Schattenblick →INFOPOOL →PARLAMENT → FAKTEN

BUNDESTAG/4864: Heute im Bundestag Nr. 065 - 04.02.2015


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 065
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 04. Februar 2015, Redaktionsschluss: 15.10 Uhr

1. Minister berichtete über Sicherheitslage
2. Koalition ändert Energieauditgesetz
3. Gewalt gegen Frauen in Europa
4. Mitsprache bei neuer Nato-Eingreiftruppe



1. Minister berichtete über Sicherheitslage

Innenausschuss

Berlin: (hib/STO) Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) hat dem Innenausschuss am Mittwochvormittag über die Sicherheitslage in Deutschland sowie über nach den Terroranschlägen von Paris ergriffene und noch geplante Sicherheitsmaßnahmen berichtet. Mit Blick auf die Bedrohung durch den internationalen Terrorismus sprach der Minister dabei von einer hohen Gefährdungslage. Man habe "Grund zur Sorge und zur Wachsamkeit, aber nicht zur Panik", sagte de Maizière. Er verwies unter anderem auf die vorgesehene Einführung eines Ersatz-Personalausweises, der nicht zum Verlassen der Bundesrepublik berechtigt und so Ausreisen insbesondere von Dschihadisten in Krisen- und Kriegsgebiete wie Syrien oder Irak verhindern soll, sowie auf einen vom Bundeskabinett verabschiedeten Gesetzentwurf zur Strafbarkeit von Reisen in terroristischer Absicht.

Zugleich warb der Ressortchef für die Verabschiedung eines europäischen Fluggastdaten-Abkommens und sprach sich für eine Regelung zur Vorratsdatenspeicherung aus. Über Letztere besteht allerdings nach den Worten de Maizières in der Koalition keine Einigkeit.

Die CDU/CSU-Fraktion dankte dem Minister für die "besonnene" Reaktion auf die Anschläge von Paris. Man könne nicht den Vorwurf erheben, dass die Bundesregierung auf die Anschläge aktionistisch reagiert oder die Attentate instrumentalisiert habe. Sie hob zugleich hervor, dass man den Themen Präventivarbeit und Deradikalisierung künftig mehr Aufmerksamkeit widmen müsse.

Die SPD-Fraktion erkundigte sich danach, wie der Minister die aktuelle Gefährdungslage in Deutschland einschätze. Auch wollte die Fraktion unter anderem die zeitliche Dauer der nach den Pariser Anschlägen in der Bundesrepublik ergriffenen Notfallmaßnahmen erfahren.

Die Fraktion Die Linke fragte danach, wie viele Durchsuchungen und Festnahmen es nach den Anschlägen von Paris in Deutschland gab und welche Erkenntnisse dabei gewonnen wurden. Ferner wollte sie unter anderem wissen, wer bei der Fluggastdatenspeicherung die Daten auswerten solle.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen warf die Frage auf, ob die "Nachbereitung" des Pariser Anschlaggeschehens in Frankreich zu Schlussfolgerungen für deutsche Behörden führe. Daneben sprach sie unter anderem die Personal- und Ausstattungssituation der deutschen Sicherheitsbehörden an.

*

2. Koalition ändert Energieauditgesetz

Ausschuss für Wirtschaft und Energie

Berlin: (hib/HLE) Große Unternehmen sollen verpflichtet werden, in regelmäßigen Abständen sogenannte Energieaudits durchzuführen. Dabei werden die Energiequellen und der Energieverbrauch eines Unternehmens überprüft und bewertet. Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie stimmte am Mittwoch dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Teilumsetzung der Energieeffizienzrichtlinie und zur Verschiebung des Außerkrafttretens des § 47g Absatz 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (18/3373, 18/3788) zu. Für den Entwurf stimmten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD, die Oppositionsfraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen waren dagegen.

Wie es im Gesetzentwurf heißt, soll die Pflicht zur Durchführung dieser Energieaudits einen gemeinsamen Rahmen für Maßnahmen zur Förderung von Energieeffizienz in der EU schaffen. Damit soll sichergestellt werden, dass die Energieeffizienz in der EU bis zum Jahr 2020 um 20 Prozent gesteigert wird. Wie die Bundesregierung in der Begründung des Entwurfs schreibt, sind deutsche Unternehmen weltweit Vorreiter bei der Nutzung energieeffizienter Techniken und Lösungen, um bestehende Einsparpotenziale zu identifizieren und zu heben. "Mit der Pflicht zur Einführung von Energieaudits soll diese Entwicklung verbreitert werden", hofft die Bundesregierung. Die Steigerung der Energieeffizienz durch den intelligenten Einsatz von Energie diene der Versorgungssicherheit und der Wirtschaftlichkeit der Energieversorgung. Sie leiste gleichzeitig einen Beitrag zum Klimaschutz und zur Ressourcenschonung. Die Wirtschaft wird durch die Energieaudits mit Kosten in Höhe von 50 Millionen Euro pro Jahr belastet.

Der Ausschuss beschloss mit Mehrheit der Koalitionsfraktionen einen Änderungsantrag. Danach müssen Firmen, die über die Pflicht zu Energieaudits hinausgehen und Energiemanagementsysteme einführen wollen, die Energieaudits nicht bis zum 5. Dezember dieses Jahres durchführen. Auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stimmte zu, während sich die Linksfraktion enthielt. Gegen die Stimmen der Opposition billigte die Ausschussmehrheit einen Entschließungsantrag von CDU/CSU und SPD. Danach soll die Bundesregierung beim Vollzug des Gesetzes nicht auf Energieaudits in jeder Filiale von Unternehmen bestehen, sondern es soll die Möglichkeit geben, bei vergleichbaren Standorten Cluster zu bilden. Sonst könne für Unternehmen mit einer Vielzahl gleichartiger Standorte ein unverhältnismäßiger Aufwand entstehen. Abgelehnt wurde ein Entschließungsantrag von Bündnis 90/die Grünen, mit dem unter anderem das Ziel verfolgt wurde, neben großen Unternehmen auch kleine und mittlere energieintensive Unternehmen in die Auditpflicht einzubeziehen.

Die CDU/CSU-Fraktion bezeichnete den Gesetzentwurf als 1:1-Umsetzung der EU-Richtlinie. In der öffentlichen Anhörung deutlich gewordene Probleme beim Vollzug seien im Änderungsantrag und im Entschließungsantrag aufgegriffen worden. Die SPD-Fraktion sagte, die Energiemanagementsysteme seien ein Plus im Vergleich zu den Audits. Deshalb sei es richtig, die Managementsysteme im Änderungsantrag als Ersatz für die Energieaudits zuzulassen.

Dagegen sprach die Linksfraktion von einer "mutlosen Pflichterfüllung", weil der von der EU gesetzte Termin näher rücke. Bei den Audits handele es sich um reine Dokumentationspflichten, unternehmen müssten die Firmen nichts. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erklärte, bei den kleinen und mittleren Unternehmen lägen Potenziale für mehr Energieeffizienz, die genutzt werden müssten.

*

3. Gewalt gegen Frauen in Europa

Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Berlin: (hib/AW) Deutschlands Frauen sind nur sehr schlecht über Kampagnen und Initiativen gegen Gewalt gegen Frauen informiert. Lediglich 23 Prozent der deutschen Frauen über 15 Jahren haben Kenntnis von solchen Programmen. Deutschland liegt damit unter den 28 Mitgliedstaaten auf einem der letzten drei Plätze. Dies teilte Joanna Goodey von der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte am Mittwoch vor dem Familienausschuss mit. Goodey informierte den Ausschuss über die Studie "Gewalt gegen Frauen", die die Agentur im Frühjahr 2014 veröffentlicht hatte. Für die repräsentative Umfrage seien 42.000 Frauen nach dem Zufallsprinzip ausgewählt und in zweistündigen Einzelinterviews befragt worden.

Laut der Studie liegt der Anteil der Frauen zwischen 15 und 74 Jahren in Deutschland, die physische oder sexuelle Gewalt erlebt haben mit 35 Prozent leicht über dem EU-Durchschnitt von 33 Prozent. In Deutschland seien zudem 13 Prozent der Mädchen unter 15 Jahren Opfer von sexueller Gewalt geworden, der EU-Durchschnitt liege bei zwölf Prozent. Auch bei den sexuellen Belästigungen von Frauen liegt Deutschland mit 60 Prozent über dem EU-Durchschnitt von 55 Prozent. Joanna Goodey kündigte an, dass die Studie in den kommenden Wochen nach Mitgliedsländern getrennt ausgewertet und die Ergebnisse veröffentlicht würden.

*

4. Mitsprache bei neuer Nato-Eingreiftruppe

Auswärtiges/Antrag

Berlin: (hib/AHE) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag (18/3922), den Bundestag in die Entscheidung über die neue schnelle Nato-Eingreiftruppe einzubeziehen. Diese sei Teil des "Readiness Action Plan", den die Nato-Mitglieder als Reaktion auf die von mehreren Mitgliedsstaaten geäußerten Sicherheitsbedenken im September 2014 beschlossen haben, die wegen der Situation in der Ukraine eine veränderte Bedrohungslage konstatierten. "Viele Fragen zu Struktur, Ausrichtung und Aufgabe des Verbandes sind noch offen, insbesondere was die Entscheidungshoheit, die Befehlskette, die Verwendung der Truppen, vor allem aber die Wahrung der Parlamentsbeteiligungsrechte bei der Entsendung bewaffneter Streitkräfte angeht", schreiben die Abgeordneten.

Die Bundesregierung wird aufgefordert, auf dem NATO-Verteidigungsministertreffen am morgigen Donnerstag in Brüssel "keine abschließende Entscheidung über das Konzept" Eingreiftruppe zu treffen, "ohne den Deutschen Bundestag vorher eingehend zu konsultieren". Außerdem soll sichergestellt werden, dass die Beteiligungsrechte des Bundestags zur Mandatierung von Einsätzen im Rahmen der Eingreiftruppe "nicht eingeschränkt oder umgangen werden".

Der Antrag steht am morgigen Donnerstag auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums.

*

Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 065 - 4. Februar 2015 - 15.10 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Telefon: +49 30 227-35642, Telefax: +49 30 227-36191
E-Mail: mail@bundestag.de
Internet: www.bundestag.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 6. Februar 2015


Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang