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BUNDESTAG/4679: Heute im Bundestag Nr. 544 - 03.11.2014


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 544
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Montag, 03. November 2014, Redaktionsschluss: 10.25 Uhr

1. Öffentliche Anhörung zu EU-Handelsregister
2. Empfehlungen des NSU-Ausschusses
3. Fortsetzung bei UNMISS im Südsudan
4. Sperrcode-Überwindung bei Mobilfunkgeräten
5. Kormoranbestände in Deutschland sinken
6. Standards beim Bau von Großstaudämmen



1. Öffentliche Anhörung zu EU-Handelsregister

Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz

Berlin: (hib/JBB) Die Vernetzung der Handelsregister der EU-Mitgliedstaaten steht im Zentrum einer öffentlichen Anhörung des Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Bundestages am Mittwoch, den 5. November. Die Anhörung findet um 14 Uhr im Saal 2.600 des Paul-Löbe-Haus des Bundestages statt.

Grundlage der Anhörung ist ein Gesetzentwurf (18/2137) der Bundesregierung, mit dem diese die Richtlinie 2012/17/EU des Europäischen Parlamentes und des Europäischen Rates umsetzt. Mit dieser Richtlinie soll der grenzüberschreitende Zugang zu Unternehmensinformationen über das europäische Justizportal verbessert werden und die genauen Kanäle für die Kommunikation zwischen den nationalen Registern der Mitgliedstaaten über eine zentrale Europäische Plattform laufen. Diese drei Teile, die Register der Mitgliedstaaten, die zentrale Europäische Plattform und das europäische Justizportal, bilden laut der EU-Vorlage zukünftig gemeinsam das europäische System der Registervernetzung. Zusätzlich soll es eine einheitliche europäische Kennung für Kapitalgesellschaften geben.

Als Sachverständige eigeladen sind Ulrich Kühn, Richter am Amtsgericht München und Leiter des Registerrechts München, Hans-Michael Pott von der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK), Carsten Schmidt vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen und Oliver Vossius, Präsident des Deutschen Notarvereins.

Interessierte Zuhörer werden gebeten, sich mit Namen, Vornamen und Geburtsdatum per E-Mail (rechtsausschuss@bundestag.de) beim Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz anzumelden.

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2. Empfehlungen des NSU-Ausschusses

Recht und Verbraucherschutz/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/JBB) Die Bundesregierung will die Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschuss des Bundestages für den Bereich der Justiz auf Bundesebene umsetzen. Dazu hat sie einen entsprechenden Gesetzentwurf (18/3007) vorgelegt.

Das Gesetz sieht vor, dass die Begründung der Zuständigkeit des Generalbundesanwalts vereinfacht wird und dieser frühzeitiger in Verfahren eingebunden wird, wenn sich Anhaltspunkte ergeben, dass seine Zuständigkeit in Betracht kommt. Zudem soll es bei Kompetenzstreitigkeiten zwischen Staatsanwaltschaften verschiedener Länder auf Antrag einer übernahme- oder abgabewilligen Staatsanwaltschaft zukünftig auch zu einem Sammelverfahren kommen. Über die konkreten Empfehlungen des Untersuchungsausschusses hinaus schlägt der Entwurf eine ausdrückliche Regelung vor, nach der "rassistische, fremdenfeindliche oder sonstige menschenverachtende Beweggründe und Ziele" bei der Strafzumessung berücksichtigt werden sollen.

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3. Fortsetzung bei UNMISS im Südsudan

Auswärtiges/Antrag

Berlin: (hib/AHE) Die Beteiligung der Bundeswehr an der UN-Friedensmission im Südsudan (UNMISS) soll fortgesetzt werden. Trotz umfangreicher Aufbaubemühungen der internationalen Gemeinschaft habe der Südsudan seit seiner Unabhängigkeit 2011 noch keine ausreichende staatliche Verwaltung geschaffen, heißt es in einem Antrag der Bundesregierung (18/3005). Mit dem Beginn schwerer bewaffneter Auseinandersetzungen seit Dezember 2013 habe sich die Sicherheitslage in Teilen des Landes wieder verschärft.

Als Reaktion darauf habe der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen im Mai 2014 die Aufgaben der Mission refokussiert. Die wichtigste Änderung bestehe in der Priorisierung und Konkretisierung der Aufgaben zum Schutz der Zivilbevölkerung. "Dagegen sind Aufgaben in der Unterstützung des Staatsaufbaus, die einen Großteil des ursprünglichen Mandats umfassten, weitgehend weggefallen", schreibt die Bundesregierung. Neue Kernelemente des Mandats seien der Schutz der Zivilbevölkerung, die Beobachtung und Untersuchung von Verletzungen der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts, die Sicherstellung des Zugangs für humanitäre Hilfe und die Unterstützung bei der Umsetzung des Waffenstillstandsabkommens, das unter Schirmherrschaft der Regionalorganisation Intergovernmental Authority on Development (IGAD) ausgehandelt wurde.

Konkret soll sich die Bundeswehr bei der Wahrnehmung von "Führungs-, Verbindungs-, Beratungs- und Unterstützungsaufgaben" beteiligen sowie bei der technischen Ausrüstung und Ausbildung truppenstellender Nationen helfen. Die Zusatzausgaben für den Einsatz von bis zu 50 Soldaten längstens bis zum 31. Dezember 2015 beziffert die Bundesregierung auf rund eine Million Euro.

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4. Sperrcode-Überwindung bei Mobilfunkgeräten

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Im Bundeskriminalamt (BKA) werden laut Bundesregierung "zur Überwindung von Gerätesperrcodes bei Kommunikationsgeräten (Mobilfunkgeräten)" kommerziell verfügbare Software-Werkzeuge eingesetzt. Diese würden jedoch ausschließlich bei Mobilfunkgeräten angewendet, die zuvor im Rahmen von Ermittlungsverfahren bei strafprozessualen Maßnahmen unter Beachtung der damit verbundenen einschlägigen Rechtsvorschriften sichergestellt wurden, schreibt die Regierung in ihrer Antwort (18/2932) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/2613).

Danach verfügen die Behörden der Zollverwaltung über keine eigenen technischen Werkzeuge zum Auslesen, Erraten oder Knacken von Passwörtern von Internetdiensten. Im Bereich IT-Kriminaltechnik würden bei der Auswertung von Kommunikationsgeräten wie zum Beispiel Smartphones, die zuvor im Rahmen von Ermittlungsverfahren sichergestellt wurden, technische Werkzeuge zur Ermittlung von Passwörtern und der Überwindung von Gerätesperren eingesetzt.

Laut Bundesregierung hängt die Notwendigkeit zum Knacken oder Umgehen von Verschlüsselungen im Internet vom jeweiligen Einzelsachverhalt und dem Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen ab. Im Rahmen ihrer Aufgabenerfüllung wie etwa der Strafverfolgung seien im Einzelfall entsprechende Maßnahmen der Behörden im Geschäftsbereich des Bundesinnenministeriums unter Wahrung der gesetzlichen Voraussetzungen zu treffen.

Der Vorlage zufolge nimmt der Anteil digitaler Speichermedien an beschlagnahmten oder sichergestellten Beweismitteln aufgrund der weiten Verbreitung der Digitaltechnik im täglichen Leben kontinuierlich zu. Die beschlagnahmten oder sichergestellten Beweismittel seien potenziell immer für die Ermittlung von Bedeutung. Durch die technischen Möglichkeiten der Sicherung - beispielsweise mittels PIN oder Passwort - werde die Auswertung der Beweismittel zunehmend verhindert oder erschwert.

Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, hat das BKA im Zeitraum vom 1. Januar 2012 bis zum 31. Dezember 2013 eine Erhebung unter Ermittlungsverfahren im Bereich der schweren Kriminalität durchgeführt, bei denen Ermittlungsdefizite aufgrund des Einsatzes verschlüsselter Kommunikation bestanden. In 97 Prozent der betrachteten 292 Fälle seien Instant-Messaging-Dienste mit zumeist integrierter Verschlüsselung verwendet worden; in mehr als 70 Prozent der Fälle habe die Nutzung von Kryptierung belegt werden können.

5. Kormoranbestände in Deutschland sinken

Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit/Antwort

Berlin: (hib/JOH) In fast allen Bundesländern und in vielen anderen Regionen Europas sind die Kormoranbestände in den vergangenen Jahren zurückgegangen. Die deutschen Bestände hätten sich von ihrem durch Verfolgung verursachten Tiefstand Ende der 1970er- beziehungsweise Anfang der 1980er-Jahre zunächst bis zu einem Maximalwert von zirka 25.000 Brutpaaren im Jahr 2008 erholt, schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (18/2979) auf eine Kleine Anfrage (18/2782) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Seither aber seien die Bestände wieder gesunken und pendelten um Werte von 20.000 bis 22.000 Brutpaaren.

Nach Ansicht der Regierung deuten die nicht mehr kontinuierlich wachsenden Brutpaarzahlen darauf hin, dass der Kormoran in Deutschland die Kapazitätsgrenzen seines Lebensraumes erreicht habe. Somit nehme die innerartliche Konkurrenz zu und es sei nicht mehr mit relevanten Wachstumsraten zu rechnen. Darüber hinaus könnten die sinkenden Bestandszahlen auch mit Eingriffen in Nachbarländern, zum Beispiel in Brutkolonien in Dänemark, zusammenhängen.

Die Regierung verweist darauf, dass in acht Bundesländern, darunter in Bayern, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen, Verordnungen bestünden, die den Abschuss von Kormoranen unter Erteilung einer allgemeinen Ausnahme gemäß § 45 Absatz 7 des Bundesnaturschutzgesetzes erlauben. Die Verordnungen stützten sich nur auf fischereiwirtschaftliche Schäden und teilweise auf Belange des Fischartenschutzes. Wichtig für die Erteilung dieser Ausnahme sei, schreibt die Bundesregierung, dass mit hinreichender Wahrscheinlichkeit angenommen werden könne, dass die Präsenz von Kormoranen in einem bestimmten Gebiet tatsächlich für einen "erheblich reduzierten fischereiwirtschaftlichen Ertrag" verantwortlich sei.

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6. Standards beim Bau von Großstaudämmen

Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/JOH) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erkundigt sich nach der Einhaltung von Umwelt- und Sozialstandards bei Großstaudammprojekten. Mittels einer Kleinen Anfrage (18/2997) will sie von der Bundesregierung unter anderem erfahren, wie diese Staudammprojekte begutachtet, die ihr in der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit zur Finanzierung angetragen werden beziehungsweise über deren Finanzierung ihre Vertreter in multilateralen Entwicklungsorganisationen mitentscheiden. Außerdem fragen die Grünen-Abgeordneten, inwieweit die Bundesregierung konkrete Projekte, wie den Bau des Ruhidji-Wasserkraft-Projekts in Tansania, unterstützt.

Nach Ansicht der Fraktion sind große und mittelgroße Staudämme mit vielfältigen ökologischen, sozialen und ökonomischen Gefahren verbunden. Die Annahme, dass Großstaudämme eine Antwort auf den Klimawandel darstellten, sei längst infrage gestellt. So seien unterhalb von Dämmen oft ganze Regionen ausgetrocknet und Fischpopulationen verschwunden. Die Projekte führten häufig zu Zwangsumsiedlungen, außerdem seien flussabwärts lebende Menschen, insbesondere arme ländliche Bevölkerungsgruppen, häufig negativ betroffen.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 544 - 3. November 2014 - 10.25 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 5. November 2014