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BUNDESTAG/4898: Heute im Bundestag Nr. 099 - 25.02.2015


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 099
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 25. Februar 2015, Redaktionsschluss: 15.35 Uhr

1. Differenzierte Sicht zu Strompreisen
2. Beteiligung Kroatiens am Wirtschaftsraum
3. Grenzkontrollen an den Schengen-Außengrenzen
4. Rückbau Atomkraftwerk Isar 1/Ohu


1. Differenzierte Sicht zu Strompreisen

Ausschuss für Wirtschaft und Energie

Berlin: (hib/HLE) Die starken Erhöhungen des Strompreises in Deutschland relativieren sich wieder, wenn die Belastung ins Verhältnis zum Bruttoinlandsprodukt gesetzt wird. In einer Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie führte Professor Andreas Löschel, der Vorsitzende der Expertenkommission zum Monitoring Prozess "Energie der Zukunft", am Mittwoch aus, dass sich die Belastung der Strom-Letztverbraucher in den vergangenen Jahren von 40 auf 70 Milliarden Euro erhöht habe. Löschel wies aber darauf hin, dass andere Indikatoren das Bild differenzieren würden. Würden bei Unternehmen die Energiestückkosten betrachtet, falle der Anstieg aufgrund der Effizienzmaßnahmen weniger stark aus. Und gemessen am Bruttoinlandsprodukt sei der Anteil der Stromausgaben mit 2,5 Prozent in den letzten Jahren stabil geblieben.

Professor Georg Erdmann, ebenfalls Mitglied der Expertenkommission, regte die Einführung von Indikatoren für Umwelt, Preis und Versorgungssicherheit an. Kommissionsmitglied Hans-Joachim Ziesing sah gewisse Erfolge bei der Energiewende in den Bereichen Energieeffizienz und erneuerbare Energien. Die klimapolitischen Ziele könnten jedoch verfehlt werden. Insbesondere der Verkehrssektor bleibe hinter den Zielen zurück. Und auch im Wärmesektor gebe es Defizite. Notwendig seien auch Anstrengungen beim Ausbau der Windenergie, da in den nächsten Jahren viele Anlagen aus Altersgründen stillgelegt werden müssten.

Der Ausschuss nahm den von der Bundesregierung als Unterrichtung (18/3487) vorgelegten "Ersten Fortschrittsbericht Energiewende" zur Kenntnis. Darin heißt es, die erneuerbaren Energien seien erstmals wichtigster Stromerzeuger in Deutschland geworden. Von Jahresanfang bis August 2014 habe die kumulierte Bruttostromerzeugung aus erneuerbaren Energien 109 Terawattstunden betragen. Die Kostendynamik bei der von den Stromverbrauchern zu zahlenden Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz sei durchbrochen, stellt die Regierung weiter fest. Die EEG-Umlage werde 2015 erstmals sinken - und zwar von 6,24 Cent pro Kilowattstunde in diesem Jahr auf 6,17 Cent im Jahr 2015.

Der Anteil der erneuerbaren Energien am Bruttostromverbrauch habe 2013 bei 25,3 Prozent gelegen, berichtet die Regierung. Im Jahr 2025 soll dieser Anteil auf 40 bis 45 Prozent steigen. Der Anteil der Windenergie am Bruttostromverbrauch habe 2013 8,7 Prozent betragen, der Anteil der Biomasse bei 7,9 Prozent, der Anteil der Photovoltaik bei 5,2 und der Anteil der Wasserkraft bei 3,5 Prozent. Der Bau neuer Anlagen bei Photovoltaik und Windenergie an Land nahm stark zu, während Biomasse stagnierte.

Weiter teilt die Bundesregierung mit, dass sich der Anteil erneuerbarer Energien am gesamten Wärmeverbrauch auf 134,4 Terawattstunden erhöht habe. Der Wärmemarkt (Raumwärme, Warmwasser, Prozesswärme) stelle mit über der Hälfte des gesamten Endenergieverbrauchs den bedeutendsten Verbrauchssektor in Deutschland dar. Bei den Wärmequellen aus erneuerbaren Energien dominiert die Biomasse, aber Solarthermieanlagen und Wärmepumpen würden an Bedeutung gewinnen. Der Anteil der erneuerbaren Energien im Verkehrssektor betrage 5,5 Prozent.

Es sei viel erreicht worden, stellt die Bundesregierung in dem Bericht fest, es sei aber auch noch vieles zu tun. Als Beispiel wird die Senkung des Primärenergieverbrauchs angeführt: Unter Berücksichtigung der tatsächlichen Entwicklung von 2008 bis 2013 kann von einer "Verringerung des Primärenergieverbrauchs um etwa 7,2 bis 10,1 Prozent bis 2020 im Vergleich zum Basisjahr 2008 ausgegangen werden. Das Ziel, den Primärenergieverbrauch bis 2020 um 20 Prozent gegenüber 2008 zu verringern, lässt sich also nur mit zusätzlichen Maßnahmen erreichen."

Die CDU/CSU-Fraktion sah die Energiewende auf einem guten Weg. So komme der Ausbau der erneuerbaren Energien voran. Dagegen warnte die Linksfraktion vor einer Verfehlung der Klimaziele und diagnostizierte "politisches Versagen". Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erklärte, dass die Bundesregierung bei der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) stark verzögere. Auf Fragen der SPD-Fraktion nach einer Bewertung der KWK erklärte Kommissionsmitglied Ziesing, die Kraft-Wärme-Kopplung auf fossiler Basis könne wegen der Auswirkungen auf das Klima keine langfristige Lösung sein.

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2. Beteiligung Kroatiens am Wirtschaftsraum

Wirtschaft und Energie/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 11. April 2014 über die Beteiligung der Republik Kroatien am Europäischen Wirtschaftsraum (18/4052) eingebracht. Darin werden die Bedingungen für die Beteiligung am Europäischen Wirtschaftsraum festgelegt. Wie die Regierung erläutert, wird jedes EU-Mitgliedsland auch Mitglied des Europäischen Wirtschaftsraums.

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3. Grenzkontrollen an den Schengen-Außengrenzen

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Um Grenzkontrollen an den Schengen-Außengrenzen geht es in der Antwort der Bundesregierung (18/4033) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/3904). Wie die Regierung darin darlegt, richtet sich die Durchführung von Grenzkontrollen an den Schengen-Außengrenzen nach Artikel sieben des Schengener Grenzkodex. Danach sei bei allen Reisenden eine Mindestkontrolle vorzunehmen. Diese bestehe aus der Feststellung der Identität anhand des vorgelegten Reisedokumentes sowie der Überprüfung der Echtheit und Gültigkeit des Dokuments und lasse dessen Abgleich mit Sachfahndungsdateien zu, also mit Daten über gestohlene, missbräuchlich verwendete, abhanden gekommene und für ungültig erklärte Dokumente. Dieser Sachfahndungsabgleich sei anlässlich von Grenzkontrollen bei jedem Reisedokument zulässig, jedoch schengenweit nicht verpflichtend.

Ein Abgleich von Personen, die das Gemeinschaftsrecht auf freien Personenverkehr genießen, mit nationalen und europäischen Datenbanken sei nur "auf nichtsystematische Weise, das heißt nicht vollumfänglich bei allen die Schengen-Außengrenzen überschreitenden Reisebewegungen, zulässig", heißt es in der Vorlage weiter. Bei Drittstaatsangehörigen sei eine Personenfahndungsabfrage bei der Einreisekontrolle obligatorisch und bei der Ausreisekontrolle fakultativ.

Wie aus der Antwort ferner hervorgeht, begrüßt die Bundesregierung die im Ratsdokument 16880/14 vom 18. Dezember 2014 fixierte "Empfehlung der Europäischen Kommission über nichtsystematische Personenfahndungsabfragen von Personen, die das Gemeinschaftsrecht auf freien Personenverkehr genießen, bei Grenzkontrollen an den Schengen-Außengrenzen". Dieser risikobasierte beziehungsweise lagebezogene Ansatz sei "innerhalb des bestehenden Rechtsrahmens", führt die Bundesregierung aus. Sie setze sich bereits bei der EU-Kommission dafür ein, diese Empfehlung im untergesetzlichen europäischen "Leitfaden für Grenzschutzbeamte (Schengen-Handbuch)" als gemeinsame europäische Auslegung zu fixieren.

Die EU-Mitgliedstaaten, die Schengen-Staaten und die Europäische Kommission können sich den Angaben zufolge im Rahmen des bestehenden Rechts auf eine gemeinsame Auslegung des Grenzkodex verständigen. Diese entfalte keine rechtliche Verpflichtung. Für eine rechtlich verpflichtende "Vornahme von systematischen Sachfahndungsabfragen von Reisedokumenten und nichtsystematischen Personenfahndungsabfragen von Personen, die das Gemeinschaftsrecht auf freien Personenverkehr genießen, bei Grenzkontrollen an den Schengen-Außengrenzen wäre nach Auffassung der Bundesregierung Artikel sieben des Schengener Grenzkodex zu novellieren".

Das Initiativrecht für eine Änderung des Schengener Grenzkodex obliegt laut Bundesregierung der EU-Kommission. Im Übrigen sei "die Intensivierung von Fahndungsabfragen bei Grenzkontrollen an den Schengen-Außengrenzen Gegenstand der fortwährenden Erörterungen auf europäischer Ebene, um grenzüberschreitende Reisebewegungen von sogenannten Foreign Fighters frühzeitig erkennen und verhindern zu können", schreibt die Bundesregierung weiter.

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4. Rückbau Atomkraftwerk Isar 1/Ohu

Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/SKO) Über den geplanten Rückbau des abgeschalteten Atomkraftwerks Isar1/Ohu und den Umgang mit den darin verbliebenen Brennstoffen will sich die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (18/4077) bei der Bundesregierung informieren. Momentan seien noch viele hochradioaktive Brennstoffe in Nasslagern und Reaktorbehältern vorhanden, die bei einem Rückbau gefährlich werden könnten, urteilt die Fraktion. Für eine Auslagerung würden Castorbehälter benötigt, die momentan aber noch nicht zur Verfügung stünden. Der Rückbau des Atomkraftwerks solle daher möglichst erst erfolgen, wenn die Anlage vollständig frei von hochradioaktiven Brennstoffen sei.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 099 - 25. Februar 2015 - 15.35 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 27. Februar 2015

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