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BUNDESTAG/4912: Heute im Bundestag Nr. 113 - 04.03.2015


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 113
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 04. März 2015, Redaktionsschluss: 11.25 Uhr

1. Sozialabkommen mit den Philippinen
2. Nein zu Linken-Antrag gegen Mieterhöhungen
3. Mietpreisbremse auf den Weg gebracht
4. Vermittlungsquote von 13 Prozent
5. Verwaltungskosten in Jobcentern
6. Ziele in der Bildungspolitik


1. Sozialabkommen mit den Philippinen

Ausschuss für Arbeit und Soziales

Berlin: (hib/CHE) Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat am Mittwochvormittag den Weg frei gemacht für ein Sozialabkommen mit den Philippinen. Einstimmig votierten die Abgeordneten für einen Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/4048), der ein Abkommen über Soziale Sicherheit zwischen Deutschland und der Republik der Philippinen umsetzt. Darin geht es unter anderem um Regelungen, die eine Doppelversicherung von Arbeitnehmern verhindern sollen, die von ihren Betrieben in das jeweils andere Land entsendet werden. Die Arbeitnehmer sollen allein den Rechtsvorschriften eines Vertragsstaates, in der Regel des Heimatstaates, unterliegen, heißt es in dem Entwurf. Darüber hinaus sehen die Regelungen die uneingeschränkte Zahlung von Renten in den anderen Staat vor. Voraussetzungen dafür könnten durch die Zusammenrechnung der in beiden Staaten zurückgelegten Versicherungszeiten erfüllt werden, schreibt die Regierung. Derzeit hat die Bundesrepublik mit 20 anderen Staaten ein solches Abkommen unterzeichnet. Ein weiteres mit Vietnam sei in Arbeit, wie die Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Anette Kramme (SPD), im Ausschuss ankündigte.

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2. Nein zu Linken-Antrag gegen Mieterhöhungen

Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit

Berlin: (hib/JOH) Die Linksfraktion ist am Mittwochmorgen im Umweltausschuss mit einem Antrag (18/504) gescheitert, in dem sie Maßnahmen gegen steigende Mieten gefordert hatte. So sollten Mieterhöhungen ohne Wohnwertverbesserung bei Bestandsmieten nach Ansicht der Fraktion künftig nur noch in Höhe des Inflationsausgleichs zulässig sein. Allein wegen der Weitervermietung einer Wohnung sollen Mieten nicht mehr erhöht werden dürfen.

Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD lehnten die Initiative ab, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen enthielt sich. Am morgigen Donnerstag stimmt der Bundestag sowohl über diesen Antrag als auch über das Mietrechtsnovellierungsgesetz (18/3121), kurz Mietpreisbremse, ab. Die Mietpreisbremse soll den Mietanstieg auf angespannten Wohnungsmärkten ebenfalls dämpfen.

Die Linke betonte im Ausschuss, sie verstehe ihren Antrag als Antwort auf die ihrer Ansicht nach völlig unzureichenden wohnungspolitischen Maßnahmen der Bundesregierung. Auch die geplante Mietpreisbremse löse die Probleme nicht. Unter anderem kritisierte die Fraktion, dass die Mietpreisbremse nicht flächendeckend eingeführt werden solle und Ausnahmen für modernisierte Wohnungen und Neubauten vorsehe. Dabei sollte der Maßstab grundsätzlich die Miete des Vormieters sein.

Die Koalitionsfraktionen bezeichneten den Antrag der Linkfraktionen als unbegründet. Sie betonten, dass die Große Koalition nicht nur die Mietpreisbremse, sondern auch eine Reihe anderer wohnungspolitischer Maßnahmen auf den Weg bringe, um die Lage auf dem Wohnungsmarkt zu entschärfen. Als Beispiele nannten sie das "Bündnis für bezahlbares Wohnen" und die Erhöhung der Mittel für die energetische Gebäudesanierung. Die Union verwies außerdem auf die geplante Wohngeldreform, die mit einer Neufestlegung der Mietspiegel einhergehe. 900.000 Haushalte würden von der Reform, die nach Angaben des Bundesumweltministeriums im März vom Bundeskabinett beschlossen werden und am 1. Januar 2016 in Kraft treten solle, profitieren.

Mit Blick auf die Forderung der Linken, die Bundesregierung solle den sozialen Wohnungsbau stärker fördern, stellte die Union klar, dass hierfür seit der Föderalismusreform 2006 die Länder zuständig seien. Der Bund unterstütze sie jedoch noch bis 2019 jährlich mit Kompensationszahlungen in Höhe von 518 Millionen Euro.

Die SPD-Fraktion betonte, dass die Länder schon jetzt Gestaltungsspielräume hätten, um den Anstieg der Mieten zu dämpfen. Diese sollten sie intensiver nutzen. So hätten sie einen Genehmigungsvorbehalt für die Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen. Außerdem könnten sie den Kündigungsschutz auf zehn Jahre erhöhen, wenn eine Mietwohnung zur Eigentumswohnung werde. Die Mietpreisbremse bezeichneten die Sozialdemokraten als wichtiges Instrument, das jetzt schnell umgesetzt werden müsse, um weiteren Mietsteigerungen einen Riegel vorzuschieben.

Die Grünen kritisierten, dass die Große Koalition 500 Tage gebraucht habe, um die Mietpreisbremse überhaupt auf den Weg zu bringen. Sie komme daher viel zu spät und sei außerdem im Laufe der Verhandlungen immer weiter durchlöchert worden. Wie die Linksfraktion nahmen sie Anstoß an der Befristung der Maßnahme auf fünf Jahre und den Ausnahmen für umfassend modernisierte Wohnungen.

Die wohnungspolitische Bilanz der Großen Koalition bezeichneten die Grünen zudem ebenfalls als "mager". Die Wohngeldreform sei noch nicht auf den Weg gebracht und was am Ende beim "Bündnis für bezahlbares Wohnen" herauskomme, sei unklar. Zudem sei die Umsetzung der Mietpreisbremse durch die Länder sehr schwierig. Es werde daher noch viel Zeit brauchen, bis das Gesetz greife.

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3. Mietpreisbremse auf den Weg gebracht

Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz

Berlin: (hib/SCR) Die sogenannte Mietpreisbremse ist auf den Weg gebracht. Mit Stimmen der Vertreter von CDU/CSU und SPD - bei Enthaltung von Vertretern der Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen - beschloss am Mittwochmorgen der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz den Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/3121). Die zweite und dritte Lesung im Plenum ist für morgen vorgesehen.

Das Gesetz sieht vor, dass in von den Bundesländern ausgewiesenen, "angespannten Wohnungsmärkten" die Miete bei Neuvermietungen maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf. Ausnahmen sind unter anderem für Wohnungen, die erstmals nach dem 1. Oktober 2014 vermietet worden sind, und für "umfassend" modernisierte Wohnungen vorgesehen. Zudem sollen im Wohnungsvermittlungsrecht das sogenannte Bestellerprinzip eingeführt werden. Demnach soll derjenige, der einen Makler beauftragt, dazu verpflichtet werden, ihn auch zu bezahlen.

Ein Vertreter der Fraktion CDU/CSU sagte, es sei ein "guter Tag für Mieter und Mieterinnen". Die "Mietpreisbremse" sei indes ein "kurzfristiges Instrument", Abhilfe könnte langfristig nur der Neubau von Wohnungen schaffen. Deshalb sei es gut, dass in dem Gesetz Ausnahmen für Neubauten vorgesehen seien. Die "Mietpreisbremse" solle keine "Investitionsbremse" werden. Auch die im Gesetz ausgeführten "objektiven Kriterien" für die Ausweisung der angespannten Wohnungsmärkte seien wichtig.

Ein Vertreter der SPD-Fraktion verwies auf die Einsparungen für Mieter. Nach Berechnungen der Bundesregierung würden diese um zirka 850 Millionen Euro entlastet - sowohl in Hinblick auf die gedeckelten Mieten als auch aufgrund der gesparten Courtagezahlungen. In letzterem Bereich sei es wichtig gewesen, "klare Kante" gezeigt zu haben, um keine Ausnahmen im Bestellerprinzip zuzulassen. Die Regelung, nach der Bundesländer darüber entscheiden, welche Wohnungsmärkte angespannt seien, sei auch in Hinblick auf den Eigentumsschutz im Grundgesetz richtig, sagte der SPD-Vertreter.

Ein Vertreter der Linken-Fraktion kritisierte, dass das Gesetz auf Betreiben der Union aufgeweicht worden sei. Problematisch sei zum Beispiel die Ausnahme von Neubauten, die gar nicht unter die Mietdeckelung fielen. Auch die Begrenzung der "Mietpreisbremse" in den jeweiligen Gebieten auf fünf Jahre sei kritisch zu sehen. Notwendig sei zudem, ein "Neustart" von Bund und Ländern im sozialen Wohnungsbau.

Ein Vertreter der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bemängelte, dass Kritikpunkte, die sich aus einer öffentlichen Anhörung und aus der Stellungnahme des Bundesrates ergeben hätten, nicht im Gesetz aufgegangen seien. So sei etwa die Regelung zur Rügemöglichkeit einer zu hohen Miete nicht mieterfreundlich ausgestaltet. Der Grünen-Vertreter kritisiert - ähnlich wie der Linken-Vertreter -, dass die Ausarbeitung des Gesetzes zu lange gedauert und so Vermietern die Möglichkeit eröffnet habe, die Mieter im Vorfeld zu erhöhen.

Einen Änderungsantrag der Fraktion Die Linke, der unter anderem die Einführung einer flächendeckenden Mietpreisbremse vorsah, lehnte der Ausschuss mit Stimmen der Koalition bei Enthaltung der Grünen ab.

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4. Vermittlungsquote von 13 Prozent

Arbeit und Soziales/Antwort

Berlin: (hib/CHE) Von den zwei Millionen Arbeitslosen, die 2014 eine ungeförderte Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt fanden, wurden 271.000 durch die Bundesagentur für Arbeit (BA) oder Jobcenter in Stellen vermittelt. Die Vermittlungsquote der BA lag damit, bezogen auf die ungeförderte Beschäftigung, bei 13 Prozent. Das geht aus der Antwort (18/4073) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (18/3867) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor. Darin heißt es weiter, dass Arbeitslose mit einer akademischen Ausbildung mit 6,4 Prozent die niedrigste Vermittlungsquote aufweisen, da es ihnen häufig gelinge, durch Eigeninitiative eine Arbeitsstelle zu finden und auch die Unternehmen andere Rekrutierungswege als den über die BA häufiger nutzten. Nach Wirtschaftszweigen zeigten sich die niedrigsten Vermittlungsquoten demnach im Bereich Kommunikation und Information sowie in der Land- und Forstwirtschaft.

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5. Verwaltungskosten in Jobcentern

Arbeit und Soziales/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/CHE) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat eine Kleine Anfrage (18/4060) zu den Verwaltungskosten in den Jobcentern gestellt. Darin fragt sie die Bundesregierung unter anderem, wie sich die Verwaltungskosten für die Grundsicherung für Arbeitssuchende in den Jahren 2011 bis 2014 entwickelt haben. Außerdem geht es darum, in welchem Ausmaß eventuelle Mehrausgaben über den Etat für die Leistungen zur Eingliederung in Arbeit gedeckt wurden.

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6. Ziele in der Bildungspolitik

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/ROL) In der Bildung in Deutschland habe sich zwar vor allem beim Ausbau der Kindertagesbetreuung von unter Dreijährigen, bei der Steigerung der Weiterbildungs- sowie bei der Erhöhung der Studienanfängerquote einiges verbessert. Dennoch mache die im Auftrag des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB) erschienene "Bildungsgipfel-Bilanz 2014" des Essener Bildungsforschers Klaus Klemm deutlich, an welchen Stellen es in der Weiterbildung noch hapert, schreiben die Grünen in ihrer Kleinen Anfrage (18/4135). So seien Menschen mit Migrationshintergrund, Arbeitslose oder Menschen ohne abgeschlossene Berufsausbildung noch immer abgehängt.

Die Grünen fragen unter anderem, wie die Bundesregierung sicherstellen will, dass die Qualität in der Kindertagesbetreuung und Kindertagespflege nach dem massiven Ausbau an Plätzen verbessert wird und ob und welchem Umfang eine finanzielle Beteiligung des Bundes an Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität vorgesehen seien.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 113 - 4. März 2015 - 11.25 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 6. März 2015

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