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BUNDESTAG/4691: Heute im Bundestag Nr. 556 - 05.11.2014


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 556
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 05. November 2014, Redaktionsschluss: 13.10 Uhr

1. Reform der Asylbewerberleistungen
2. Flüchtlingsheime in Gewerbegebieten



1. Reform der Asylbewerberleistungen

Ausschuss für Arbeit und Soziales

Berlin: (hib/CHE) Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen SPD und CDU/CSU hat der Ausschuss für Arbeit und Soziales am Mittwochvormittag den Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/2592) zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) angenommen. Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke konnten sich mit ihrer Forderung nach Abschaffung des Gesetzes nicht durchsetzen. Ein entsprechender Gesetzentwurf der Grünen (18/2736) und ein Antrag der Linken (18/2871) fanden keine Mehrheit.

Mit den Änderungen setzt die Bundesregierung ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom Juli 2012 um, in dem die Richter die bisherigen Geldleistungen für Asylbewerber als unvereinbar mit dem Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums erklärt und eine transparente Berechnung der Bedarfssätze gefordert hatten. Im Zentrum des Entwurfs, der am Donnerstag in dritter Lesung vom Bundestag beraten wird, steht deshalb die Anhebung dieser Geldleistungen und deren regelmäßige Überprüfung analog zu den Bedarfssätzen des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (Hartz IV und Sozialhilfe). Auch ist unter anderem geplant, Kindern und Jugendlichen bereits von Beginn ihres Aufenthaltes an Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket zu gewähren. Die Dauer des Bezugs von Grundleistungen nach dem AsylbLG soll von derzeit 48 auf 15 Monate verkürzt werden, so dass nach Ablauf dieser Frist Leistungen entsprechend dem SGB-XII bezogen werden können. Menschen mit einem humanitären Aufenthaltstitel nach Paragraf 25 Absatz 5 des Aufenthaltsgesetzes (zum Beispiel Bürgerkriegsflüchtlinge) werden aus dem Anwendungsbereich des AsylbLG insoweit herausgenommen, als dass sie Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII erhalten, wenn die Entscheidung über die Aussetzung ihrer Abschiebung 18 Monate zurückliegt.

In der Debatte verteidigten Union und SPD nochmals ihren Entwurf als eine "Eins-zu-Eins-Umsetzung" des Karlsruher Urteils. Es gebe in einigen Punkten deutliche Verbesserungen, auch wenn natürlich klar sei, dass mit dem Gesetzentwurf nicht alle offenen Fragen der Flüchtlingspolitik beantwortet werden können, hieß es aus der SPD-Fraktion. Sie betonte die Notwendigkeit, unter anderem bei der Gesundheitsversorgung "weitere Schritte" gehen zu wollen. Im Übrigen verwies sie auf die Umsetzung einer Protokollnotiz des Bundesrates noch bis Ende des Jahres, mit der weitere Verbesserungen für Flüchtlinge verbunden seien. Die Union betonte, dass die durch den Bund geschaffenen Rahmenbedingungen den Bundesländern bereits jetzt einen weiten Gestaltungsspielraum bei der Gesundheitsversorgung ermöglichten. Man dürfe ferner nicht so tun, als sei es ganz einfach, das AsylbLG abzuschaffen, denn dadurch würden die Kommunen weiter finanziell belastet. Dies dürfe nicht passieren. Die Fraktion lobte das AsylbLG als Garant des sozialen Friedens gerade in den Großstädten. Grüne und Linke hielten dagegen, dass der Gesetzentwurf nicht den Nachweis erbringe, dass Asylsuchende ein anderes Existenzminimum benötigten als Menschen, die Leistungen nach dem SGB-II beziehen (Hartz IV). Dies habe das Bundesverfassungsgericht jedoch verlangt, betonten beide Fraktionen. Sie kritisierten die Berechnung der Leistungen als nach wie vor nicht nachvollziehbar und hielten an ihrer Forderung fest, die Sonderbehandlung von Asylsuchenden zu beenden.

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2. Flüchtlingsheime in Gewerbegebieten

Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit

Berlin: (hib/JOH) Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit hat am Mittwochmorgen einer geplanten Änderung des Baugesetzbuches zugestimmt, mit der die Unterbringung von Flüchtlingen ab dem Jahr 2015 auch in Gewerbegebieten und Außenbereichen von Siedlungen ermöglicht werden soll. Die Änderung ist auf fünf Jahre befristet. Für den durch die Koalitionsfraktionen in Teilen abgeänderten Gesetzentwurf des Bundesrates (18/2752) stimmten CDU/CSU und SPD, die Linksfraktion votierte dagegen. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen enthielt sich der Stimme. Am Donnerstag will der Bundestag das Gesetz beschließen.

Nach Ansicht der Koalitionsfraktionen hilft das Gesetz den Kommunen, schnell und rechtssicher Unterbringungsmöglichkeiten für die hohe Zahl an Flüchtlingen zu schaffen. Viele Kommunen ständen unter enormem Druck und wüssten nicht mehr, wo sie die Asylsuchenden unterbringen sollen, hieß es aus der Unionsfraktion. Allerdings könne eine zeitliche befristete Änderung des Baugesetzbuches nicht alle Probleme lösen und daher nur ein Baustein in einer Reihe von Maßnahmen sein.

Unionsabgeordnete verwiesen auf die Aussage von Hilmar von Lojewski von der Bundesvereinigung kommunaler Spitzenverbände in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses am Montag, wonach Flüchtlingsunterkünfte in Gewerbegebieten oder Außenbereichen immer nur "ultima ratio" sein würden. Zuerst würden die Kommunen immer prüfen, ob im Innenbereich von Städten eine dezentrale Unterbringung möglich sei. Erst wenn alle Möglichkeiten ausgeschöpft seien, komme eine Unterbringung in Gewerbegebieten in Betracht. Voraussetzung hierfür sei aber die Nähe zu Einrichtungen für soziale Zwecke sowie die Einhaltung emissionsrechtlicher Vorschriften.

Die SPD-Fraktion bezeichnete die Gesetzesänderung als Notlösung, um die großen Probleme in Städten mit angespanntem Wohnungsmarkt, wie Hamburg oder München, anzugehen. Eine möglichst dezentrale Unterbringung in Wohnungen sei zwar die beste Lösung, jedoch stünden dafür derzeit zu wenige Wohnungen zur Verfügung. Die Sozialdemokraten schlossen sich daher auch der Forderung der Grünen an, die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) zu verpflichten, den Kommunen bundeseigene Liegenschaften zu guten Konditionen zur Verfügung zu stellen. Außerdem forderten sie die Schaffung verbindlicher Standards für Flüchtlingseinrichtungen, um die Asylsuchenden menschenwürdig unterzubringen. Dies hatten in der Anhörung am Montag auch zahlreiche Sachverständige verlangt.

Die Grünen, die jahrelange Fehler und Versäumnisse in der Flüchtlingspolitik kritisierten, forderten neben einer Gesetzesänderung im Hinblick auf die BImA auch ein Umbauprogramm für Liegenschaften, die für die Flüchtlingsunterbringung genutzt werden. Außerdem mahnten sie eine frühzeitige Evaluierung des vorliegenden Gesetzes an, um dessen Auswirkungen in der Praxis erkennen zu können. Wie auch die anderen Fraktionen vertraten sie die Ansicht, dass Flüchtlingsunterkünfte in Gewerbegebieten nur "ultima ratio" sein könnten, da diese zu Integrationsprobleme führten.

Die Linksfraktion lehnte das Gesetz grundsätzlich ab, da es ihrer Auffassung nach zu einer Verschiebung von Flüchtlingen in Gewerbegebiete führt. Dies sei mit einer Willkommenskultur und dem Schutz der Menschenwürde nicht vereinbar. Flüchtlinge sollten dezentral untergebracht werden und höchstens sechs bis acht Wochen in Sammelunterkünften leben müssen, forderte die Fraktion. Der Regierung warf sie langfristige Fehler in der Wohnungspolitik vor. Zudem kritisierten die Linken die Verteilung der Flüchtlinge auf die Bundesländer nach dem Königsteiner Schlüssel. Stattdessen sollten die Kommunen stärker als bisher miteinander kooperieren, um Potenziale zur Lösung der aktuellen Probleme besser zu erschließen. So stünden gerade im Osten Deutschlands viele Wohnungen leer.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 556 - 5. November 2014 - 13.10 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 7. November 2014