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BUNDESTAG/4589: Heute im Bundestag Nr. 454 - 17.09.2014


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 454
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 17. September 2014, Redaktionsschluss: 15.15 Uhr

1. Änderung des Gesetzes zur Antiterrordatei
2. Forschungsstand zum Thema Endlager
3. Jülich muss Konzept für Räumung vorlegen
4. Marktmacht von IT-Unternehmen
5. Grüne thematisieren neue Optionsregelung
6. Fraktionen können auf mehr Geld hoffen



1. Änderung des Gesetzes zur Antiterrordatei

Innenausschuss

Berlin: (hib/STO) Der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf "zur Änderung des Antiterrordateigesetzes und anderer Gesetze" (18/1565) ist am Montag, dem 22. September 2014, Gegenstand einer öffentlichen Anhörung des Innenausschusses. Zu der Veranstaltung, die um 14 Uhr im Paul-Löbe-Haus (Raum 4.900) beginnt, werden sieben Sachverständige erwartet, darunter der Direktor des Forschungsinstituts für Öffentliche und Private Sicherheit der Berliner Hochschule für Wirtschaft und Recht, Clemens Arzt, und der Präsident des Bundeskriminalamtes, Jörg Ziercke. Interessierte Zuhörer werden gebeten, sich beim Ausschuss (innenausschuss@bundestag.de) mit Namen und Geburtsdatum anzumelden.

Mit dem Gesetzentwurf sollen Vorgaben aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 24. April vergangenen Jahres (1 BvR 1215/07) umgesetzt werden. Danach ist die Errichtung einer Antiterrordatei als Verbunddatei verschiedener Sicherheitsbehörden zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus "in ihren Grundstrukturen mit der Verfassung vereinbar", wie die Regierung in der Vorlage ausführt. Bei einigen Regelungen verlange das Gericht jedoch "im Hinblick auf den Bestimmtheitsgrundsatz und das Übermaßverbot Änderungen".

Dies betreffe die "Bestimmung der beteiligten Behörden, die Reichweite der als terrorismusnah erfassten Personen, die Einbeziehung von Kontaktpersonen, die Nutzung von verdeckt bereitgestellten erweiterten Grunddaten" und die "Konkretisierungsbefugnis der Sicherheitsbehörden für die zu speichernden Daten", schreibt die Bundesregierung in der Begründung des Entwurfs. Ebenfalls betroffen sind danach "die Gewährleistung einer wirksamen Aufsicht und die Einbeziehung von Daten in die Antiterrordatei, die durch Eingriffe in das Brief- und Fernmeldegeheimnis und das Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung erhoben wurden".

Nach der Neuregelung soll unter anderem das Bundeskriminalamt dem Bundestag und der Öffentlichkeit alle drei Jahre - erstmalig zum 1. August 2017 - über den Datenbestand und die Nutzung der Antiterrordatei berichten müssen. Darüber hinaus sollen die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder nach dem Vorschlag künftig im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeit Datenschutzkontrollen mindestens alle zwei Jahre durchführen, wie die Bundesregierung schreibt. Neben den vom Bundesverfassungsgericht beanstandeten Vorschriften im Antiterrordateigesetz sollen mit der Novelle auch die entsprechenden Vorschriften im Rechtsextremismus-Datei-Gesetz geändert werden.

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2. Forschungsstand zum Thema Endlager

Endlager-Kommission

Berlin: (hib/SCR) In der vierten Sitzung der Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe (Endlager-Kommission) am Montag, 22. September, werden sich die Mitglieder des Gremiums unter anderem mit Stand und Planung der Forschung zum Thema Endlager befassen. Als Gäste werden Vertreter der Forschungsplattform Entria, des Karlsruher Instituts für Technologie sowie der Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit erwartet. Zudem wird Bundesforschungsministerin Johanna Wanka (CDU) über die Forschungsplanung ihres Ressorts Auskunft geben.

Auf der Tagesordnung stehen zudem die Vorbereitung von Anhörungen, die Zusammensetzung der Arbeitsgruppen sowie die Strukturierung der Beratung zum Thema Rückholbarkeit. Die öffentliche Sitzung beginnt im Sitzungssaal 3.101 (Anhörungssaal) im Marie-Elisabeth-Lüders-Haus um 11 Uhr. Die Diskussion mit Ministerin Wanka ist für 16.30 Uhr vorgesehen. Interessierte Besucher werden gebeten, sich bei der Geschäftsstelle der Kommission mit Namen, Vornamen und Geburtsdatum anzumelden. Dies ist telefonisch unter 030 227-32978 oder per E-Mail an kommission.endlagerung@bundestag.de möglich. Ein gültiger Personalausweis ist mitzubringen. Die Sitzung soll zudem im Parlamentsfernsehen und im Internet unter www.bundestag.de live übertragen werden.

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3. Jülich muss Konzept für Räumung vorlegen

Bildung und Forschung/Antwort

Berlin: (hib/ROL) Nach Anordnung des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen hat das Forschungszentrum Jülich GmbH (FZJ) bis zum Herbst dieses Jahres ein Konzept für eine Räumung zur Entfernung der Kernbrennstoffe aus dem Behälterlager vorzulegen. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (18/2488) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke hervor (18/2381). Mögliche Varianten, wie die Rückführung des Kernbrennstoffs in die USA, aber auch ein Abtransport in das Transportbehälterlager Ahaus, müssten geprüft werden und der atomrechtlichen Aufsichtsbehörde detailliert dargestellt werden. Auch der Frage des Neubaus eines Zwischenlagers am Standort Jülich werde nachgegangen.

Beim sogenannten AVR-Reaktor handele es sich um einen Versuchsreaktor, der der Untersuchung der grundsätzlichen Machbarkeit eines Kugelhaufenreaktors dienen sollte. Der AVR habe zwar Elektrizität erzeugt, gleichwohl sei für den Betrieb der Anlage die Funktion als Forschungs- und Entwicklungsreaktor (Versuchsreaktor) prägend, schreibt die Bundesregierung.

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4. Marktmacht von IT-Unternehmen

Wirtschaft und Energie/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HLE) Um die Marktmacht von global agierenden IT-Unternehmen wie Google und Facebook geht es in einer Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/2516). Die Abgeordneten wollen unter anderem erfahren, welche global agierenden Unternehmen über eine Marktmacht in Deutschland und in der EU verfügen, die einen funktionsfähigen Wettbewerb gefährden könnte. Außerdem soll die Bundesregierung die Möglichkeiten aufzählen, mit denen diese Marktmacht eingedämmt werden könnte. Weitere Fragen betreffen die Besteuerung der IT-Konzerne.

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5. Grüne thematisieren neue Optionsregelung

Inneres/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/STO) Die vom Bundestag beschlossene Neuregelung des Optionsverfahrens im Staatsangehörigkeitsrecht thematisiert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (18/2484). Darin verweist die Fraktion darauf, dass sich bislang im Inland geborene Kinder vor Vollendung des 23. Lebensjahres grundsätzlich zwischen der deutschen und ihrer durch Abstammung erworbenen weiteren Staatsangehörigkeit entscheiden mussten. An diesem Grundsatz werde festgehalten, doch sehe die Neuregelung Ausnahmen vor, in denen Mehrstaatigkeit hingenommen werden soll, schreibt die Fraktion. Dies betreffe einerseits Kinder, die neben der deutschen Staatsangehörigkeit auch die eines anderen EU-Staats oder der Schweiz besitzen, andererseits Kinder, die im Inland aufgewachsen sind. Im Inland aufgewachsen sei nach dem Gesetz, wer sich acht Jahre gewöhnlich im Inland aufgehalten hat, sechs Jahre im Inland eine Schule besucht oder über einen im Inland erworbenen Schulabschluss oder eine im Inland abgeschlossene Berufsausbildung verfügt.

"Insoweit das Gesetz den Aufenthalt, den Schulbesuch sowie Schulabschlüsse und Berufsausbildungen in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union nicht denjenigen im Inland gleichstellt, macht es die Ausübung der Freizügigkeit (...) für die Betroffenen weniger attraktiv, da sie unter Umständen dazu führt, dass sie letztendlich ihre deutsche oder ihre weitere Staatsangehörigkeit aufgeben müssen", heißt es in der Vorlage weiter. Wissen will die Fraktion unter anderem, ob die Bundesregierung die Auffassung teilt, "dass es eine rechtfertigungsbedürftige Beschränkung der Freizügigkeit darstellt, wenn ein Mitgliedstaat bestimmte eigene Staatsangehörige deshalb weniger günstig behandelt, weil sie von ihren unionsbürgerlichen Rechten Gebrauch machen oder gemacht haben, indem sie sich in einen anderen Mitgliedstaat begeben oder begeben haben, um sich dort aufzuhalten".

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6. Fraktionen können auf mehr Geld hoffen

Bundestagsnachrichten/Unterrichtung

Berlin: (hib/STO) Die Bundestagsfraktionen können im kommenden Jahr auf eine Anhebung der Geldleistungen aus dem Bundeshaushalt hoffen. Dies geht aus einem als Unterrichtung (18/2500) vorgelegten Vorschlag von Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) im Benehmen mit dem Ältestenrat hervor. Danach würde der monatliche Grundbetrag für jede Fraktion ab dem Haushaltsjahr 2015 bei 390.978 Euro liegen und der monatliche Betrag für jedes Mitglied bei 8.162 Euro. Wird der Vorschlag umgesetzt, bedeutet dies eine Erhöhung der Geldleistungen um insgesamt 4,59 Prozent. Die für die laufende Legislaturperiode festgelegten Oppositionszuschläge blieben unverändert.

In der Unterrichtung wird darauf verwiesen, dass sich nach Feststellungen des Statistischen Bundesamtes im Juli 2014 gegenüber dem Vorjahresmonat eine durchschnittliche Preiserhöhung von drei Prozent bei den Kosten für Bücher, Zeitungen und Zeitschriften sowie Verpflegungs-, Beherbergungs- und Verkehrsdienstleistungen ergeben habe. Diese Preiserhöhung müsste angesichts der Verwendung der Geldleistungen durch die Fraktionen zu 23 Prozent für ihre Sachausgaben zu einer Erhöhung der Geldleistungen um 0,69 Prozent für 2014 führen.

Wie es in der Unterrichtung weiter heißt, ist es angesichts der Verwendung der Geldleistungen durch die Fraktionen zu 77 Prozent für ihre Personalausgaben notwendig, dass das Ergebnis der letzten Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst zu einer entsprechenden Erhöhung der Geldleistungen um 3,9 Prozent für das Jahr 2015 führt.

Dem Vorschlag zufolge werden die Geldleistungen im Haushaltsjahr 2014 nicht angehoben. Damit leisteten die Fraktionen "einen Beitrag zu den Einsparungen im Bundeshaushalt". Der Bundestagspräsident ist nach dem Abgeordnetengesetz verpflichtet, dem Bundestag einen Vorschlag zur Anpassung der Geldleistungen an die Fraktionen vorzulegen.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 454 - 17. September 2014 - 15.15 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 19. September 2014