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BUNDESTAG/4632: Heute im Bundestag Nr. 497 - 08.10.2014


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 497
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 08. Oktober 2014, Redaktionsschluss: 14.10 Uhr

1. Kanada hält an Ceta-Vertrag fest
2. Für schnellen Breitbandausbau
3. Zustimmung für neue Treibhausgasquoten
4. Bundestag soll Richter wählen
5. Risiken durch Kältemittel R1234yf



1. Kanada hält an Ceta-Vertrag fest

Ausschuss für Wirtschaft und Technologie

Berlin: (hib/FLA) Der kanadische Chefunterhändler Steve Verheul hat vor dem Ausschuss für Wirtschaft und Energie deutlich gemacht, dass die Verhandlungen zwischen der EU und Kanada zum Freihandelsabkommen Ceta aus der Sicht Ottawas beendet sind. Der Ausschuss befasste neben Ceta auch mit dem umstrittenen EU-Handelsabkommen mit den USA (TTIP). Basis ist für Kanada der bisher nur in Englisch vorliegende Text, der am 26. September beim EU-Kanada-Gipfel abgenickt wurde. Er wird jetzt etwa ein halbes Jahr lang juristisch geprüft, bevor dann nach Übersetzung in alle EU-Amtssprachen die Ratifizierungsprozedur beginnt.

Änderungen will Kanada offenbar nur in kleineren Punkten akzeptieren, nicht aber in wichtigen Bereichen. Sonst entstehe im gesamten Vertragswerk ein Ungleichgewicht, das zu einer Ceta-Neuverhandlung oder zum kompletten Scheitern des Abkommens führen könne. Ohnehin handelt es aus Sicht der kanadischen Regierung um ein faires Regelungswerk. Es sei bis hin zur Eliminierung von 98 Prozent der Zölle viel erreicht worden. Nicht zuletzt werde der Handel gerade für kleine und mittlere Unternehmen gefördert.

Die Schaffung einer eigenen Schiedsgerichtsbarkeit ist nach kanadischer Einschätzung unerlässlich, obwohl die Vertragspartner über ordentliche Gerichtssysteme verfügen. Nationale Gerichte hätten aber keine Zuständigkeit für internationale Abkommen. Diese Einschätzung stieß in allen Bundestagsfraktionen auf zurückhaltende Bewertung

In diesem Rahmen nannte es die CDU/CSU "unstrittig", dass es ein solches Abkommen geben müsse - verwies aber zugleich auf Themen wie Staatsanleihen, Bankenbereich, Investitionsschutz oder Schiedsgerichtsbarkeit, über die noch geredet werden müsse.

Ähnlich die Einschätzung der Knackpunkte durch die SPD-Fraktion. Sie wolle "alles tun, um den Handel in der globalisierten Welt auf einen solide Grundlage zu stellen". Und versicherte, sie wolle Ceta "sehr gründlich prüfen".

Die Linksfraktion hat sich dem-gegenüber schon auf "Ablehnung" festgelegt. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hob ihr "sehr hohes Interesse an vertieften Handelsbeziehungen" zu Kanada hervor. Sie habe aber bei Ceta "den einen oder anderen Kritikpunkt" - neben unzureichender Transparenz bei den Verhandlungen auch wieder an Schiedsgerichten und Schutz von Investitionen.

Damit ist bereits ein Thema vorgeben, wenn der Ausschuss zu einer Anhörung über Ceta einlädt. Dazu wird nach Übereinkunft der Obleute eingeladen, sobald die deutsche Übersetzung des Abkommens vorliegt.

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2. Für schnellen Breitbandausbau

Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur

Berlin: (hib/MIK) Für "schnelles Internet für alle" hat sich am Mittwoch Mittag der Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur eingesetzt, indem er einen Antrag (18/1973) der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD mit den Stimmen der Antragsteller gegen die Oppositionsfraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen annahm.

Um dieses Ziel zu erreichen, wird die Bundesregierung aufgefordert, den Breitbandausbau in Deutschland im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel "konsequent" vorantreiben, um bis 2018 eine flächendeckende Versorgung mit mindestens 50 Mbit/s zu erreichen. Darüber hinaus soll sie eine dynamische Entwicklung verfügbarer Bandbreiten ermöglichen, die den zunehmenden Bedarf berücksichtigt und eine digitale Spaltung zwischen Ballungszentren und ländlichen Räumen vermeidet. In diesem Sinne soll die Breitbandstrategie des Bundes umfassend weiterentwickelt werden, um den Ausbau einer hochleistungsfähigen Glasfaserinfrastruktur sowie eines modernen Mobilfunknetzes in Kombination mit anderen Technologien zu unterstützen.

Weiter soll die Regierung für eine informations- und investitionsfreundliche Regulierung der Telekommunikationsmärkte sorgen, bei der Impulse für zusätzliche Investitionen gesetzt und Planungssicherheit geschaffen und eine starke deutsche und europäische Telekommunikations- und IT-Industrie sichergestellt wird.

Die Abgeordneten fordern die Bundesregierung auf, bis zum Ende des dritten Quartals 2014 im Einvernehmen mit den Ländern einen nationalen Konsens zum Breitbandausbau anzustreben, insbesondere zur abgestimmten Ausgestaltung von Förderprogrammen und zur weiteren Frequenzplanung sowie mit den Ländern einen nationalen Konsens für eine zukunftsgerichtete terrestrische Fernsehversorgung mit dem Standard DVB-T2 und die Nutzung freiwerdender Frequenzen für die zusätzliche Versorgung mit leistungsfähigen mobilen Breitbandzugängen zu erarbeiten.

Die Regierung soll zudem bei ihrer weiteren Finanzplanung berücksichtigen, dass Fördermittel die Erreichung der Ausbauziele bis 2018 unterstützen. Sie soll außerdem schnell einen Gesetzentwurf vorlegen, in dem die Haftungsregelungen von WLAN-Betreibern klargestellt werden, um Rechtssicherheit zu schaffen. Schließlich fordern die Abgeordneten unter anderem weiter, die Kommunen bei ihren Bemühungen zum Breitbandausbau zu unterstützen.

Der Bundestag wird am Donnerstag abschließend über den
Koalitionsantrag beraten.

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3. Zustimmung für neue Treibhausgasquoten

Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit

Berlin: (hib/JOH) Die ab dem Jahr 2015 geltende Treibhausgasquote für Biokraftstoffe soll gegenüber dem geltenden Recht zunächst leicht angehoben und ab dem Jahr 2017 wieder abgesenkt werden. Einem entsprechenden Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD (18/2442) zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes hat der Umweltausschuss am Mittwochmorgen mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen zugestimmt. Die Linksfraktion votierte dagegen, Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich.

Der Gesetzentwurf nimmt Anpassungen an der bereits 2009 vom Bundestag beschlossenen Umstellung der Biokraftstoffquote auf eine Treibhausgasquote ab dem Jahr 2015 vor. So soll die Treibhausgasquote, anders als bisher von der Bundesregierung geplant, in den Jahren 2015 und 2016 gegenüber dem geltenden Recht von drei auf 3,5 Prozent leicht angehoben werden. Im Gegenzug dazu soll die Quote ab dem Jahr 2017 von 4,5 auf vier Prozent und ab dem Jahr 2020 von sieben auf sechs Prozent abgesenkt werden.

Hintergrund ist, dass die Mineralölwirtschaft bereits seit 2007 verpflichtet ist, einen bestimmten Mindestanteil an Biokraftstoffen beizumischen. Diese werden aus bisher überwiegend aus landwirtschaftlicher Erzeugung gewonnen. Künftig soll aber nicht mehr der Anteil entscheidend für die Erfüllung der sein, sondern die durch die Beimischung von Biokraftstoffen erzielte Einsparung von Treibhausgasemissionen.

CDU/CSU und SPD lobten Gesetzentwurf als Schritt in die richtige Richtung und als wichtigen Beitrag für den Klimaschutz. Auch die Grünen begrüßten die Umstellung auf die Treibhausgasquote grundsätzlich und sprachen von einer deutlichen Verbesserung der Klimabilanz von Biokraftstoffen. Linke und Grüne kritisierten jedoch, dass das Problem der so genannten indirekten Landnutzungsänderungen durch den Gesetzentwurf nicht gelöst werde. So argumentierte die Linksfraktion, dass die für die Erzeugung von Bioethanol notwendigen Rohstoffe, wie Getreide, Mais oder Zuckerrohr, war sicher auf zertifizierten Feldern angebaut würden. Dafür aber werde der Reis nun dort angebaut, wo vorher Regenwald war. Auch die Grünen wiesen darauf hin, dass durch den Anbau von Pflanzen für Biokraftstoffe der Anbau von Nahrungspflanzen auf Wald- und Brachflächen verdrängt werde. Dies sei schädlich für den Klimaschutz. Beide Fraktionen forderten daher, auch Faktoren wie den Transport und den Anbau in die Treibhausgasbilanzierung von Biokraftstoffen einzubeziehen. Dies sei für eine ehrliche und verlässliche Klimapolitik unerlässlich, betonten die Grünen, die dazu auch einen Entschließungsantrag eingebracht hatten. Diese wurde jedoch mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen abgelehnt.

Die CDU/CSU-Fraktion vertrat die Ansicht, dass das bisherige Zertifizierungssystem für Biokraftstoffe ausreichend sei. Änderungen an diesem einheitlichen europäischen Mechanismus seien außerdem europarechtlich problematisch. Positiv wertete es die Fraktion, dass der Gesetzentwurf "technologieoffen" sei. Zwar könnten Biokraftstoffe der zweiten Generation, wie Biowasserstoff, Power-To-Gas oder Biomethan, bisher nicht auf die Treibhausgasquote angerechnet werden. Jedoch arbeite die Europäische Kommission gerade an einer solchen Regelung. Eine Rechtsverordnung im Gesetzentwurf ermögliche es, Verordnungsermächtigungen der EU schnell in nationales Recht umsetzen zu können.

Auch die SPD-Fraktion bezeichnete die mögliche Anrechenbarkeit von Biokraftstoffen der zweiten Generation auf die Treibhausgasquote als einen "wichtigen Aspekt". Es sei außerdem zu begrüßen, wenn künftig häufiger Restprodukte, wie Abfall oder Stroh, und weniger Nahrungsmittelpflanzen zur Herstellung von Biokraftstoffen verwendet würden. Zugleich wiesen die Sozialdemokraten darauf hin, dass Deutschland mit der Umstellung auf die Treibhausgasquote in der Europäischen Union Vorreiter sei.

Über den Gesetzentwurf zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes wird das Bundestagsplenum am Donnerstagabend abstimmen. Neu im Entwurf aufgenommen wurden Änderungen, denen der Umweltausschuss ebenfalls am Mittwoch zustimmte. Grundlage war ein Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen, in den auch Forderungen des Bundesrates eingeflossen waren. So ist jetzt unter anderem vorgesehen, dass der Bundestag binnen vier Wochen zustimmen muss, wenn Regelungen zu strombasiertem Kraftstoffen getroffen werden.

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4. Bundestag soll Richter wählen

Recht und Verbraucherschutz/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/JBB) Die vom Bundestag zum Bundesverfassungsgericht berufenen Richter sollen zukünftig vom Plenum des Bundestag direkt gewählt werden. Das schreiben in einem gemeinsamen Gesetzesentwurf (18/2737) die Fraktionen CDU/CSU, SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen. Nach Artikel 94 des Grundgesetzes werden die Richter des Bundesverfassungsgerichtes zur Hälfte vom Bundesrat und zur Hälfte vom Bundestag gewählt. Bisher wählte der Bundestag seinen Teil der Richter indirekt durch einen Wahlausschuss, der aus zwölf Mitgliedern des Parlamentes besteht. Das soll nun geändert werden.

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5. Risiken durch Kältemittel R1234yf

Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/JOH) Mögliche Risiken durch den Einsatz des Kältemittels R1234yf in Klimaanlagen von Fahrzeugen sind Thema einer Kleinen Anfrage (18/2712) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Unter anderem wollen die Abgeordneten von der Bundesregierung wissen, wie viele Brände von Automobilen es seit dem Jahr 2008 gegeben hat und welche Ursachenschwerpunkte dafür bekannt sind. Außerdem fragen sie, ob der Regierung Studien bekannt seien, nach denen beim Verbrennen von R1234yf Carbonyldifluorid entsteht, welches dem im Ersten Weltkrieg verwendeten Kampfstoff Phosgen ähnlich sei.

Nach Auffassung der Grünen-Fraktion ist Carbonyldifluorid neben Fluorwasserstoff ein weiteres hochtoxisches Verbrennungsprodukt des Kältemittels. Dennoch werde das Mittel seit geraumer Zeit ohne abschließende Risikobewertung im Rahmen der REACH-Stoffbewertung in Klimaanlagen von Fahrzeugen eingesetzt.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 497 - 8. Oktober 2014 - 14.10 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 10. Oktober 2014