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BUNDESTAG/5003: Heute im Bundestag Nr. 204 - 21.04.2015


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 204
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Dienstag, 21. April 2015, Redaktionsschluss: 16.15 Uhr

1. Reform des Verfassungsschutzes
2. Grundfreibetrag und Kindergeld steigen
3. Erdverkabelung wird erleichtert
4. Opferrechte werden gestärkt
5. 1,3 Millionen Stellen durch Juncker-Plan
6. Gasvorräte reichen für 90 Tage


1. Reform des Verfassungsschutzes

Inneres/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/STO) Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf "zur Verbesserung der Zusammenarbeit im Bereich des Verfassungsschutzes" (18/4654) vorgelegt. Der Vorlage zufolge erfordert der 2012 aufgenommene Prozess zur Reform des Verfassungsschutzes auch gesetzliche Änderungen, um extremistischen und terroristischen Bestrebungen künftig effektiver entgegentreten zu können. Insbesondere gelte es, "die Zusammenarbeit zwischen den Sicherheitsbehörden weiter zu verbessern, die Zentralstellenfunktion des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) innerhalb des Verfassungsschutzverbundes gesetzlich auszuformen und speziell die IT-gestützte Analysefähigkeit auszubauen". Mit dem Entwurf sollen auch Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses umgesetzt werden.

Der Vorlage zufolge soll das BfV die Landesämter für Verfassungsschutz unterstützen, die Zusammenarbeit koordinieren und in bestimmten Fällen nötigenfalls selbst in die Beobachtung eintreten. Alle relevanten Informationen sollen zwischen den Verfassungsschutzbehörden ausgetauscht werden müssen. Mit der Zusammenführung dieser Informationen im "Nachrichtendienstlichen Informationssystem" (Nadis) sollen länderübergreifende Beziehungen und Strukturen besser erkennbar werden.

Zudem soll mit der Vorlage ein gesetzlicher Rahmen für den Einsatz von V-Leuten durch das BfV gesetzt werden. Danach darf beispielsweise nicht als V-Mann angeworben werden, wer minderjährig ist oder "von den Geld- oder Sachzuwendungen für die Tätigkeit auf Dauer als alleinige Lebensgrundlage abhängen" würde. Auch sollen Kriterien für zulässiges "szenetypisches Verhalten" wie beispielsweise das Zeigen des "Hitlergrußes" festgeschrieben werden. So soll das Verhalten der V-Leute zur Akzeptanz in der Szene unerlässlich sein und nicht "außer Verhältnis zur Bedeutung des aufzuklärenden Sachverhalts" stehen. Eingriffe in Individualrechte wie etwa Sachbeschädigungen durch V-Leute sollen unzulässig sein. Ferner sollen sie keine strafbaren Vereinigungen gründen oder steuern dürfen, aber dort Mitglied sein, um sie von innen aufzuklären.

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2. Grundfreibetrag und Kindergeld steigen

Finanzen/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/HLE) Der steuerliche Grundfreibetrag und die Leistungen für Kinder sollen erhöht werden. Dies sieht der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Anhebung des Grundfreibetrages, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags (18/4649) vor. Die Haushaltsausgaben für Bund, Länder und Gemeinden sollen jährlich etwa 3,745 Milliarden Euro (volle Jahreswirkung) betragen.

Im Einzelnen ist vorgesehen, dass der steuerliche Grundfreibetrag (aktuell 8.354 Euro) rückwirkend zum 1. Januar 2015 um 118 Euro auf 8.472 Euro erhöht werden soll. Ab dem 1. Januar 2016 ist eine weitere Anhebung um weitere 180 Euro auf dann 8.652 Euro vorgesehen.

Der steuerliche Kinderfreibetrag beträgt aktuell 7.008 Euro (einschließlich Freibetrag für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung) und soll rückwirkend zum 1. Januar 2015 um 144 Euro auf 7.152 Euro je Kind erhöht werden. Ab 1. Januar 2016 ist eine erneute Anhebung um weitere 96 Euro auf 7.248 Euro vorgesehen.

Das Kindergeld beträgt derzeit monatlich 184 Euro für das erste und zweite Kind, 190 Euro für das dritte Kind und 215 Euro für das vierte Kind und weitere Kinder. Es soll rückwirkend ab 1. Januar 2015 um vier Euro monatlich je Kind erhöht werden. Ab dem 1. Januar 2016 ist eine Erhöhung um weitere zwei Euro monatlich je Kind vorgesehen.

Der aktuell maximal 140 Euro monatlich betragende Kinderzuschlag soll ab 1. Juli 2016 um 20 Euro monatlich steigen. Der Kinderzuschlag kommt Eltern zugute, die zwar ihren eigenen Bedarf durch Erwerbseinkommen grundsätzlich bestreiten können, aber nicht über ausreichend finanzielle Mittel verfügen, um den Bedarf ihrer Kinder zu decken.

Mit dem Gesetz werde die verfassungsrechtlich gebotene Anhebung des steuerlichen Grundfreibetrags und des Kinderfreibetrags für dieses und das nächste Jahr entsprechend den Vorgaben des 10. Existenzminimumberichts sichergestellt, erläutert die Bundesregierung.

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3. Erdverkabelung wird erleichtert

Wirtschaft und Energie/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/HLE) Das Verlegen von Höchstspannungsleitungen unter der Erde soll erleichtert werden. Diesem Ziel dient der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Bestimmungen des Rechts des Energieleitungsbaus (18/4655). Der Entwurf sieht vor, dass zu den bisher vorgesehenen vier Pilotstrecken für eine teilweise Erdverkabelung weitere hinzukommen können. Diese Vorhaben können mit einer Länge von zehn bis 20 Kilometern auch länger sein als die bisher geplanten Projekte, die nur eine Länge von drei bis fünf Kilometern aufweisen. Erdkabel können künftig verlegt werden, wenn eine Freileitung gegen bestimmte Belange des Naturschutzes verstoßen würde oder wenn große Bundeswasserstraßen wie Rhein oder Elbe zu queren sind.

Weiterhin sieht der Gesetzentwurf vor, dass aktuelle Netzentwicklungspläne für Strom und Gas nur noch alle zwei Jahre statt bisher jedes Jahr vorgelegt werden müssen. Damit soll den Bürgern und allen weiteren am Netzausbau Beteiligten mehr Zeit für umfassende öffentliche Konsultationen gegeben werden.

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4. Opferrechte werden gestärkt

Recht und Verbraucherschutz/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/CHE) Die Bundesregierung will die Rechte von Opfern im Strafverfahren stärken. Das kündigt sie im Zusammenhang mit der Umsetzung einer EU-Richtlinie in ihrem Entwurf für ein drittes Opferrechtsreformgesetz (18/4621) an. Dazu gehören unter anderem Ergänzungen im Ersten und Zweiten Buch der Strafprozessordnung wie erweiterte Informationsrechte von Verletzten bei Anzeigenerstattung und eine neue Ausgangsnorm für die besondere Schutzbedürftigkeit von Verletzten. Die Richtlinienumsetzung im Bereich des Opferschutzes solle darüber hinaus zum Anlass genommen werden, die in der Justizpraxis bereits bewährte psychosoziale Prozessbegleitung im deutschen Strafverfahrensrecht zu verankern. Außerdem solle mit dem Gesetz auch den Anforderungen eines Übereinkommens des Europarates zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch nachgekommen werden, schreibt die Bundesregierung.

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5. 1,3 Millionen Stellen durch Juncker-Plan

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Durch den Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI) kann das Bruttoinlandsprodukt der Europäischen Union in den nächsten drei Jahren um 330 bis 410 Milliarden Euro erhöht werden. Bis zu 1,3 Millionen zusätzliche Arbeitsplätze könnten durch den auch unter dem Namen Juncker-Investitionsplan bekannten Fonds geschaffen werden, berichtet die Bundesregierung unter Berufung auf Schätzungen der EU-Kommission in ihrer Antwort (18/4401) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/4039). Der Fonds diene dazu, zusätzliche Investitionen anzustoßen, die nicht durch private Unternehmen allein oder mithilfe bestehender Förderinstrumente realisiert worden wären. Jeder Euro im Rahmen des Fonds soll Investitionen von etwa 15 Euro generieren, was einer Hebelwirkung von 1:15 entsprechen würde.

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6. Gasvorräte reichen für 90 Tage

Wirtschaft und Energie/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Das gesamte Volumen der Gasspeicher in Deutschland beträgt 23,8 Milliarden Kubikmeter. Damit hat sich das Volumen gegenüber 1993 (10,317 Milliarden Kubikmeter) mehr als verdoppelt, geht aus der Antwort der Bundesregierung (18/4434) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/4248) hervor. Weitere Speichermöglichkeiten mit einem Umfang von sechs Milliarden Kubikmetern befänden sich in Planung beziehungsweise im Bau. Nach Angaben der Bunderegierung kann rechnerisch der Verbrauch von 90 Tagen gedeckt werden.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 204 - 21. April 2015 - 16.15 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 23. April 2015

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