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BUNDESTAG/4402: Heute im Bundestag Nr. 267 - 21.05.2014


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 267
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 21. Mai 2014 Redaktionsschluss: 15:10 Uhr

1. Ausschuss erörtert Datenschutzthemen
2. Bilanzüberschuss noch vertretbar
3. Stärkeres Engagement in Afrika
4. Votum für geänderte Verpackungsverordnung
5. Windenergie: Kritik an Länderöffnungsklausel
6. Kein Klageprivileg für Konzerne



1. Ausschuss erörtert Datenschutzthemen

Innenausschuss/

Berlin: (hib/STO) Die Bundesbeauftrage für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Andrea Voßhoff, hat sich dafür ausgesprochen, ihre Behörde aus der Rechts- und Dienstaufsicht der Bundesregierung zu entlassen. Mit Blick auf ein entsprechendes Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) betonte Voßhoff am Mittwoch im Innenausschuss die Notwendigkeit, auch den "Anschein" einer Abhängigkeit ihres Hauses, das der Dienstaufsicht des Bundesinnenministeriums unterstellt ist, zu vermeiden. Daher sollten die Rechts- und Dienstaufsicht gestrichen werden, argumentierte Voßhoff, die sich viereinhalb Monate nach ihrem Amtsantritt dem Ausschuss vorstellte.

Die CDU/CSU-Fraktion äußerte ihr Interesse an einer engen Zusammenarbeit mit der Bundesbeauftragten und verwies darauf, dass der Datenschutz ein "Megathema" mit einem mannigfaltigen und facettenreichen Spektrum sei. Zugleich erkundigte sie sich unter anderem danach, wie Voßhoff das im schwarz-roten Koalitionsvertrag verankerte Vorhaben sehe, die Stiftung Datenschutz mit der Stiftung Warentest zusammenzulegen.

Die SPD-Fraktion bot Voßhoff eine vertrauensvolle Zusammenarbeit und intensive Kommunikation an. Sie fragte unter anderem danach, wie die Bundesbeauftragte die Konsequenzen des EuGH-Urteils zur Vorratsdatenspeicherung einschätzt. Das Gericht hatte die entsprechende EU-Richtlinie im vergangenen Monat gekippt.

Auch die Fraktion Die Linke erkundigte sich, ob die Bundesbeauftragte angesichts dieses Richterspruchs für einen Verzicht auf eine Einführung der Vorratsdatenspeicherung im nationalen Rahmen sei. Wie die Koalition thematisierte auch Die Linke zudem das EuGH-Urteil zur Unabhängigkeit der Datenschutzaufsicht.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen betonte, die "mangelnde Unabhängigkeit" der Bundesbeauftragten widerspreche europäischem Recht. Dies müsse geändert werden. Zugleich fragte auch die Grünen-Fraktion, wie Voßhoff Forderungen beurteile, die Vorratsdatenspeicherung auf nationaler Ebene einzuführen.

Voßhoff betonte dazu, dass die Vorratsdatenspeicherung weder vom Urteil des EuGH noch von der entsprechenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts "in Gänze" ausgeschlossen werde. Die Frage sei, ob ihre Einführung angesichts der verbliebenen Möglichkeiten sinnvoll sei. Ferner wandte sich die Bundesbeauftragte dagegen, die Stiftung Datenschutz in der Stiftung Warentest "untergehen" zu lassen.

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2. Bilanzüberschuss noch vertretbar

Ausschuss für Wirtschaft und Energie/

Berlin: (hib/HLE) Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat einen Vorstoß der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Erhöhung der Binnennachfrage zurückgewiesen. Mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD lehnte der Ausschuss in seiner Sitzung am Mittwoch einen Antrag (18/978), ab, in dem die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Bundesregierung auffordert, für eine Erhöhung der öffentlichen und privaten Investitionen zu sorgen. Die deutschen Kommunen sollen sofort um eine Milliarde Euro entlastet werden, um Investitionen tätigen zu können. Zur Steigerung der Nachfrage soll "zügig und flächendeckend" der Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde eingeführt werden. Außerdem werden Maßnahmen zur Eindämmung prekärer Beschäftigungsverhältnisse wie Scheinwerkverträge, Leiharbeit, Minijobs und Praktika verlangt. Neben Bündnis 90/Die Grünen stimmte auch die Linksfraktion für den Antrag.

Die CDU/CSU-Fraktion vertrat die Ansicht, der deutsche Leistungsbilanzüberschuss von 200 Milliarden Euro liege durchaus noch innerhalb des Rahmens, den auch die EU für vertretbar halte. Die EU-Kommission hatte eine Stabilitätswarnung gegenüber der Bundesrepublik Deutschland ausgesprochen, da der Leistungsbilanzüberschuss mit sieben Prozent des Bruttoinlandsprodukts den kritischen Schwellenwert von sechs Prozent überschreitet. Die CDU/CSU-Fraktion wies auch darauf hin, dass die energieintensiven Branchen nur noch 85 Prozent der Abschreibungen wieder investieren würden. Nach Ansicht der SPD-Fraktion sind die Exporte keine Einbahnstraße. Deutschland sei der drittgrößte Importeur der Welt. Außerdem werde sich das Zahlenverhältnis zu Gunsten der Importe drehen.

Die Fraktion Die Linke rechnete vor, dass sich die deutschen Leistungsbilanzüberschüsse seit dem Jahr 2000 auf 1,5 bis 1,6 Billionen Euro summieren würden. Wenn einer Überschüsse mache, müssten die anderen Defizite machen, argumentierte die Fraktion. Daher habe Deutschland "schwere Verantwortung" auf sich geladen und zum Anstieg der Staatsverschuldung in anderen Ländern beigetragen. Wie die Linksfraktion warf auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen der Bundesregierung vor, das makroökonomische Ungleichgewicht schönzureden.

Der Ausschuss nahm das als Unterrichtung (18/1107) vorgelegte Nationale Reformprogramm 2014 zur Kenntnis. Die Bundesregierung erklärt darin, sie wolle die zur Zeit gute wirtschaftliche Lage nutzen, um auf einer Basis von Dialog, Kooperation und vertrauensvoller Sozialpartnerschaft geprägten sozialen Marktwirtschaft das Fundament für den Wohlstand und die Teilhabe der Menschen in Deutschland zu stärken.

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3. Stärkeres Engagement in Afrika

Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/

Berlin: (hib/AHE) Die Bundesregierung will in ihrer Afrika-Politik stärker als bisher auf Krisenprävention und auf die Stärkung der Fähigkeiten der Afrikanischen Union und ihrer Mitgliedsländer zur eigenständigen Konfliktlösung setzen. "Ein selbstbewusstes Afrika kann, soll und will seine Probleme selber lösen", sagte Entwicklungsminister Gerd Müller (CSU) am Mittwoch im Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, unmittelbar nachdem das Bundeskabinett am Vormittag die neuen, ressortübergreifend und unter Federführung des Auswärtigen Amtes erarbeiteten "Afrikapolitischen Leitlinien der Bundesregierung" verabschiedet hatte.

Müller betonte, dass zivile Hilfe Priorität haben müsse. Konflikte wie etwa in Mali seien über Jahre im Vorfeld erkennbar, lange bevor es aus europäischer Sicht womöglich notwendig werde militärisch einzugreifen. Neben Konfliktprävention und Entwicklungszusammenarbeit könne es im Sinne der Selbstbefähigung des Nachbarkontinents auch um die Stärkung afrikanischer Eingreiftruppen gehen. Müller formulierte jedoch ein "klares Nein zu Kampfeinsätzen" der Bundeswehr auf dem afrikanischen Kontinent.

Er warb zudem für eine "Kooperationsoffensive" zwischen Deutschland und Afrika unter anderem in den Bereichen Bildung, Forschung, Jugendaustausch, bei der Zusammenarbeit von Unternehmen und von Kommunen in Deutschland und Afrika. Wichtig sei vor allem auch die Stärkung der ländlichen Entwicklung. Im Rahmen der Sonderinitiative "Eine Welt ohne Hunger" sollen unter anderem mit der deutschen Agrarwirtschaft zehn Innovationszentren zum Aufbau agrarischer Wertschöpfungsketten entwickelt werden. Ein "Afrika ohne Hunger" bis 2030 nannte Müller eine "großartige Aufgabe". Auch China habe das Problem von Hunger und Mangelernährung in wenigen Dekaden überwinden können.

Bei den Wirtschaftspartnerschaftsabkommen der EU (EPA) mit afrikanischen Ländern sprach sich Müller für ein "differenziertes Herangehen" aus: Ab Oktober dieses Jahres könnte einigen Entwicklungsländern der Zugang zum europäischen Binnenmarkt erschwert werden, wenn sie bis dann keine Interims-Wirtschaftspartnerabkommen mit Brüssel schließen. Dies betreffe Länder mit vergleichsweise hohem Durchschnittseinkommen wie etwa Kenia, Swasiland, Namibia und Botswana. Die am wenigsten entwickelten Länder seien vom Verlust eines präferentiellen Marktzugang zwar ausgenommen, für die betroffenen Länder allerdings hätte der Verlust der Zollpräferenzen "dramatische Folgen", sagte Müller. Er verwies auf das Beispiel Swasiland, dessen Exporte in die EU 72 Prozent der Gesamtausfuhren ausmachten. Das Thema sei auf dem EU-Afrika-Gipfel Anfang April auch auf Initiative der Bundesregierung zur Sprache gekommen. Die EU-Kommission wolle bis Oktober einen Vorschlag vorlegen, wie mit dem Problem umzugehen sei.

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4. Votum für geänderte Verpackungsverordnung

Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit/

Berlin: (hib/JOH) Der Umweltausschuss hat am Mittwochmorgen mehrheitlich für eine Novellierung der Verpackungsverordnung gestimmt. Für die von der Bundesregierung vorgelegte Siebte Verordnung zur Änderung der Verpackungsverordnung (18/1281) votierten die Fraktionen von CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Die Fraktion Die Linke stimmte gegen die Vorlage.

Mit der Änderungsverordnung will die Bundesregierung Fehlentwicklungen im Dualen System entgegenwirken und neue Regelungen für die Sammlung von Verpackungsmüll aufstellen. "Offenkundiger Missbrauch und die Umgehung einzelner Regelungen der Verpackungsverordnung" hätten zu einer Verzerrung des Wettbewerbs aus der Ebene des Dualen Systems geführt, scheibt die Regierung in ihrer Begründung. Mit der Novelle sollen Schlupflöcher geschlossen und formale Anforderungen an Branchenlösungen deutlich erhöht werden. Unternehmen könnten zwar weiter ein eigenes Rücknahmesystem für Verkaufsverpackungen bei so genannten Anfallstellen, etwa Hotels, Kantinen oder Kinos, einrichten. Jedoch sollen künftig alle eingebundenen Stellen ihre Teilnahme schriftlich bestätigen müssen. Zudem sollen die gelieferten und später wieder zurückgenommenen Verpackungen genau dokumentiert werden, um Missbrauch und Umgehungen einzudämmen, heißt es in der Vorlage.

Aus Sicht der CDU/CSU-Fraktion leistet die Bundesregierung mit der Änderungsverordnung einen wichtigen Beitrag zur Stabilisierung des Systems. So würden unter anderem die Anforderungen an Nachweise deutlich erhöht. Jedoch bleibe die Novelle nur ein Zwischenschritt auf dem Weg zu einer grundsätzlichen Lösung der Probleme.

Die SPD-Fraktion betonte, die Novelle sei notwendig geworden, nachdem das Duale System durch Missbrauch und Betrugsfälle in eine finanzielle Schieflage geraten sei. Der Entwurf steuere gegen und mache den Weg frei für ein Wertstoffgesetz, das noch in diesem Jahr auf den Weg gebracht werden solle.

Die Grünen-Fraktion bezeichnete die Novelle ebenfalls als Übergangslösung, da es grundlegende Probleme nicht löse. Da das gegenwärtige System so nicht mehr funktioniere, müsse bald ein Wertstoffgesetz verabschiedet werden. Es gehe darum zu klären, wie Verpackungsmüll künftig reduziert, Müll am besten recycelt und die Umwelt entlastet werden könne.

Die Linksfraktion sieht in der Änderungsverordnung einen erneuten Versuch der Bundesregierung, "ein totgeborenes System irgendwie zu retten". So gebe die Novelle keine Anreize zur Abfallvermeidung. Branchenlösungen sollten sicherstellen, dass alle gebrauchten Verpackungen zurückgenommen werden. Es sei jedoch unmöglich zu garantieren, dass alles zurückkomme. Künftig müsse es daher vor allem darum gehen, Verpackungsmengen zu reduzieren. Zudem forderte die Fraktion die Einführung einer kommunalen Abfallentsorgung und einer Verpackungsabgabe.

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5. Windenergie: Kritik an Länderöffnungsklausel

Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (Anhörung)/

Berlin: (hib/JOH) Die Pläne der Bundesregierung, eine Länderöffnungsklausel zur Vorgabe von Mindestabständen zwischen Windenergieanlagen und anderen baulichen Nutzungen, etwa Dörfern und Städten, einzuführen, stoßen bei Wirtschafts- und Rechtsexperten sowie bei Vertretern von Umwelt- und kommunalen Spitzenverbänden einhellig auf Ablehnung. In einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit am Mittwochmittag kritisierten die Sachverständigen den Gesetzentwurf (18/1310) der Großen Koalition als unnötig und verfassungswidrig und warnten zudem vor einer Gefährdung der Energiewende. Anders als vom Gesetzgeber intendiert, werde eine Länderöffnungsklausel die Akzeptanz von Windkraftanlagen bei der Bevölkerung nicht etwa erhöhen, sondern deutlich verringern, mahnten sie, weil sich einzelne Bundesländer ganz aus der Nutzung von Windkraft verabschieden würden, während andere künftig die Lasten trügen.

Nach Ansicht von Hilmar von Lojewski von der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände würde eine Länderöffnungsklausel zu einem ungleichen Wettbewerb zwischen den Ländern führen. Windenergieanlagen würden in der Folge in den Ländern errichtet, die keine entsprechenden Abstandsregelungen haben. In den Bundesländern, die von der Regelung Gebrauch machen, würde hingegen wegen der zu erwartenden drastischen Reduktion potentieller Flächen die Errichtung von Windenergieanlagen erheblich erschwert und Investitionen würden abwandern. Für die Bürger vor Ort, mahnte von Lojewski, werde schwer nachvollziehbar sein, warum manche Länder zu Lasten anderer ihr Gebiet von Windkraftanlagen "freihalten" dürfen. Von Lojewski betonte zudem, dass die Erzeugung von Windenergie an Land eine tragende Säule der Energiewende sei. Der weitere Ausbau der erneuerbaren Energien sei eine gesamtstaatliche Aufgabe, die nur gelingen könne, wenn es ein bundeseinheitliches Vorgehen gebe.

"Der Gesetzentwurf erweist der Akzeptanz von Windenergie einen Bärendienst", urteilte auch Franz Josef Tigges vom Bundesverband WindEnergie e.V. Wenn, wie in Bayern geplant, ein Mindestabstand von zwei Kilometern zwischen Windenergieanlagen und Wohnbebauungen umgesetzt werde, drohe eine massive Reduzierung der verfügbaren Flächen für den Ausbau der Windenergie. Dies widerspreche den Ausbauzielen der Bundesregierung, die auch im Planungsrecht verankert seien. "Windenergie finden wir alle gut, aber nicht vor unserer Haustür", kritisierte Tigges.

Herbert Barthel vom Bund Naturschutz Bayern e.V. appellierte an die Bundesregierung, den Gesetzentwurf zurückzunehmen. Er gefährde nicht nur die Energiewende und den Atomausstieg, sondern auch den Umweltschutz. Vorgaben für einen hohen Abstand von Windenergieanlagen zu baulichen Nutzungen würden die Windparks weiter in die Natur verdrängen, in Gebiete mit großer Bedeutung für den Landschafts- und Naturschutz. Außerdem gebe es eine "moralisch-ethische Verantwortung", den Strom dort herzustellen, wo er verbraucht werde.

Tine Fuchs vom Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) sowie Professor Ulrich Battis von der Anwaltskanzlei Gleiss Lutz verwiesen über die genannten Bedenken hinaus auf rechtliche Probleme. Die Schaffung einer neuen Regelungskompetenz der Länder greife in die kommunale Planungshoheit gemäß Artikel 28 Absatz 2 des Grundgesetzes ein, warnte Fuchs. Bislang könnten allein die Städte und Gemeinden für das Gemeindegebiet die Standorte für Windenergieanlagen vorgeben und Abstände zu Wohngebäuden definieren. Mit der von der Bundesregierung vorgeschlagenen Änderung des Baugesetzbuches erhielten die Länder aber eine eigene Regelungsbefugnis, die sich unmittelbar auf die Flächennutzungsplanung beziehungsweise die Planung des Außenbereichs einer Gemeinde auswirke. Battis fügte hinzu, ein solcher Eingriff der Länder, der das Ziel hätte, Windenergieanlagen landesweit zu verhindern, wäre mit den weiterhin bestehenden bundesgesetzlichen Vorgaben unvereinbar und "ein unverhältnismäßiger und daher verfassungswidriger Eingriff in die kommunale Planungshoheit". Es drohten Klagen vor dem Bundesverwaltungsgericht sowie dem Bundesverfassungsgericht.

Für die Gesetzesinitiative der Bundesregierung sprachen sich hingegen die geladenen drei Vertreter von Bürgerinitiativen aus. "Jede weitere Windkraftanlage ist unsinnig", betonte etwa Markus Pfitsch von der Bundesinitiative Vernunftkraft, der sich inzwischen 362 Bürgerinitiativen angeschlossen haben. Pfitsch sprach von einer "Verschandelung der Landschaft" und einem "Vernichtungsfeldzug gegen dörfliche Gemeinschaften". Die heutigen, immer höheren Windkraftanlagen reduzierten die Lebensqualität in der unmittelbaren Wohnumgebung und schädigten die Gesundheit der Bewohner durch Lärm und niederfrequente Schallemissionen, den sogenannten Infraschall.

Auch Jenner Zimmermann von der Bürgerinitiative "Keine neuen Windräder in Crussow" verwies darauf, dass die immer höheren Anlagen die Menschen und ihre Häuser bedrängten, "Dauerlärmbelastung, Schattenwurf und Infraschall" erzeugten. Ein gesetzlicher Mindestabstand ist daher aus seiner Sicht "ein dringend notwendiger Schritt in Richtung Schutz des Menschen".

Heinrich Brinkmann vom Regionalbündnis Windvernunft lobte, dass die Bundesregierung den Bundesländern mit ihrem Vorhaben ein Instrumentarium an die Hand geben wolle, die Energiewende bürgerverträglich umzusetzen. Mit Blick auf die Besonderheiten in den Kommunen und die topografischen Besonderheiten in den einzelnen Gebieten hält er es allerdings für notwendig, nicht nur eine Öffnungsklausel für die Länder zu schaffen, sondern ebenso für die Kommunen. Ihnen sollte genauso wie den Ländern die Möglichkeit gegeben werden, Mindestabstandsgrenzen zu geplanten Baugebieten festzulegen. Tine Fuchs von der DIHK sagte dazu an anderer Stelle, dass das Raumordnungsrecht bereits heute die Möglichkeit biete, die Ansiedlung von Windenergieanlagen zu steuern und Abstandsvorgaben im Rahmen der Landes- und Regionalplanungen zu machen. An diesen Planungen würde auch die Öffentlichkeit beteiligt. Insofern gebe es über die rechtlichen Bedenken hinaus gar keine Erfordernis für die von der Bundesregierung geplante gesetzliche Neuregelung.

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6. Kein Klageprivileg für Konzerne

Wirtschaft und Energie/Antrag

Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung soll sich im Rat der Europäischen Union dafür einsetzen, dass in den geplanten Freihandelsabkommen der Europäischen Union mit den USA und mit Kanada kein Mechanismus zu außergerichtlichen Schiedsverfahren zwischen Investoren und Staaten aufgenommen wird. Abkommen, die einen solchen Streitbeilegungsmechanismus vorsehen, seien abzulehnen, fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag (18/1458), der am Donnerstag auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages steht.

In der Begründung wird darauf verwiesen, dass verschiedene Mitglieder der Bundesregierung bereits ihre Besorgnis hinsichtlich des "Transatlantic Trade And Investment Partnership" (TTIP) mit den USA sowie mit einem ähnlichen Abkommen der EU mit Kanada (Comprehensive Economic and Trade Agreemen, CETA) geäußert hätten. So habe Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) die Auffassung vertreten dass "die USA und Deutschland hinreichenden Rechtsschutz vor nationalen Gerichten gewährleisten". Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) habe sich sehr kritisch zur Frage von internationalen Schiedsgerichten geäußert. Es müsse ein klares Signal gesetzt und es dürfe keinem weiteren Freihandelsabkommen zugestimmt werden, das Konzernen ein Klageprivileg zu Lasten der Bürger zugestehe. TTIP und CETA könne nicht zugestimmt werden, wenn sie Schiedsverfahren jenseits der staatlichen Gerichtsbarkeit vorsehen würden: "Wer den Rechtsstaat stärken will, darf diesen nicht zur Disposition stellen", schreiben die Abgeordneten.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 267 - 21. Mai 2014 - 15:10 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 23. Mai 2014