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BUNDESTAG/4686: Heute im Bundestag Nr. 551 - 04.11.2014


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 551
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Dienstag, 04. November 2014, Redaktionsschluss: 14.55 Uhr

1. EU-Digitalkommissar Oettinger zu Gast
2. Bahn für die Schienenwege zuständig
3. Disput um Entlastung bestimmter Kommunen
4. Änderungsvorschläge abgelehnt
5. 4,39 Milliarden Euro Lkw-Maut-Einnahmen



1. EU-Digitalkommissar Oettinger zu Gast

Ausschuss Digitale Agenda

Berlin: (hib/HAU) Der neue EU-Kommissar für Digitale Wirtschaft und Gesellschaft, Günther Oettinger. will die Europäisierung der digitalen Politik voranbringen. Das sagte der CDU-Politiker und bisherige EU-Energiekommissar am Dienstag vor dem Ausschuss Digitale Agenda. Wichtige Ziele der digitalen Politik seien nur europäisch umsetzbar. Benötigt werde dafür auch eine klare Kompetenzordnung, sagte der EU-Kommissar und bekannte sich eindeutig zum Subsidaritätsgrundsatz. Zugleich machte er vor den Abgeordneten deutlich, dass für ihn die Zusammenarbeit mit der deutschen Politik im Vordergrund stehe.

Als Beleg dafür, dass eine Europäisierung der digitalen Politik nötig sei, Oettinger unter anderem den Datenschutz. So habe man zwar in vielen Bereichen einen europäischen Binnenmarkt geschaffen. "Beim Datenschutz haben wir aber immer noch 28 fragmentierte Silos." Eine europäische Datenschutzgrundverordnung, die im kommenden Jahr von EU-Parlament und Europäischen Rat verabschiedet werden solle, sei insbesondere für Deutschland von Vorteil. "Sonst erleben wir in Europa ein Datenschutzdumping", sagte der EU-Kommissar. Offen sei noch bei der europäischen Datenschutzgrundverordnung, ob darin alles geregelt werden solle oder die einzelnen Mitgliedstaaten eigene, strengere Regeln erlassen dürften.

Was den Netzausbau angeht, so sagte Oettinger, man brauche einen kohärenten grenzüberschreitenden Ausbauplan. "Wir brauchen Investitionen der Industrie." Man müsse nun mit dem Blick auf das Beihilferecht schauen, was machbar ist, um Telekommunikationsunternehmen auch in Regionen, in denen es sich aus wirtschaftlicher Sicht für die Unternehmen nicht lohne, zum Netzausbau zu motivieren. "Netzausbau macht nur flächendeckend Sinn", sagte Oettinger. Sein Ehrgeiz sei es im Übrigen, Mittel für die Kofinanzierung des Ausbaus aus dem 300 Milliarden Euro schweren Konjunkturprogramm der EU bereitzustellen.

Als ein wichtiges Thema benannte der neue Digitalkommissar auch das Urheberrecht, das noch "aus der analogen Welt stammt". Benötigt würden eine Europäisierung und eine Modernisierung. "Dabei brauchen wir Ihren Input", sagte er an die Abgeordneten gewandt. Seine Planungen, so Oettinger, sähen vor, bis Sommer 2015 eine Neuregelung des Urheberechts vorzulegen.

Mit Blick auf den Streit zwischen der EU-Kommission und dem US-amerikanischen Unternehmen Google stellte Oettinger klar, dass Google als Dienstleister notwendig sei. Es stehe aber die Frage des eventuellen Missbrauchs seiner marktbeherrschenden Stellung im Raum. Die von europäischen Unternehmen eingereichten Klagen gegen Google sollen bis zum Frühjahr 2015 geklärt sein, sagte der EU-Kommissar.

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2. Bahn für die Schienenwege zuständig

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/MIK) Das Instandhaltungsmanagement bei den Schienenwegen der Bahn gehört zur Betreiberverantwortung der Infrastrukturunternehmen. Dies schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/2996) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/2844).

Im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben würden die Betreiber die Inspektion und die Wartungsarbeiten eigenverantwortlich durchführen, heißt es weiter. Die DB Netz AG habe dazu konzerneigene Richtlinien eingeführt. Danach müssen sämtliche Strecken in regelmäßigen Abständen inspiziert werden. Sofern sich sicherheitsrelevante Abweichungen ergäben, müsse der Betreiber geeignete Maßnahmen treffen, die die Sicherheit uneingeschränkt gewährleisteten.

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3. Disput um Entlastung bestimmter Kommunen

Inneres/Unterrichtung

Berlin: (hib/STO ) Die Bundesregierung hat Forderungen des Bundesrates nach Änderungen an ihrem Gesetzentwurf "zur Änderung des Freizügigkeitsgesetzes/EU und weiterer Vorschriften" (18/2581) eine Absage erteilt. Dies geht aus ihrer als Unterrichtung vorliegenden Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrates (18/3004) zu dem Entwurf hervor, der am Donnerstag zur abschließenden Beratung auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht.

Ziel des Gesetzentwurfes, der der Zustimmung des Bundesrates bedarf, ist es laut Bundesregierung, Fälle von Rechtsmissbrauch oder Betrug in Bezug auf das europäische Freizügigkeitsrecht, im Bereich der Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung sowie bei der Inanspruchnahme von Kindergeld "konsequenter zu unterbinden". Vorgesehen ist zudem, dass der Bund die Kommunen "wegen der besonderen Herausforderungen, die sich aus dem verstärkten Zuzug aus anderen EU-Mitgliedstaaten ergeben, zusätzlich zu den bereits beschlossenen Hilfen in diesem Jahr um weitere 25 Millionen Euro entlastet". Dafür soll die Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft und Heizung im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch erhöht werden. Zur weiteren Entlastung der Kommunen soll die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) für die Impfung von Kindern und Jugendlichen aus EU-Staaten, deren Versicherteneigenschaft in der GKV zum Zeitpunkt der Schutzimpfung noch nicht festgestellt ist, die Kosten für den Impfstoff übernehmen.

Der Bundesrat dringt in seiner Stellungnahme auf mehrere Änderungen der Regierungsvorlage. Unter anderem begrüßt der Bundesrat die von der Regierung beabsichtigte Entlastung der Kommunen, weist aber darauf hin, dass der gewählte Weg über eine Erhöhung der Bundesbeteiligung an den Kosten für Unterkunft und Heizung für Hartz-IV-Empfänger "nicht zu einer kurzfristigen, zielgerichteten Entlastung bestimmter, besonders belasteter Kommunen führt, sondern zu einer gleichmäßigen Entlastung aller Landkreise und Städte der von Bund bestimmten Länder". Die zielgerichtete Entlastung besonders belasteter Kommunen würde eine landesgesetzliche Verteilung der zusätzlichen Bundesbeteiligung voraussetzen, die insbesondere den jeweiligen landesverfassungsrechtlichen Vorgaben entsprechen müsste, wie der Bundesrat in seiner Begründung argumentiert. Schon aus zeitlichen Gründen sei es ausgeschlossen, rechtzeitig landesrechtliche Regelungen zu schaffen, die eine andere Verteilung dieser Gelder ermöglichen.

In ihrer Gegenäußerung stimmt die Bundesregierung der Bundesrats-Stellungnahme "insoweit zu, dass es ohne ergänzende Ausführungsregelungen auf Länderseite nicht zu einer kurzfristigen, zielgerichteten Entlastung bestimmter, besonders belasteter Kommunen" käme. Sie sehe jedoch "bezüglich der kritischen Anmerkungen des Bunderates zu dem im Gesetzentwurf gewählten Weg" keine Alternative. Auch die Arbeits- und Sozialministerkonferenz der Länder habe Ende November 2013 diesen Finanzierungsweg vorgeschlagen.

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4. Änderungsvorschläge abgelehnt

Haushalt/Unterrichtung

Berlin: (hib/MIK) Der Bundesrat begrüßt die im "Gesetzentwurf der Bundesregierung zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen ab 2015 und zum quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung (18/2586)" enthaltene finanzielle Unterstützung des Bundes beim Ausbau der Kindertagesbetreuung. Er hält es aber für erforderlich, dass die Beteiligung des Bundes an den Betriebskosten der Kindertagesbetreuung verstetigt wird. Das geht aus der Unterrichtung durch die Bundesregierung (18/3008) hervor. Im Übrigen macht der Bundesrat in seiner Stellungnahme Änderungsvorschläge, die die Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung ablehnt.

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5. 4,39 Milliarden Euro Lkw-Maut-Einnahmen

Verkehr und digitale Infrastruktur/Unterrichtung

Berlin: (hib/MIK) Im Jahr 2013 sind durch die Lkw-Maut insgesamt 4,39 Milliarden Euro eingenommen worden. Dies geht aus dem Bericht zur Tätigkeit der Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaft (VIFG) im Jahr 2013 hervor, den die Bundesregierung als Unterrichtung (18/3014) vorgelegt hat.

Damit sind die Einnahmen um rund 230 Millionen Euro hinter den Planungen zurückgeblieben, heißt es weiter. Gegenüber den im Jahr 2012 erzielten Mauteinnahmen in Höhe von 4,362 Millionen Euro liege ein Anstieg von rund 29 Millionen Euro vor.

Zuzüglich eines Mautguthabens in Höhe von rund zwölf Millionen Euro nicht in Anspruch genommener Mittel aus dem Haushaltsjahr 2011 und weiterer Einnahmen hätten die verfügbaren Mautmittel bei rund 4,41 Milliarden Euro gelegen.

Der VIFG sind zu Beginn des Jahres 2013 nach Abzug der Systemkosten sowie der Ausgaben zur Entlastung des Güterkraftverkehrsgewerbes insgesamt 3,37 Milliarden Euro zugewiesen worden, heißt es in der Unterrichtung. Diese Mittel seien vollständig in die Bundesfernstraßen investiert worden. Davon seien 2,62 Milliarden Euro (77,6 Prozent) auf die Bundesautobahnen entfallen und 754,3 Millionen Euro (22,4 Prozent) auf die Bundesstraßen.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 551 - 4. November 2014 - 14.55 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 6. November 2014