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BUNDESTAG/4369: Heute im Bundestag Nr. 233 - 07.05.2014


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 233
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 7. Mai 2014 Redaktionsschluss: 12:00 Uhr

1. Öffentliche Anhörung zur EEG Novelle
2. NSU-Prozess kostet sieben Millionen
3. 430 Millionen Euro für Afghanistan
4. Aktuelle Stunde zu Merkels USA-Besuch
5. Deo-Hersteller sollen offene Fragen klären
6. Aktuelle Situation in Zentralafrika



1. Öffentliche Anhörung zur EEG Novelle

Ausschuss für Wirtschaft und Energie

Berlin: (hib/HLE) Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat in seiner Sitzung am Mittwoch die Durchführung einer öffentlichen Anhörung zu dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur grundlegenden Reform des Erneuerbare Energien-Gesetzes (EEG) und zur Änderung weiterer Bestimmungen des Energiewirtschaftsrechts (18/1304) beschlossen. Die Anhörung soll am Montag, den 2. Juni 2014, stattfinden und insgesamt viereinhalb Stunden dauern. Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD votierten ebenso dafür wie die Fraktion Die Linke, während sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen enthielt.

Der Vorsitzende des Ausschusses für Wirtschaft und Energie, Peter Ramsauer (CSU), erläuterte, wenn die geplante Anhörung nicht genug Zeit biete, um alle Aspekte abzuarbeiten, bestehe die Möglichkeit, weitere Anhörungszeiträume zu erschließen. "Wir arbeiten das sauber ab", erklärte Ramsauer.

Von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wurde der vorgesehene Zeitraum als nicht ausreichend bezeichnet. Der Gesetzentwurf sei äußerst komplex und müsse daher ausführlicher behandelt werden. Erforderlich sei mehr Zeit für die Anhörung und die Ladung weiterer Sachverständiger.

Die CDU/CSU-Fraktion widersprach. Bei der vorgesehenen Anhörungsdauer von viereinhalb Stunden und den geplanten drei Themenblöcken könnten alle Aspekte abgehandelt werden. Auch von der SPD-Fraktion gab es Widerspruch gegen die Forderung von Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Es könnten aber weitere Termine angesetzt werden, wenn sie gebraucht würden, erklärte der Sprecher der SPD-Fraktion.

Ziel der EEG-Novelle ist es nach Angaben der Regierung, "die Entwicklung zu einer Energieversorgung ohne Atomenergie und mit stetig wachsendem Anteil erneuerbarer Energie konsequent und planvoll fortzuführen". Zur Begrenzung der Kostensteigerung der von den Stromverbrauchern zu zahlenden EEG-Umlage sollen der Ausbaupfad für Energieerzeugungsanlagen begrenzt werden. 2013 wurden an die Betreiber von erneuerbaren Energieanlagen Vergütungen in Höhe von 22,8 Milliarden Euro gezahlt. Daraus ergibt sich ein durchschnittlicher EEG-Vergütungssatz von 17 Cent pro Kilowattstunde für den Bestand, während für Neuanlagen 14,6 Cent angegeben werden. Dieser Vergütungssatz soll für 2015 ans Netz gehende Neuanlagen auf zwölf Cent sinken.

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2. NSU-Prozess kostet sieben Millionen

Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz

Berlin: (hib/KOS) Der NSU-Prozess in München kostet sieben Millionen Euro, wie Justizminister Heiko Maas am Mittwoch während der Beratungen des Rechtsausschusses über den Etatplan 2014 dieses Ressorts mitteilte. Der SPD-Politiker bezeichnete die hohen Aufwendungen angesichts der Bedeutung dieses Verfahrens, das die dem sogenannten "Nationalsozialistischen Untergrund" angelasteten Morde an neun türkisch- oder griechischstämmigen Kleinunternehmern und einer Polizistin aufklären soll, als gerechtfertigt.

Maas wies darauf hin, dass der mit Ausgaben in Höhe von rund 640 Millionen Euro kleinste Haushalt innerhalb der Regierung sehr personalintensiv sei, weswegen die Möglichkeiten, über eine finanzielle Steuerung politische Akzente zu setzen, "sehr begrenzt" seien. Laut Etatplan entfallen von den 640 Millionen Euro allein 420 Millionen Euro auf Personalausgaben. Vor diesem Hintergrund schlagen im Haushalt dieses Ressorts die sieben Millionen Euro für den NSU-Prozess stärker zu Buche als dies bei Ministerien mit milliardenschweren Etats der Fall wäre.

Im Ausschuss wurde der Haushaltsplan mit den Stimmen der Union und der SPD gegen das Votum von Linken und Grünen gebilligt. Die Opposition kritisierte, dass der Verbraucherschutz nicht ausreichend finanziert werde. Im Zuge der Regierungsbildung wurden Teile des zuvor beim Agrarministerium angesiedelten Verbraucherschutzes dem Justizressort übertragen. Als Konsequenz der neuen Aufgabenverteilung wurden rund 25 Millionen Euro vom Agrarbereich zum Justizministerium transferiert, die vorwiegend dem Bundesverband der Verbraucherzentralen, der Stiftung Warentest und der Konsumentenaufklärung zugedacht sind.

Zur besseren Durchsetzung von Konsumenteninteressen verlangte die Linke, nach dem Vorbild anderer EU-Staaten wie etwa Holland eine staatliche Verbraucherschutzbehörde mit mindestens 200 Planstellen zu gründen, wozu in einem ersten Schritt fünf Millionen Euro bereitgestellt werden sollen. Zudem beantragte die Fraktion zehn Millionen Euro für den Aufbau einer bundesweiten Finanz- und Schuldnerberatung, die Aufstockung der Gelder für den Bundesverband der Verbraucherzentralen um drei auf 12,5 Millionen Euro sowie fünf Millionen Euro für die Schaffung von Einrichtungen, die als "Marktwächter" den Finanzsektor kritisch durchleuchten sollen. Zur Deckung dieser Mehrausgaben schlug die Linke vor, von den 210 Millionen Euro Einnahmen aus den vom Kartellamt verhängten Strafen und Bußen 42 Millionen Euro für das Ministerium abzuzweigen.

Die Anträge der Linken wurden von der Koalitionsmehrheit bei Enthaltung der Grünen abgelehnt, wobei Letztere bei der Forderung nach einer staatlichen Verbraucherschutzbehörde wie Union und SPD mit Nein stimmten.

Die Grünen verlangten, für die Schaffung von "Marktwächter"-Institutionen zehn Millionen Euro in den Etat aufzunehmen. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen soll nach dem Willen der Fraktion eine Million Euro zusätzlich erhalten. Für die Konsumentenaufklärung wurde ein Plus von fünf Millionen Euro gefordert. Die Anträge der Grünen wurden von der Linken unterstützt, von Union und SPD jedoch verworfen.

Maas sagte zu den Initiativen der Opposition, die Pläne für "Marktwächter", deren Rolle bestehende Verbraucherzentralen übernehmen sollen, und für einen Sachverständigenrat für Verbraucherschutz würden erst 2015 umgesetzt, weswegen dafür im Haushalt 2014 noch keine Mittel ausgewiesen worden seien. Die Anlaufkosten könnten aus dem Etat dieses Jahres gedeckt werden. Der Minister nannte es "aussichtslos", im Kabinett an der Regelung rütteln zu wollen, die Einnahmen aus Kartellstrafen in den Gesamthaushalt der Regierung fließen zu lassen. Für den Verbraucherschutz werde in Zukunft mehr Geld benötigt, das nicht aus dem jetzigen Etat aufgebracht werden könne. Neue Behördenstrukturen beim Konsumentenschutz seien jedoch nicht zu finanzieren.

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3. 430 Millionen Euro für Afghanistan

Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Berlin: (hib/AHE) Die Bundesregierung steht zu ihrer Zusage, Afghanistan auch nach dem Abzug der ISAF-Truppen Ende dieses Jahres bis mindestens 2016 jährlich mit bis zu 430 Millionen Euro im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit und bei der Finanzierung der afghanischen Sicherheitskräfte zu unterstützen. Die Sicherheitslage etwa im Norden des Landes sei heute "überwiegend oder hinreichend kontrollierbar", Entwicklungsprojekte seien auch "in der Fläche" möglich, sagte der Parlamentarische Staatssekretär des Entwicklungsministeriums, Thomas Silberhorn (CSU), am Mittwoch im Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, in dem es unter anderem um den Fortschrittsbericht der Bundesregierung zur Lage in Afghanistan ging (18/466). Positiv bewertete Silberhorn die "überwiegend gut verlaufene" erste Runde der Präsidentschaftswahl Anfang Mai. Die Taliban hätten ihr wesentliches Ziel, den Ablauf der Wahl massiv zu stören, nicht erreicht.

Ein Schwerpunkt der Zusammenarbeit werde in den kommenden Jahren auf der Ermöglichung einer "selbsttragenden wirtschaftlichen Entwicklung" liegen - unter anderem beim Aufbau von Wertschöpfungsketten, bei Fragen der Bildung und Ausbildung und der Kreditfinanzierung für kleine und mittlere Unternehmen sowie bei der Rohstoffförderung, für deren Entwicklung das Land ein Bergbaugesetz auf den Weg bringen müsse. Voraussetzung für die Hilfe seien unter anderem Fortschritte bei der Bekämpfung der Korruption und beim Schutz der Menschenrechte. In der Frage des bisher immer noch nicht unterzeichneten Sicherheitsabkommens zwischen Afghanistan und den USA sei die Bundesregierung "verhalten optimistisch", sagte Silberhorn. Das Abkommen gilt als Voraussetzung für eine Nato-Folgemission nach dem ISAF-Truppenabzug 2014, die nicht mehr als Kampfeinsatz, sondern als Beratungsmission konzipiert ist und an der sich die Bundeswehr mit 600 bis 800 Soldaten beteiligen könnte.

Der Sonderbeauftragte der Bundesregierung für Afghanistan und Pakistan, Botschafter Michael Koch, sagte, die Wahlbeteiligung stelle mit 58 Prozent, davon 35 Prozent Frauen, ein "deutlich besseres Ergebnis" dar als die Wahl 2009. Die afghanischen Sicherheitskräfte hätten die Absicherung des Urnengangs nahezu ohne Unterstützung durch ISAF gemeistert. "Die Wahlsieger sind die Bürger Afghanistans, die Wahlverlierer die Taliban", sagte Koch. Die Stichwahl, in der der erstplatzierte Kandidat und Ex-Außenminister Abdullah Abdullah und der Zweitplatzierte und frühere Finanzminister Ashraf Ghani ins Rennen gehen, werde nicht wie bislang geplant am 28. Mai, sondern am 7. Juni oder womöglich am 14. Juni stattfinden. Wichtig sei, dass es die beiden Kandidaten nun nicht zu einer "Ethnisierung" des Wahlkampfes entlang der Volksgruppen der Paschtunen und der Tadschiken kommen lassen.

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4. Aktuelle Stunde zu Merkels USA-Besuch

Auswärtiges/Aktuelle Stunde

Berlin: (hib/AHE) Der Washington-Besuch von Bundeskanzlerin Angela Merkel in der vergangenen Woche beschäftigt am Donnerstagnachmittag das Plenum des Bundestags. In einer Aktuellen Stunde debattieren die Parlamentarier ab 13.50 Uhr über die Ergebnisse des Treffens Merkels mit US-Präsident Barack Obama. Die Aussprache erfolgt auf Verlangen der Fraktion Die Linke.

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5. Deo-Hersteller sollen offene Fragen klären

Ernährung und Landwirtschaft/Antwort

Berlin: (hib/EIS) Die gesundheitliche Unbedenklichkeit von Aluminiumsalzen in kosmetischen Mitteln muss von den Herstellern im Rahmen ihrer Sorgfaltspflicht gewährleistet werden. Das stellt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/1251) auf eine Kleine Anfrage (18/1147) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fest. Darin heißt es weiter, dass die durch das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) in einer Stellungnahme aufgeworfenen Fragen im Hinblick auf die Sicherheit der Verwendung von Aluminium in Kosmetikartikeln umfassend geklärt werden müssen. Die Grünen hatten sich in ihrer Anfrage auf die Stellungnahme Nr. 007/2014 des BfR bezogen, wonach durch die physische Aufnahme von Aluminiumsalzen durch die Nutzung von Deodorants die tolerierbare wöchentliche Aufnahmemenge überschritten werde.

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6. Aktuelle Situation in Zentralafrika

Auswärtiges/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/AHE) Nach der aktuellen politischen Situation und der humanitären Lage in der Zentralafrikanischen Republik erkundigt sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (18/1208). Die Bundesregierung soll unter anderem angeben, welche Schlüsse sie aus ihrer Beurteilung zur Lage vor Ort für eine bevorstehende Beteiligung der Bundeswehr an der Mission "European Forces Republic of Central Africa" (EUFOR RCA) zieht. Zudem fragen die Abgeordneten unter anderem nach einer langfristigen entwicklungspolitischen Strategie der Bundesregierung zur Stabilisierung des Landes sowie nach einem europäischen Gesamtkonzept zur Lösung der humanitären Krise und zum Wiederaufbau.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 233 - 7. Mai 2014 - 12:00 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 9. Mai 2014