungen erfolgten "teilweise unter menschenunwürdigen und -verachtenden sowie lebensbedrohlichen Bedingungen". Dabei nutzten Schleuser aus reinem Profitstreben und zur Gewinnmaximierung oft bewusst die Notlage von Personen in ihren Heimatländern aus.

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4. Korruptionsvorwürfe entkräftet

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Die "Untersuchung von Korruptionsvorwürfen gegen einen leitenden BKA-Beamten" ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (18/935) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/718). Darin schrieben die Fragesteller, ein Erster Kriminalhauptkommissar beim Bundeskriminalamt (BKA) habe im Jahr 2005 als Stellvertreter des als UN-Sonderermittler im Mordfall des früheren libanesischen Ministerpräsidenten Rafik Hariri im Libanon eingesetzten Berliner Oberstaatsanwalts Detlev Mehlis agiert. Im Jahr 2011 habe das UN-Sondertribunal für den Libanon vier Mitglieder der libanesischen Partei Hisbollah wegen ihrer mutmaßlichen Beteiligung an dem Bombenanschlag auf Hariri angeklagt. Nun habe der Generalsekretär der Hisbollah, Hassan Nasrallah, im Juli 2011 den schon jahrelang von den Ermittlungen im Libanon abgezogenen BKA-Beamten der Korruption beschuldigt. Nach einem Bericht der libanesischen Zeitung "Daily Star" vom 30. Januar 2014 habe das Bundesinnenministerium (BMI) den Beamten nach zweijähriger interner Untersuchung von den Korruptionsvorwürfen entlastet.

Wie die Bundesregierung dazu ausführt, wurde das BKA durch BMI-Erlass im September 2011 gebeten, die Korruptionsvorwürfe gegen den Beamten umfassend zu untersuchen und zu prüfen, ob über den Vorwurf der Bestechlichkeit hinaus Strafanzeige wegen anderer in Betracht kommender Straftaten geboten ist. Das BKA habe daraufhin einen Beamten des Bundesamtes für Verfassungsschutz mit der Durchführung der Ermittlungen beauftragt. Neben den Korruptionsvorwürfen sei eine mögliche Strafbarkeit des Beamten wegen falscher Verdächtigung, Freiheitsberaubung, Nötigung, Bedrohung, Rechtsbeugung, Aussageerpressung und Verfolgung Unschuldiger geprüft worden. Weiter heißt es dazu in der Antwort der Bundesregierung: "Der Untersuchungsbericht kommt zu dem Ergebnis, dass sich zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für eine Strafverfolgung des Beamten wegen Korruption und der in diesem Zusammenhang im Übrigen geprüften Straftatbestände nicht ermitteln lassen."

Wie aus der Vorlage weiter hervorgeht, wurden im Zuge der Untersuchung weder Nasrallah noch sonstige der Hisbollah angehörende oder ihr nahestehende Personen kontaktiert. Die "umfassende und detaillierte Auswertung der zu diesem Sachverhalt bekannten Dokumente ließen nach eingehender Würdigung bereits keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für eine Strafbarkeit/ Dienstpflichtverletzung des Beamten erkennen", schreibt die Regierung.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 168 - 2. April 2014 - 11:00 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 3. April 2014