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BUNDESTAG/4610: Heute im Bundestag Nr. 475 - 25.09.2014


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 475
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Donnerstag, 25. September 2014, Redaktionsschluss: 12.10 Uhr

1. Lage der Syrer in der Türkei spitzt sich zu
2. EU-Abkommen mit AKP-Staaten
3. 6,28 Milliarden Euro für Entwicklungsfonds
4. Linksfraktion fordert Kita-Qualitätsgesetz
5. Stellungnahmen teilweise zugestimmt



1. Lage der Syrer in der Türkei spitzt sich zu

Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe

Berlin: (hib/JBB) Die humanitäre Situation der syrischen Flüchtlinge in der Türkei ist hat sich in den letzten Wochen weiterhin dramatisiert. Seit dem 19. September sind mehr als 130.000 Flüchtlinge aus Syrien in die Türkei gekommen. Das Land stehe vor ausgesprochenen Schwierigkeiten. Das berichtete ein Vertreter der Bundesregierung am Mittwoch im Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe.

Inzwischen habe die Türkei alle Grenzübergänge bis auf einen geschlossen, damit sie die Flüchtlingsströme besser kontrollieren könne. Dort würden die Menschen entwaffnet, einem Gesundheitscheck unterzogen, medizinische Notfallversorgung und Verpflegung angeboten und besonders die Kinder geimpft. Mobile Registrierungsstationen seien aufgebaut worden, wobei sich jedoch nicht alle Syrer registrieren lassen wollen, da man sich als Syrer drei Monate visumsfrei in der Türkei aufhalten darf. Wer Familie oder Freunde in der Türkei habe, mache sich deshalb direkt zu diesen auf. Das UNHCR habe drei Transitlager eingerichtet und zwei weitere würden gerade gebaut. Es habe außerdem 12,5 Millionen US-Dollar bereitgestellt und unterstütze die türkischen Hilfsorganisationen. Man bereite sich auf einen weiteren Ansturm an Flüchtlingen vor. Das UNHCR transportiere gerade Material aus ihren Lagerbeständen in den anderen Golfstaaten in die Türkei.

Was die humanitäre Situation anbelangt, seien die Menschen in den Lagern sicher, so die Bundesregierung. Das türkische Asylrecht sieht vor, dass die Menschen innerhalb des Landes verteilt werden, zusätzlich würden viele Flüchtlinge auch selbständig in andere Städte und Landesteile ausweichen. Außerhalb der Lager könne es zu Konflikten mit Einwohnern kommen, sagte der Berichterstatter der Bundesregierung, allerdings seien das bisher Einzelfälle, die sich hauptsächlich um offene Mietforderungen, Schwarzarbeit oder ähnliches drehten. Die Flüchtlinge würden viele Gemeinden vor Probleme stellen was die medizinische Versorgung anbelangt. Da jeder Syrer Anspruch auf eine solche habe, belaste das die Kommunen. Teilweise würden 90 Prozent aller medizinischen Ressourcen für syrische Flüchtlinge aufgewendet. Bisher habe es 200.000 Behandlungen und 160.000 Operationen gegeben. Deutschland habe die Türkei bisher mit 30 Millionen Euro unterstützt, das Land selber habe nach eigenen Angaben vier Milliarden US-Dollar aufgewendet. Aus Deutschland seien die Welthungerhilfe und die Diakonie Katastrophenhilfe vor Ort.

Berichte, nach denen Kämpfer der IS vor Ort unterstützt oder medizinische verpflegt würden, um danach weiter zu kämpfen, könnten nicht bestätigt werden, berichtete der Vertreter der Bundesregierung. Einzelfälle könnten vor Ort sicher vorkommen, seien aber auch schwer zu beweisen. Im Ganzen gehe die Bundesregierung aber nicht davon aus, dass die Türkei IS in irgendeiner Weise unterstützt. Vielmehr seine laut dem türkischen Außenminister bereist 6000 Personen auf eine Terrorliste gesetzt und mit einer Einreisesperre belegt worden.

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2. EU-Abkommen mit AKP-Staaten

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/AHE) Für das Partnerschaftsabkommen zwischen der EU und der Gruppe der Staaten in Afrika, im Karibischen Raum und im Pazifischen Ozean (AKP-Staaten) sind eine Reihe von Änderungen vorgesehen, deren Ratifizierung die Zustimmung des Bundestags erfordert. In einem entsprechenden Gesetzentwurf (18/2591) zum "Zweiten Änderungsabkommen zum AKP-EG-Partnerschaftsabkommen" listet die Bundesregierung die Neuerungen auf: Dazu zählen der Vorlage zufolge unter anderem die Aktualisierung der Bestimmungen zur politischen Dimension des Abkommens - das nunmehr der gestiegenen Bedeutung neuer Akteure in den Partnerstaaten, insbesondere auf regionaler Ebene und subregionaler Ebene Rechnung tragen soll. "Durch die Stärkung der Rolle der Afrikanischen Union (AU) wird zudem die Konvergenz zwischen der AKP-EU-Kooperation und der sich mit ihr überschneidenden gemeinsamen EU-Afrikastrategie gefördert."

Desweiteren seien die Vorschriften zum AKP-EU-Handelsregime seit Ende 2007 gegenstandslos und würden nunmehr von den Wirtschaftspartnerschaftsabkommen abgelöst. Neue Regelungen gingen auf Strategien zur Unterstützung der Integration der AKP-Staaten in den Welthandel ein, insbesondere durch Handelshilfe. Weitere Bestimmungen regelten zudem die Zusammenarbeit in den Bereichen Nahrungsmittelsicherheit, nachhaltige Fischerei und HIV/AIDS, die für die Erreichung der Millenniums-Entwicklungsziele von zentraler Bedeutung seien. Thema von übergreifender Bedeutung sei desweiteren die Zusammenarbeit von EU und AKP-Staaten bei der Verminderung und der Anpassung an die Folgen des Klimawandels. Mit den Änderungen im Abkommen verpflichte sich die EU zudem zu mehr Kohärenz im Interesse der Entwicklungspolitik. "Die neuen Bestimmungen sehen vor, dass die EU ihr Potential in sämtlichen Politikfeldern überprüft, um zur Erreichung der Entwicklungsziele der AKP-Staaten beizutragen", heißt es weiter.

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3. 6,28 Milliarden Euro für Entwicklungsfonds

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/AHE) Deutschland soll sich in den Jahren 2014 bis 2020 mit 6,28 Milliarden Euro am Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) beteiligen - das entspricht einem Anteil von 20,58 Prozent. Dies geht aus dem Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/2588) zum "Internen Abkommen vom 24. Juni 2013 zwischen den im Rat vereinigten Vertretern der Regierungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union über die Finanzierung der im mehrjährigen Finanzrahmen für den Zeitraum 2014 bis 2020 vorgesehenen Hilfe der Europäischen Union im Rahmen des AKP-EU-Partnerschaftsabkommens" hervor, mit dem das Abkommen ratifiziert werden soll. Der EEF ist das wichtigste Instrument der EU-Entwicklungszusammenarbeit mit der Gruppe der Staaten in Afrika, im Karibischen Raum und im Pazifischen Ozean (AKP) und den überseeischen Ländern und Gebieten.

Laut Gesetzentwurf dient der Fonds unter anderem zur Finanzierung der nationalen und regionalen Richtprogramme, der AKP-internen und überregionalen Zusammenarbeit sowie der Unterstützung für Organe und Einrichtungen der EU-AKP-Partnerschaft. "Diese Mittel können auch zur Reaktion auf externe Schocks, zur Deckung eines unvorhergesehenen Bedarfs, wie zusätzliche kurzfristige humanitäre Hilfe, und zur Abschwächung von negativen Auswirkungen kurzfristiger Schwankungen der Ausfuhrerlöse verwendet werden." Zudem wird mit den Mitteln des EEF auch die sogenannte "Investitionsfazilität" mit 1,12 Milliarden Euro finanziert. "Dieser Betrag umfasst einen zusätzlichen Beitrag von 500 Millionen Euro zu der als Umlauffonds verwalteten Investitionsfazilität und 634 Millionen Euro in Form von Zuschüssen zur Finanzierung von Zinsvergütungen und projektbezogener technischer Hilfe."

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4. Linksfraktion fordert Kita-Qualitätsgesetz

Familie, Senioren, Frauen und Jugend/Antrag

Berlin: (hib/AW) Die Faktion Die Linke will den Ausbau der öffentlichen Kinderbetreuung beschleunigen und ihre Qualität verbessern. In einem entsprechenden Antrag (18/2605) fordert sie die Bundesregierung deshalb auf, ein Kita-Qualitätsgesetz vorzulegen. Außerdem müsse sich der Bund stärker als bisher an den Kosten des Kita-Ausbaus beteiligen.

Nach dem Willen der Linksfraktion soll eine Sachverständigenkommission aus Vertretern von Bund, Ländern, Kommunen, Jugendämtern, Elternvertretern, Kinderrechtsexperten, Trägern der Kindertageseinrichtungen und Gewerkschaften bis Ende 2015 ein Konzept erarbeiten, um Defizite in Quantität, Qualität und Finanzierung der Kindertagesbetreuung zu beseitigen. Auf Grundlage dieser Ergebnisse soll dann das Kita-Qualitätsgesetz erarbeitet werden. In diesem Gesetz sollen bundesweit verbindliche Mindeststandards unter anderem für die Anzahl der Kinder pro Betreuer, die Aus- und Weiterbildung der Betreuer, die Größe und Ausstattung von Kitas sowie Qualität der Essensversorgung festgeschrieben werden.

Die Linksfraktion plädiert zudem dafür, dass die Lastenverteilung bei den Kinderbetreuungskosten neu geregelt werden soll. Prinzipiell müsse der Bund einen größeren Anteil der Kosten übernehmen, um die Kommunen zu entlasten. Für einen Übergangszeitraum bis zur Neuregulierung soll der Bund das Sondervermögen für den Ausbau der Kinderbetreuung jährlich um eine Milliarde Euro aufstocken.

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5. Stellungnahmen teilweise zugestimmt

Haushalt/Unterrichtungen

Berlin: (hib/MIK) Die Bundesregierung stimmt den Stellungnahmen des Bundesrates zu den Gesetzentwürfen der Bundesregierung zur Änderung des ESM-Finanzierungsgesetzes (18/2577) sowie zur Änderung der Finanzhilfeinstrumente (18/2580) teilweise zu und verweist im Übrigen auf ihre Gegenäußerung zu den entsprechenden Stellungnahmen des Bundesrates vom 19. September 2015 (Drs. 321/14 B). Das geht aus den Unterrichtungen durch die Bundesregierung (18/2628,18/2629) hervor.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 475 - 25. September 2014 - 12.10 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 27. September 2014