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BUNDESTAG/4968: Heute im Bundestag Nr. 169 - 26.03.2015


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 169
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Donnerstag, 26. März 2015, Redaktionsschluss: 09.25 Uhr

1. Ziercke lässt Fragen offen
2. Linke will Privatisierungsstopp
3. Sicherheitsabkommen mit Mexiko


1. Ziercke lässt Fragen offen

2.Untersuchungsausschuss (Edathy)

Berlin: (hib/pst) Der ehemalige Präsident des Bundeskriminalamts (BKA), Jörg Ziercke, hat erneut entschieden bestritten, dass von ihm Informationen über ein Ermittlungsverfahren an den damaligen SPD-Abgeordneten Sebastian Edathy gelangt sein könnten. In seiner zweiten, mehr als vierstündigen Vernehmung vor dem 2. Untersuchungsausschuss konnte er aber den Verdacht auch nicht völlig ausräumen. Edathy hatte ausgesagt, sein Fraktionskollege Michael Hartmann habe ihn von Oktober 2013 bis Februar 2014 über Ermittlungen gegen ihn wegen des Verdachts des Kinderporno-Besitzes auf dem Laufenden gehalten und sich dabei auf Informationen von Ziercke berufen. Dieser hatte das in seiner ersten Vernehmung am 15. Januar mit Nachdruck zurückgewiesen. Mehrere Zeugenaussagen haben seitdem aber Anhaltspunkte geliefert, dass tatsächlich Informationen aus dem BKA Edathy erreicht haben könnten.

Ein unmittelbar vor Ziercke gehörter Zeuge hat nun für neue Verwirrung gesorgt. Von dem stellvertretenden Leiter des Leitungsstabs im BKA, Hans-Joachim Leon, wollte der Ausschuss vor allem Klarheit zu der Frage, ob es neben dem bekannten Telefonat am 17. Oktober 2013 ein zweites Gespräch Zierckes mit dem SPD-Fraktionsvorsitzenden Thomas Oppermann am 13. Februar 2014 gegeben hat. Im Entwurf einer Vorlage für Ziercke aus dem BKA ist ein solches vermerkt. Vor seiner letzten Sitzung am 19. März hatte der Untersuchungsausschusses dazu eine schriftliche Erklärung Leons erhalten, derzufolge das Büro des damaligen Parlamentarischen Geschäftsführers Oppermann am Abend des 12. Februar vergeblich versucht hat, Ziercke zu erreichen. Leon schildert außerdem den Ablauf der Ereignisse am folgenden Tag, an dem eine Presseerklärung Oppermanns zum Fall Edathy für Aufregung sorgte. Leons am 19. März vernommener Vorgesetzter Heiko Braß stellte diesen Ablauf allerdings etwas anders dar. Nun revidierte Leon vor dem Ausschuss einen Teil seiner Angaben und legte eine nochmals andere Abfolge vor. Im wesentlichen Punkt aber stimmte Leon mit Braß überein, nämlich dass es nach ihrer Kenntnis kein zweites Telefongespräch Ziercke-Oppermann gegeben hat.

Ziercke selbst bekräftigte dies mit Nachdruck. Er habe nach dem 17. Oktober 2013 keinen Kontakt zu Oppermann gehabt, weder telefonisch noch in anderer Weise. Am fraglichen 13. Februar 2014 habe er vormittags einen Termin beim Bundesinnenminister gehabt und sei gegen 12.40 Uhr zur Bundesdruckerei gefahren, wo eine Abteilungsleiter-Besprechung des BKA stattfand. Während dieser Fahrt habe ihn seine Pressestelle von der Presseerklärung Oppermanns in Kenntnis gesetzt, in der es hieß, Ziercke habe ihm am 17. Oktober telefonisch die Vorwürfe gegen Edathy bestätigt. Er habe daraufhin die Pressestelle angewiesen, eine Erklärung zu entwerfen, die dies zurückweist. Er sei dann kurz vor 13 Uhr bei der Bundesdruckerei eingetroffen und habe die Besprechung eröffnet. Wenig später sei der Entwurf der Gegenerklärung hereingereicht worden und er habe die Sitzung unterbrochen, um im kleinen Kreis darüber zu beraten. Sowohl Leon als auch Braß hatten allerdings angegeben, dass diese Beratung schon vor Eröffnung der Abteilungsleiter-Besprechung stattgefunden habe. Auch in einigen weiteren Details ergaben sich Unstimmigkeiten.

Intensiv wurde Ziercke befragt, ob er nicht doch schon früher von Oppermanns Presseerklärung Kenntnis hatte. Bundesinnenminister Thomas de Maizière kannte sie nach eigenen Angaben bereits am Abend des 12. Februar, und so stellte sich die Frage, warum sie am nächsten Vormittag beim Gespräch mit Ziercke kein Thema gewesen sein soll. Er könne sich nicht erinnern, dass darüber gesprochen worden sei, sagte Ziercke dazu, wolle es auf Nachfrage aber auch nicht ausschließen. Im Gegensatz zu der etwas früheren Aussage, im Auto erstmals von der Presseerklärung erfahren zu haben, war er sich nun nicht mehr sicher.

Besonders erheblich für die Aufklärung des Sachverhalts sind in den Augen der Ausschussmitglieder Indizien, dass Edathy Informationen aus dem BKA erhalten haben könnte. Besonders schwer wiegt für sie die Aussage des Rechtsanwalts von Edathy, Christian Noll, er habe Mitte Dezember 2013 von Edathy erfahren, dass ein hoher Beamter des BKA auf der gleichen Verdächtigenliste wie sein Mandant gewesen sei. Dieser Fall des sogenannten Beamten X war zu dieser Zeit abgeschlossen, aber noch nicht an die Öffentlichkeit gelangt. Vorausgesetzt, Noll hat die Wahrheit gesagt, stellt sich damit die Frage, wer außerhalb des BKA beide Fälle gekannt und zudem gewusst haben kann, dass beide zum selben Großverfahren gehörten. Ziercke lieferte dazu die Erklärung, Edathy selbst könne vom Fall des Beamten X erfahren haben, beispielsweise durch Kontakte in Rheinland-Pfalz, wo gegen diesen ermittelt und das Strafverfahren durchgeführt worden war.

Zu den Merkwürdigkeiten, mit denen Ziercke konfrontiert wurde, gehörte auch eine dem Ausschuss vorliegende SMS Nolls an Edathy vom 22. Januar 2014 mit dem Wortlaut: "Gab es gestern Abend was Neues?" An diesem Abend war Ziercke, wie er jetzt noch einmal bestätigte, mit Hartmann in dessen Wahlkreis essen. Zu der SMS sagte Ziercke, er habe keine Erklärung.

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2. Linke will Privatisierungsstopp

Haushalt/Antrag

Berlin: (hib/MIK) Die Privatisierung von Bundesliegenschaften soll gestoppt werden. Dies fordert die Fraktion Die Linke in einem Antrag (18/4419), der am Freitag erstmals im Bundestag beraten wird.

Die Bundesregierung soll deshalb eine nachhaltige und gemeinwohlorientierte Liegenschaftspolitik für die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) etablieren, indem sie in einem ersten Schritt ein Verkaufsmoratorium für Liegenschaften dieser Bundesanstalt verhängt, solange und soweit Liegenschaften betroffen sind, die zu Wohnzwecken genutzt werden. Weiter soll die Regierung einen Gesetzentwurf zur Änderung der Bundeshaushaltsordnung und des BImA-Gesetzes mit dem Ziel einbringen, eine Veräußerung von bundeseigenen Grundstücken abweichend vom Vollwert- beziehungsweise Höchstpreisverfahren für die Fälle zu ermöglichen, in denen Wohnungsbestände und für Wohnungsbau oder Gemeinwohlzwecke geeignete Liegenschaften in Rede stehen. Derartige Veräußerungen sollen laut Antrag künftig nur mit Einwilligung des Bundestages erfolgen dürfen, wobei der Verkaufswert höchstens das Zwölffache der ortsüblichen erzielbaren jährlichen Nettomiete umfassen darf.

Der Wohnungsmarkt ist seit vielen Jahren vielerorts angespannt, schreibt die Fraktion zur Begründung. Insbesondere in den Großstädten würden die Mieten kräftig anziehen. Bezahlbarer Wohnraum für Menschen mit kleinem Einkommen sei knapp. Darin habe die öffentliche Hand ihren Anteil, da in den vergangenen zehn Jahren der Bestand an Sozialwohnungen bundesweit um 30 Prozent zurückgegangen sei. Deshalb solle wenigstens der Bund sich nicht mit seinen Immobilien an der Mietpreistreiberei beteiligen, sondern im Rahmen seiner Möglichkeiten dämpfend eingreifen. Immerhin verfüge die BImA über 26.000 Objekte, 500.000 Hektar Grundstücksfläche sowie bundesweit 39.000 Wohnungen. Während die Bundesländer und Kommunen vielerorts händeringend Grundstücke für soziale Wohnzwecke suchten, verkaufe der Bund grundsätzlich zu Höchstpreisen an jeden Käufer, der das beste Angebot vorlege. So werde nicht nur öffentliches Eigentum privatisiert, sondern die Mietpreisspirale über den Refinanzierungsdruck der Käufer angetrieben, heißt es in dem Antrag.

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3. Sicherheitsabkommen mit Mexiko

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/AHE) Die Kooperation mit Mexiko thematisiert die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (18/4345). Die Abgeordneten wollen unter anderem wissen, inwieweit das derzeit verhandelte Sicherheitsabkommen zwischen Deutschland und dem lateinamerikanischen Land dazu beitragen könne, die Sicherheit der Bürger in Mexiko zu erhöhen, welche "menschenrechtliche und politische Anforderungen" die Bundesregierung in den Verhandlungen an die mexikanische Seite stelle und welche Mechanismen im Abkommen die Achtung der Menschrechte gewährleisten würden. Außerdem soll die Bundesregierung Angaben machen zur "Exportinitiative Sicherheitstechnologie" in Mexiko, zur Zusammenarbeit zwischen dem Bundeskriminalamt und den mexikanischen Sicherheitsbehörden sowie zur Frage, welchen Anteil der mexikanische Markt "an Geschäften von deutschen Rüstungs- und Sicherheitsunternehmen im Zeitraum ab dem Jahr 2000 bis zum Jahr 2014" ausmachte.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 169 - 26. März 2015 - 09.25 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 28. März 2015

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