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BUNDESTAG/4626: Heute im Bundestag Nr. 491 - 06.10.2014


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 491
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Montag, 06. Oktober 2014, Redaktionsschluss: 12.00 Uhr

1. Kein Wohn-Nachteil bei Ghetto-Renten
2. Mehr Befristungen ohne Grund
3. Mutmaßliche Ausspähung der Türkei
4. Ausspähvorwürfe an den BND
5. Kriegsaltlasten in Nord- und Ostsee
6. Aktionsplan zu UN-Resolution 1325



1. Kein Wohn-Nachteil bei Ghetto-Renten

Arbeit und Soziales/Antwort

Berlin: (hib/CHE) Ehemalige Ghetto-Arbeiter, die in Ländern außerhalb der Europäischen Union leben, bekommen in vollem Umfang Leistungen nach dem "Gesetz zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigung in einem Ghetto" (ZRBG). Wenn eine grundsätzliche Berechtigung für ZRBG-Leistungen bestehe, spielt es keine Rolle mehr, ob die Betroffenen in Ländern außerhalb der EU leben, oder in Ländern, mit denen kein Sozialversicherungsabkommen besteht. Das stellt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/2428) auf eine Kleine Anfrage (18/2339) der Fraktion Die Linke klar. Grundlage dafür sei das Gesetz zur Verbesserung der Rechte von international Schutzberechtigten und ausländischen Arbeitnehmern, heißt es in der Antwort. Aus ihr geht weiter hervor, dass der größte Teil der von dieser Regelung betroffenen ZRBG-Empfänger in der Ukraine (199) lebt, gefolgt von Russland (73) und Argentinien (70).

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2. Mehr Befristungen ohne Grund

Arbeit und Soziales/Antwort

Berlin: (hib/CHE) Die Anzahl der sachgrundlosen Befristung von Arbeitsverhältnissen ist seit 2001 stark gestiegen. Das geht aus der Antwort (18/2621) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (18/2320) der Fraktion Die Linke hervor. Demnach lag die Zahl der sachgrundlosen Befristungen im Jahr 2001 bei 554.000 und damit bei einem Anteil von 32 Prozent an allen befristeten Arbeitsverträgen. Im vergangenen Jahr wurden rund 1,3 Millionen Arbeitsverträge ohne Sachgrund (zum Beispiel Elternzeitvertretung) befristet. Das entspricht einem Anteil von 48 Prozent an allen befristeten Arbeitsverhältnissen.

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3. Mutmaßliche Ausspähung der Türkei

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/AHE) Die Bundesregierung nimmt nicht näher Stellung zu Pressemeldungen, wonach der Bundesnachrichtendienst (BND) die Türkei ausspähen soll. Eine "umfassende Beantwortung" einer entsprechenden Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (18/2599) sei "aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht möglich, da hier das Geheimhaltungsinteresse der Bundesregierung das Informationsinteresse des Deutschen Bundestages überwiegt", heißt es in der Antwort der Bundesregierung (18/2599). Diese artikuliere ihren Informationsbedarf an den BND im Wege eines "Auftragsprofils der Bundesregierung". Ein Bekanntwerden der Auftragsinhalte und der vorangegangenen Abstimmungsprozesse würde dazu führen, dass Dritte mittelbar Einfluss auf die künftige Auftragsgestaltung der Bundesregierung gegenüber dem BND haben würden, was einem "Mitregieren Dritter" gleich käme.

Die Linksfraktion hatte sich unter anderem auf Presseberichte berufen, nach denen die Türkei in einem noch gültigen Auftragsprofil der Bundesregierung aus dem Jahr 2009 als offizielles Aufklärungsziel geführt werde. Angeblich werde die Türkei schon seit 1976 vom BND gezielt ausgespäht. Zur Frage, ob die in der NSA-Affäre getätigte Aussage von Bundeskanzlerin Angela Merkel, "Ausspähen unter Freunden, das geht gar nicht", für die Bundesregierung weiterhin Gültigkeit habe und inwiefern sie die Türkei als "Freund" beziehungsweise befreundetes Land betrachte, heißt es in der Antwort: "Die Bundesregierung beabsichtigt, die Beziehungen zwischen der Europäischen Union und der Türkei weiter zu vertiefen, einschließlich einer engen strategischen Zusammenarbeit in außen- und sicherheitspolitischen Fragen."

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4. Ausspähvorwürfe an den BND

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/AHE) Der Bundesnachrichtendienst (BND) hat Kommunikationsdaten von US-Außenminister John Kerry und seiner Vorgängerin Hillary Clinton erfasst. Im Rahmen seines gesetzlichen Auftrags sammelt der BND Informationen über das Ausland, die von außen- und sicherheitspolitischer Bedeutung sind und wertet diese aus, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/2600) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/2474). "Dabei kann technisch nicht durchweg ausgeschlossen werden, dass in eine diesbezüglich erfasste Kommunikation auch Repräsentanten anderer Staaten geraten, die selbst nicht Zielperson der Datenerhebung sind." Sofern es zu einer derartigen Erfassung komme, würden diese Telekommunikationsverkehre unmittelbar gelöscht, schreibt die Bundesregierung. Von der in Frage stehenden Kommunikation habe sie im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens wegen Spionageverdachts Kenntnis erlangt.

Zu Presseberichten, nach denen der BND die Nato-Partner Türkei und Albanien ausgespäht haben soll, nimmt die Bundesregierung nicht Stellung. Eine "umfassende Beantwortung" entsprechender Fragen der Linksfraktion sei "aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht möglich, da hier das Geheimhaltungsinteresse der Bundesregierung das Informationsinteresse des Deutschen Bundestages überwiegt". Diese artikuliere ihren Informationsbedarf an den BND im Wege eines "Auftragsprofils der Bundesregierung". Ein Bekanntwerden der Auftragsinhalte und der vorangegangenen Abstimmungsprozesse würde dazu führen, dass Dritte mittelbar Einfluss auf die künftige Auftragsgestaltung der Bundesregierung gegenüber dem BND haben würden, was einem "Mitregieren Dritter" gleich käme, schreibt die Bundesregierung.

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5. Kriegsaltlasten in Nord- und Ostsee

Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/JOH) Die Waffen- und Munitionsaltlasten in Nord- und Ostsee sind Gegenstand einer Kleinen Anfrage (18/2666) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Unter anderem wollen die Abgeordneten von der Bundesregierung erfahren, wie viele Rüstungsaltlasten (in Tonnen) und welche Gifte aus Munition dort lagern und welche Strategien und konkrete Pläne es bezüglich der Bergung gibt. Weitere Fragen befassen sich mit der bisherigen Arbeit der in Cuxhaven eingerichteten nationalen Meldestelle für Munitionsfunde sowie möglichen Gefahren für Taucher, Badegäste und Fischer sowie für den Menschen insgesamt wegen der Anreicherung toxischer Substanzen in der marinen Nahrungskette.

Die Grünen-Fraktion verweist in ihrer Anfrage auf einen Zeitungsartikel, demzufolge in Nord- und Ostsee 1,6 Millionen Tonnen Altlasten aus zwei Weltkriegen lagern. Diese nicht geborgenen Altlasten seien "im doppelten Sinne Zeitbomben". Sie könnten durch Sprengung oder durch Zerfall Gifte freisetzen und damit Fische und andere Meerestiere gefährden. Auch der Mensch werde am Ende der Nahrungskette mit der Vergiftung von Meerestieren konfrontiert werden. Da die Natur es nicht selbst richten könne, gebe es keine kostengünstige Alternative zur Bergung, betont die Fraktion.

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6. Aktionsplan zu UN-Resolution 1325

Auswärtiges/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/AHE) Die Umsetzung des Aktionsplans zur UN-Resolution 1325 ist Thema einer Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/2680). Die Resolution aus dem Jahre 2000 sei ein Meilenstein zur Anerkennung der besonderen Auswirkungen von bewaffneten Konflikten auf Frauen und Mädchen gewesen - sie sei so Wegbereiterin einer "geschlechtersensiblen Friedens- und Sicherheitspolitik" geworden, schreiben die Abgeordneten. Sie erkundigen sich unter anderem nach den konkreten Maßnahmen und dem jeweiligen finanziellen Umfang bei der Umsetzung des seit 2012 bestehenden Nationalen Aktionsplans sowie danach, ob dieser nach Ablauf erneuert wird. Zudem soll die Bundesregierung mitteilen, ob eine Verknüpfung geplant ist zwischen dem "Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung von Sicherheitsratsresolution 1325", dem "Aktionsplan zivile Krisenprävention" sowie der vom Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung angekündigten Neuauflage eines "Genderaktionsplans".

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 491 - 6. Oktober 2014 - 12.00 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 8. Oktober 2014