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BUNDESTAG/4850: Heute im Bundestag Nr. 051 - 29.01.2015


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 051
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Donnerstag, 29. Januar 2015, Redaktionsschluss: 10.50 Uhr

1. Antrag zu 100 Jahre Bauhaus bestätigt
2. Vorsitzwechsel in der Kinderkommission
3. Flugunfähigmachen von Vögeln in Zoos



1. Antrag zu 100 Jahre Bauhaus bestätigt

Ausschuss für Kultur und Medien

Berlin: (hib/JOJ) Bei Enthaltung der Oppositionsfraktionen stimmte der Ausschuss für Kultur und Medien am Mittwoch für den Antrag der Koalitionsfraktionen über die Planungen zum hundertsten Bauhaus-Jubiläum im Jahr 2019 (18/3727). In ihrem gemeinsamen Antrag fordern CDU/CSU- und SPD-Fraktion die Bundesregierung auf, sich an der Organisation des Jubiläums zu beteiligen und die Feierlichkeiten als ein "Ereignis von nationaler und weltweiter Strahlkraft hervorzuheben und zu würdigen".

Die Fraktion Die Linke bedauerte, dass kein fraktionsübergreifender Antrag zustande gekommen sei und kritisierte, dass der Antrag sich ausschließlich auf die Kulturstätten Weimar, Dessau und Berlin beschränke. Dem schloss sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen an. Zudem sprach die Grünen-Fraktion ihre Sorgen darüber aus, dass das geplante Bauhaus-Archiv in Berlin nicht bis 2019 fertiggestellt wird. Den Vorwurf der Opposition, von der Koalition nicht in die Antragsformulierung eingebunden worden zu sein, wies die CDU/CSU-Fraktion zurück. Das Thema sei nicht vom Himmel gefallen und die Fraktionen hätten genügend Zeit gehabt ihre Interessen vorzutragen.

Auch die Vertreterin der Bundesbeauftragten für Kultur und Medien betonte die große Bedeutung des Jubiläums. In den kommenden Monaten werde es die Aufgabe von Bund und den sieben beteiligten Bundesländern sein, die notwendigen Strukturen zu schaffen, darunter falle der Ausbau einer dem Bauhaus-Verbund übergeordneten Geschäftsstelle.

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2. Vorsitzwechsel in der Kinderkommission

Kinderkommission (öffentliche Sitzung)

Berlin: (hib/ABB) Die Kinderkommission hat eine neue Vorsitzende - Am Mittwochabend überreichte Eckhard Pols (CDU) in einer öffentlichen Sitzung seinen Vorsitz an die SPD-Abgeordnete Susann Rüthrich. Kinderrechte in das Grundgesetz schreiben, machte sie deutlich, sei ihr oberstes Ziel. Lebhafte Stimmung entlud sich im Saal, denn die Kiko-Vorsitzende hatte zu ihrer ersten Sitzung eine Schulklasse der Heinrich-Roller-Grundschule aus Berlin eingeladen. Häufig rede man über die Kinder, aber nicht mit ihnen, erklärte Rüthrich den Kindern und Besuchern. In einem Kunstprojekt konnten die Schüler das Thema "Kinderrechte" künstlerisch abbilden und stellten ihre Bilder den Kiko-Mitgliedern und der anwesenden parlamentarischen Staatssekretärin des Familienministeriums Caren Marks vor. Rüthrich stellte drei Schwerpunktthemen in den Vordergrund: Kinderrechte ins Grundgesetz, Mitbestimmungsrecht und die Ausstattung der Kinder und Jugendlichen. "Das wollen wir nicht ohne Kinder machen", betonte Rüthrich. Deshalb würden regelmäßig Kinderkonferenzen im Bundestag stattfinden, in denen Kinder und Jugendliche über ihre Probleme, Rechte und Wünsche reden und diskutieren können.

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3. Flugunfähigmachen von Vögeln in Zoos

Ernährung und Landwirtschaft/Antwort

Berlin: (hib/EIS) Das Beschneiden von Vogelflügeln in zoologischen Einrichtungen verstößt gegen das Tierschutzgesetz. Diese Einschätzung geht aus einer Antwort (18/3792) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (18/3683) der Fraktion Die Linke hervor. Dazu heißt es weiter, dass es sich beim routinemäßigen Flugunfähigmachen von Vögeln um eine zootechnische Maßnahme handelt und nicht um eine "tierärztliche Indikation im Einzelfall". Nach Paragraph 6 des Tierschutzgesetzes sei aber "das vollständige oder teilweise Amputieren von Körperteilen oder das vollständige oder teilweise Entnehmen oder Zerstören von Organen oder Geweben eines Wirbeltieres" verboten. Zwar seien Ausnahmetatbestände in dem Gesetz vorgesehen, doch das Flugunfähigmachen von Vögeln gehöre nicht dazu. Die Bundesregierung weist in der Antwort darauf hin, dass die Durchsetzung der Tierschutzregelungen den zuständigen Behörden der Bundesländer obliegt.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 051 - 29. Januar 2015 - 10.50 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 31. Januar 2015


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