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BUNDESTAG/4824: Heute im Bundestag Nr. 025 - 14.01.2015


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 025
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 14. Januar 2015, Redaktionsschluss: 18.25 Uhr

1. Lärmschutz bei Sportanlagen
2. 3. Für sauberen Handel im Kongo
4. Konzept Grüne Infrastruktur kommt
5. Mehr Schutz vor Radon in Innenräumen
6. Asylstatistik für das Jahr 2014
7. Beschränkung von Post-Fernmeldegeheimnis



1. Lärmschutz bei Sportanlagen

Sportausschuss

Berlin: (hib/HAU) Die Sportanlagenlärmschutzverordnung (SALVO) muss reformiert werden. Diese Forderung erhoben der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) und der Deutsche Fußballbund (DFB) am Mittwoch vor dem Sportausschuss. Vertreter beider Organisationen machten vor den Abgeordneten deutlich, dass der Zielkonflikt zwischen Sportaktivitäten einerseits und dem Ruhebedürfnis anderseits immer öfter zu Einschränkungen oder Untersagungen von Sportplatzaktivitäten führe.

Um 20 Uhr gehe auf vielen Sportplätzen inzwischen das Licht aus, sagte DFB-Vertreter Willi Hink. Ebenso wie die wochenendlichen Ruhezeiten zwischen 13 und 15 Uhr sorgten diese Nutzungseinschränkungen dafür, dass Fußballvereine Aufnahmestopps verhängen müssten und Kommunen immer häufiger darüber diskutieren würden, ob sich Investitionen in Sportanlagen überhaupt noch lohnen würden, beklagte er. Dies habe auch damit zu tun, dass beispielsweise Modernisierungen einer schon vorhandenen Sportanlage dazu führten, dass diese Sportanlage aus dem als Standortschutz gedachten "Altanlagenbonus" herausfallen würden und nach dem Baurecht mit erhöhten Lärmschutzvorschriften bewertet würden. Andreas Klages vom DOSB verwies zudem darauf, dass Kommunen ihre Sportanlagen immer öfter an die städtische Peripherie verlagern würden, was ein wohnortnahes Sporttreiben erschwere. Es stelle sich daher nicht die Frage ob, sondern nur wie die SALVO reformiert werden könne.

Handlungsbedarf gibt es auch aus Sicht des Deutschen Städtetages. Es sei eine ansteigende Zahl an Konflikten zwischen Lärmschutz und Sport zu verzeichnen, sagte Städtetag-Vertreter Klaus Hebborn, der für einen fairen Interessenausgleich zwischen der Nutzung von Sportanlagen und dem Ruhebedürfnis der Anwohner eintrat. Ein solcher Ausgleich schließe eine unbeschränkte Nutzung von Sportanlagen ebenso aus, wie deren Verdrängung an die Peripherie der Städte, machte Hebborn deutlich.

Ebenso wie die Vertreter des organisierten Sports sprach er sich für die Sicherung des Altanlagenbonus aus sowie für einen Wegfall der Ruhezeiten an Sonn- und Feiertagen. Zudem sollten die Lärmimmissionswerte maßvoll angehoben werden. Absolut nicht vermittelbar sei, da waren sich die Vertreter der Kommunen und des Sports ebenfalls einig, dass Kinderlärm unterschiedlich behandelt werde. So dürften Kinder auf einem Bolzplatz entsprechend der 2011 gesetzlich festgeschriebene "Kinderlärm-Privilegierung" Lärm verursachen. Auf einem danebengelegenen Sportplatz im Vereinstraining könnten dieselben Kinder dies nur im Rahmen behördlicher Einschränkungen und unter der Gefahr einer Nutzungseinschränkung für alle Vereinsmitglieder tun.

Im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit sei man sich der Problematik bewusst, machte der Parlamentarische Staatssekretär Florian Pronold (SPD) deutlich. Es gelte einen Kompromiss zwischen den unterschiedlichen Interessen zu finden, sagte er. Eine Länderöffnungsklausel, wie von Hamburg vorgeschlagen, sei dabei nicht der richtige Weg, so Pronold, der in dieser Einschätzung mit Städtetag-Vertreter Klaus Hebborn übereinstimmte. Der Staatssekretär sprach sich für die Stärkung des Altanlagenbonus aus. Auch die Übernahme der Regelungen zum Kinderlärm in die SALVO und eine Überprüfung der Regelung zu den Nutzungszeiten erscheine richtig, so Pronold, der jedoch darauf hinwies, dass der Diskussionsprozess zu der Frage noch nicht abgeschlossen sei. Der SPD-Politiker bremste zugleich übertriebene Erwartungen. Egal wie die Änderungen aussehen würden: streitunanfällig seien sie nicht. "Wir brauchen einen gesellschaftlichen Konsens", forderte der Staatssekretär.

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2. Für sauberen Handel im Kongo

Wirtschaft und Energie/Antwort

Berlin: (hib/JOJ) Den Vorschlag der EU-Kommission zur Selbstregulierung von Rohstoffimporten aus Konflikt- und Hochrisikoregionen hat die Bundesregierung in der Antwort (18/3650) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/3391) als einen "scheinbar realistischen und praktikablen Ansatz" bezeichnet. Der Verkauf der vier betroffenen Rohstoffe Zink, Tantal, Wolfram und Gold sei die Finanzierungsgrundlage für die Austragung von Konflikten in der Demokratischen Republik Kongo und der Region der Großen Seen, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort.

Der Vorschlag berücksichtige nur den Bereich der Lieferkette zwischen Abbau und Hütte oder Raffinerie (Upstream-Bereich), da dieser Bereich der entscheidende "Flaschenhals" für Sorgfaltspflichten sei. Die Bundesregierung verspricht sich von der freiwilligen Selbstzertifizierung eine Eindämmung der Konfliktfinanzierung und eine Verbesserung der Menschrechtsituation in der Region der Großen Seen.

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3. Konzept Grüne Infrastruktur kommt

Verkehr und Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/JOJ) Das "Bundeskonzept Grüne Infrastruktur" soll in der zweiten Hälfte der Legislaturperiode vorgestellt werden. Dies schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/3579) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/2819). In dem Konzept will die Bundesregierung bestehende Fachkonzepte und Leitbilder zu Naturschutz und Landschaftspflege zusammenbringen, um zum Beispiel die Hochwasservorsorge, die Auenentwicklung, die Bundesverkehrswegeplanung und die Vernetzung der Biotope in Deutschland besser planen zu können, heißt es weiter.

Die Grünen-Fraktion hatte sich nach der Vernetzung der Lebensräume erkundigt. Das Ziel aus dem Jahr 2002, ein zusammenhängendes Biotop von mindestens zehn Prozent der gesamten Landesfläche zu schaffen, sei nach Information der Abgeordneten bis heute nicht erreicht. Die Bundesregierung schreibt dazu, sie verfüge über keine Zahlen über den derzeitigen Umsetzungsgrad. Es sei aber bekannt, dass es auf Länder- und Kommunalebene eine Vielzahl von Einzelmaßnahmen gebe.

Auf Bundesebene würde die Vernetzung neben dem "Bundeskonzept Grüne Infrastruktur", unter anderem mit den Bundesprogrammen "Blaues Band" und "chance.natur - Bundesförderung Naturschutz" gefördert, teilt die Regierung in der Antwort mit.

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4. Mehr Schutz vor Radon in Innenräumen

Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit/Antwort

Berlin: (hib/JOH) Die Bundesregierung hat sich bei der Neufassung der europäischen Grundnormen zum Strahlenschutz dafür eingesetzt, dass Radonschutzregelungen zukünftig in die nationalen Strahlenschutzvorschriften aufgenommen werden müssen. Darin werde unter anderem gefordert, dass nationale Referenzwerte für die Radonkonzentration in Innenräumen festgelegt und Programme zur Erfassung und Verminderung der Radonrisiken durchgeführt werden, schreibt sie in einer Antwort (18/3543) auf eine Kleine Anfrage (18/3384) der Fraktion Die Linke. Die nationalen Referenzwerte dürften 300 Becquerel pro Kubikmeter (Bq/m3) danach nicht überschreiten.

Die Bundesregierung sieht darin einen Kompromiss, der zum einen die Empfehlungen internationaler Fachorganisationen wie der Weltgesundheitsorganisation aufgreife, die einen Richtwert von 100 Bq/m3 vorsähen und in Ausnahmefällen auch bis zu 300 Bq/m3. Zum anderen gewährleiste er hinsichtlich der praktischen Machbarkeit des Radonschutzes in den verschiedenen Ländern ausreichende Flexibilität.

Das radioaktive Edelgas Radon werde im Erdboden freigesetzt und könne aufgrund fehlender oder unzureichender Abdichtungen in Gebäude eindringen, betont die Bundesregierung. In Abhängigkeit von den geologischen Verhältnissen ergäben sich sehr unterschiedlich hohe Radonkonzentrationen in den Innenräumen. Es werde davon ausgegangen, dass mit dauerhaft höherer Radonkonzentration die Wahrscheinlichkeit, an Lungenkrebs zu erkranken, ansteige. Eine Schwellenkonzentration, bei deren Unterschreitung keine Gesundheitsrisiken bestünden, existiere nach Kenntnisstand der Bundesregierung nicht.

Sie verweist darauf, dass sie sich seit Jahren dafür einsetze, die Öffentlichkeit durch Aufklärung auf die mit Radon verbundenen Risiken und die zur Verfügung stehenden Präventions- und Sanierungsstrategien, die das Eindringen von Radon in Innenräume unterbinden beziehungsweise deutlich verringern, aufmerksam zu machen. In der breiten Öffentlichkeit sei die Problematik jedoch kaum zur Kenntnis genommen worden. Förderprogramme seien weitgehend ungenutzt geblieben. Rechtliche Regelungen zum Schutz vor Radon seien in der Vergangenheit ebenfalls nicht durchsetzbar gewesen, da die betroffenen Bundesländer allein auf Information und Eigeninitiative der betroffenen Bevölkerung gesetzt hätten.

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5. Asylstatistik für das Jahr 2014

Inneres/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/STO) "Ergänzende Informationen zur Asylstatistik für das Jahr 2014" verlangt die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (18/3713). Darin erkundigen sich die Abgeordneten danach, wie viele Asylanträge im vergangenen Jahr als "offensichtlich unbegründet" abgelehnt wurden. Auch fragen sie die Bundesregierung unter anderem nach den bisherigen Erfahrungen mit den Auswirkungen der Einstufung der drei Westbalkanländer Serbien, Mazedonien und Bosnien-Herzegowina als "sichere Herkunftsstaaten".

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6. Beschränkung von Post- Fernmeldegeheimnis

Bundestagsnachrichten/Unterrichtung

Berlin: (hib/STO) Im Jahr 2013 sind dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), dem Bundesnachrichtendienst (BND) und dem Militärischen Abschirmdienst (MAD) insgesamt 212 Individualmaßnahmen zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses genehmigt worden und damit 55 mehr als im Jahr davor. Das geht aus einer Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (18/3709) hervor. Danach genehmigte die G 10-Kommission den drei Nachrichtendiensten im ersten Halbjahr 2013 insgesamt 97 Beschränkungsmaßnahmen in Einzelfällen und im zweiten Halbjahr 115. Im Vorjahr waren es den Angaben zufolge noch 73 Einzelmaßnahmen im ersten Halbjahr und 84 im zweiten Halbjahr.

Der Anteil der Beschränkungsmaßnahmen des BfV lag 2013 bei 73 Einzelmaßnahmen im ersten und 86 Einzelmaßnahmen im zweiten Halbjahr, wie es in der Unterrichtung weiter heißt. Im ersten Halbjahr handelte es sich den Angaben zufolge um 27 neu begonnene und 46 aus dem Jahr 2012 fortgeführte Überwachungen. Im zweiten Halbjahr waren es laut Vorlage 31 neu begonnene und 55 aus dem ersten Halbjahr 2013 fortgeführte Maßnahmen. Den Arbeitsbereich des BND betrafen 2013 im ersten Halbjahr 22 Anordnungen, von denen 14 aus 2012 übernommen wurden, wie aus der Vorlage ferner hervorgeht. Im zweiten Halbjahr seien es 28 Anordnungen gewesen, von denen 18 aus der ersten Jahreshälfte übernommen worden seien. Seitens des MAD wurden der Unterrichtung zufolge "im ersten Halbjahr 2013 zwei Maßnahmen, die aus dem Vorberichtszeitraum übernommen wurden, und im zweiten Halbjahr eine Maßnahme, die aus dem ersten Halbjahr übernommen wurde", vorgenommen.

Laut Vorlage betrafen die den Zuständigkeitsbereich des BfV betreffenden Anordnungen - jeweils differenziert nach erstem und zweitem Halbjahr 2013 - "insbesondere die Bereiche Islamismus (46 beziehungsweise 59 Verfahren) und Ausländerextremismus (acht beziehungsweise fünf Verfahren) sowie den nachrichtendienstlichen Bereich (14 beziehungsweise 19 Verfahren)". Verfahren in den Bereichen Rechtsextremismus (vier beziehungsweise zwei) und Linksextremismus (jeweils eines) seien demgegenüber erneut in der Minderzahl gewesen. Die Einzelmaßnahmen des BND seien ausschließlich dem islamistischen Bereich zuzuordnen. Beim MAD habe eine Maßnahme ebenfalls den Bereich Islamismus betroffen, während die andere dem nachrichtendienstlichen Bereich zuzuordnen gewesen sei.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 025 - 14. Januar 2015 - 18.25 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 17. Januar 2015


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